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    Infinus-Skandal  21684  1 Kommentar Was können Infinus-Anleger jetzt tun?

    Am 5. November früh um 10.00 Uhr klingelte es an den Türen der Geschäftsräume und Privatwohnungen des Infinus-Managements. In einer groß angelegten Razzia an mehreren Orten in Deutschland und in Österreich wurde umfangreiches Beweismaterial und Vermögen sichergestellt. Den Stein hatte eine anonyme Anzeige ins Rollen gebracht, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Dresden seit Anfang  2012 gegen die Infinus-Finanzgruppe ermittelt.

    Es soll bei dem Vertrieb von Finanzprodukten zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, denen man weiter nachgehe, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. „Die Beschuldigten sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben,“ heißt es in der Erklärung des Landeskriminalamts Dresden. Doch nicht nur das. Zudem stehe der Verdacht eines Schneeballsystems im Raum, bei dem ausstehende Zahlungen an Anleger durch die Einlagen von Neukunden finanziert wurden.

    Gegen acht Mitarbeiter der Infinus-Gruppe in Deutschland und Österreich (im Alter von 35 bis 55 Jahren) wird wegen Betrugsverdachts ermittelt. Sechs Deutsche befinden sich seitdem aufgrund akuter Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei der Razzia vergangene Woche wurden dabei erhebliche Vermögenswerte der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt.

     

    Infinus-Gesellschaften melden Insolvenz an– Anleger müssen schnell handeln

    Rund 25.000 Anleger bei der Infinus-Finanzgruppe bangen um ihr Geld. Von einem Anlagevolumen in Höhe von 400 Millionen Euro ist die Rede. Die Konten der Gruppe wurden durch die Staatsanwaltschaft eingefroren. Aufgrund der Insolvenzanträge drohen den Anlegern erhebliche Verluste, da sie im Insolvenzverfahren nur die sogenannte Insolvenzquote erwarten können, die üblicherweise bei etwa 3 Prozent liegt. Ob die Quote höher sein wird, ist derzeit reine Spekulation. Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte aus Berlin, rät Anlegern dazu, ihre Ansprüche gegen die Beschuldigten durch eine Arrestpfändung abzusichern. „Auch wenn sich die Ansprüche gegenüber den Gesellschaften nach den Insolvenzanträgen nun nicht mehr absichern lassen, besteht immer noch die Möglichkeit, die Vermögensgegenstände und Konten der Beschuldigten im Rahmen eines Arrestantrages zu pfänden und so die Ansprüche in voller Höhe abzusichern“, sagt er. Die Arrestpfändung ist auch vorrangig vor der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft, allerdings gilt unter den Anlegern, wer zuerst kommt, malt zuerst, sodass Nachzügler eventuell leer ausgehen können. „Wir raten daher Anlegern dringen dazu, sich der Interessensgemeinschaft Infinus AG anzuschließen und ihre Rechte rechtzeitig sichern zu lassen“, so Rechtsanwalt Kaltmeyer. Infinus-Anleger müssen also schnell handeln und ihr Recht auf das beschlagnahmte Vermögen geltend machen.

    Sollte beim Initiator bzw. Emittenten nichts mehr zu holen sein, kommt dann auch eine Haftung der Vermittler in Betracht. Laut Rechtsanwalt Kaltmeyer können sich die Vermittler durch das sogenannte Haftungsdach, mit dem Infinus die Vermittler ursprünglich geworben hatte, jedenfalls nicht pauschal ihrer Verantwortung entziehen. „Es ist seit Langem gefestigte Rechtsprechung des BGH, dass Vermittler die von ihnen empfohlene Anlage selbst detailliert überprüfen müssen und sie kein Haftungsdach von dieser Pflicht befreien kann. Verletzt der Anlagevermittler in diesem Zusammenhang seine Aufklärungspflicht, macht er sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig und hat dem Anleger die Zeichnungssumme zuzüglich Agio und Zinsen inklusive der Prozesskosten zu erstatten.“, so Rechtsanwalt Kaltmeyer.      

    Haben Berater und Vertrieb gegenüber den Anlegern Zusicherungen gemacht oder ihre Aufklärungspflicht verletzt, könnten folglich auch diese persönlich haftbar gemacht werden, wobei es dabei auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, so Rechtsanwalt Kaltmeyer.

    Eile ist geboten, betont Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte. Er rät betroffenen Infinus-Anlegern, ihre Interessen zu bündeln. Unter dem Stichwort „Interessengemeinschaft Infinus AG“ bietet er Geschädigten eine unverbindliche Erstberatung. 


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