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    Freihandel - Kanada  5547  0 Kommentare EU-Kommission setzt Europa ungeahnten Risiken aus

    Das Freihandels-Abkommen der EU mit Kanada wird die europäische Gerichtsbarkeit für US-Investoren abschaffen. Die EU-Kommission setzt die Bürger Europas gigantischen Risiken aus. Vielen Multis wird mit diesem Abkommen die Tür zu Europa geöffnet. Im Wind-Schatten der NSA-Debatte opfert Brüssel das europäische Rechtssystem auf dem Altar der globalen Industrie-Lobby.

    Am 18. Oktober verkündeten EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premier Stephen Harper stolz die „politische Einigung“ mit Kanada über ein Freihandels-Abkommen (CETA). Der Entwurf des Abkommens ist geheim: Auf Anfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten teilt die EU-Kommission mit, dass ein Entwurf „leider“ noch nicht der Öffentlichkeit ausgehändigt werden könne, weil die „Verhandler noch an der Transformation der Vereinbarung in ein Abkommen arbeiten“. Es könne noch „mehrere Monate dauern“, bis der Text der Öffentlichkeit bekannt wird, weil er zuvor noch von den Anwälten der Vertragsparteien bearbeitet werden muss.

    Auch dem Bundestagsabgeordneten Michael Schlecht beschied das Bundeswirtschaftsministerium in einem Brief, der den Deutschen Wirtschafts Nachrichten vorliegt, dass zunächst der „Rechtstext des Abkommens finalisiert“ werden müsse. Das Abkommen bedarf dann nach Auffassung der Bundesregierung „sowohl einer Ratifizierung auf europäischer Ebene als auch durch die Mitgliedstaaten“.

    Das Problem: In der Regeln bestehen die Fußangeln solcher Abkommen in scheinbar feinsinnigen juristischen Formulierungen, die die meisten Abgeordneten am Ende mangels Zeit, Interesse oder Sachverstand in ihrer Tragweite nicht beurteilen können.

    Einer der entscheidenden Punkte dieser Freihandelsabkommen ist in der Regel der Umgang mit den sogenannten Investment-Schutzklauseln.

    Diese Klauseln sollen sicherstellen, dass ein Unternehmen, welches in einem Land investiert, gewisse Sicherheiten erhält, dass eine Investition nicht willkürlich vom jeweiligen „Gastland“ gefährdet wird. Diese Klauseln sind entstanden, als es in den sechziger Jahren in mehreren rohstoffreichen Ländern Afrikas und des Nahen Ostens zu Enteignungs-Wellen kam. Richtig in Fahrt kamen die Schutzklauseln nach den Enteignungen amerikanischer Firmen im Zuge der iranischen Revolution: 1981 einigten sich der Iran und die USA auf das „Iran-US Claims Tribunal“, in dem sämtliche Streitfälle zwischen US-Firmen und dem Iran behandelt wurden.

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    Redaktion DWN
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