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Aldea Assekuranzmakler AG: Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG (deutsch)
Aldea Assekuranzmakler AG: Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
DGAP-News: Aldea Assekuranzmakler AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Aldea Assekuranzmakler AG: Anzeige des Verlustes von mehr als der
Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
02.12.2013 / 14:02
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Der Vorstand zeigt nach pflichtgemäßem Ermessen den Verlust des halben
Grundkapitals an.
In der Hauptversammlung am 31. Januar. 2011 wurde erstmals der Verlust des
halben Grundkapitals angezeigt. Mit der damaligen Verlustanzeige waren
keine Kapitalmaßnahmen verbunden.
In den Geschäftsjahren 2011 und 2012 stabilisierte sich die Situation, so
dass der bestehende Verlustvortrag leicht abgebaut werden konnte.
Aufgrund von Sondereinflüssen haben sich jedoch Kundenprojekte im IV.
Quartal verzögert und werden sich in das kommende Jahr verschieben.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung in den nächsten Tagen einberufen.
Ende der Corporate News
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02.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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242678 02.12.2013