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    Prokon Insolvenzgefahr  8212  2 Kommentare Was sollen Prokon-Genussrechteinhaber jetzt tun?

    Nachrichten zu PROKON überschlagen sich: Nachdem wallstreet-online.de bereits unter anderem am 05.12.2013 (zur Nachricht), 04.01.2014 (zur Nachricht) und 11.01.2014 (zur Nachricht) ausführlich über die drohende PROKON-Insolvenz berichtet hat, haben inzwischen auch die Mainstrem-Medien das Thema aufgegriffen. 
     
    Wahrscheinlich zu spät für viele der 75.000 Anleger, die gut 1,4 Milliarden Euro in PROKON-Genussrechte investiert haben und nun Angst um ihr Gelder haben. Momentan sieht es nicht so aus, als würde PROKON die fälligen Zinsen auf die Genussrechte für das zweite Halbjahr 2013 zahlen können. Fällig wären diese im ersten Quartal 2014, also sehr kurzfristig. Die bislang gekündigten Gelder kann PROKON wahrscheinlich auch nicht zurückzahlen. Das Unternehmen hat inzwischen offen ein Liquiditätsproblem zugegeben und fordert von seinen Anlegern nunmehr einen Zinsverzicht, die Rücknahme der Kündigungen bzw. die Stundung der Zahlungen. 
     
     
    PROKON-Gründer aus der Schusslinie?
     
    Auf der PROKON-Homepage steht, dass der PROKON-Gründer, Carsten Rodbertus, seine Anteile auf eine Stiftung übertragen wolle. Diese solle dann auch die Geschäftsführung der gesamten PROKON-Gruppe übernehmen (wallstreet:online berichtete). Rechtsanwalt Christoph Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER kritisierte auf wallstreet:online bereits Anfang Dezember: „Der Wechsel der Geschäftsführung ist normalerweise eines der klassischen Anzeichen einer bevorstehenden Insolvenz, wodurch sich das bisherige Management aus der Haftung nehmen will. Auch die Übertragung seine Genussrechte auf die Stiftung dürfte allein diesem Ziel dienen - und nicht etwa der behaupteten Unternehmenskultur -, da er dadurch auch eine Haftung wegen faktischer Geschäftsführung vermeidet.“ Mit einer Stiftungskonstruktion hätte sich der PROKON-Gründer vor insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken im Vorfeld der Insolvenz geschützt.
     
    Eine Methode, den Mantel des Schweigens über eine mögliche Bilanzjonglage zu legen, ist der Insolvenzplan. Wenn der Insolvenzplan erst einmal angenommen ist, kommt das Unternehmen sofort wieder aus der Insolvenz und die Geschäftsführung sitzt wieder im Sattel. Oft unternehmen die Anleger dann auch keine Anstrengungen mehr, gegen die Hintermänner vorzugehen. „Das entscheidende, was den Insolvenzplan in diesem Zusammenhang zu einem scharfen Schwert macht, ist dabei der Umstand, dass die Gläubiger im Insolvenzplan unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Annahme des Plans gezwungen werden können. Das ist der Fall, wenn den Anlegern im Insolvenzplan wenigstens soviel angeboten wird, wie sie in einer normalen Insolvenz bekommen würden,“ so Rechtsanwalt Kaltmeyer weiter. 
     
    Bietet das Management den Anlegern im Insolvenzplan also wenigstens der Liquidationswert an, kann es die Anleger sogar zu einer Annahme des Plans zwingen und sich so wider selbst in den Sattel heben. Im Rahmen der „Interessengemeinschaft PROKON“ will Rechtsanwalt Kaltmeyer die Anlegerinteressen bündeln und auf die Willensbildung im Planverfahren Einfluss nehmen. Dies könne auch einen eigenen, konkurrierenden Insolvenzplan beinhalten, um die Interessen der Anleger optimal durchzusetzen, so der Berliner Anwalt.
     
     
    Was sollte man als Prokon-Anleger konkret tun?
     
    Neben einer ordentlichen Kündigung sollten die Anleger durch einen Anwalt auch  die außerordentliche Kündigung erklären. Das kostet zwar etwas Geld, doch erhöhen sich dadurch nach Aussage von Rechtsanwalt Kaltmeyer die Chancen erheblich: „Anleger sollten sofort anwaltlich außerordentlich kündigen, da sie dann von nachrangigen Genussrechtlern zu vorrangigen Insolvenzgläubigern werden, die vor allen anderen Genussrechten zu befriedigen sind und damit noch gute Chancen auf eine hohe Befriedigung haben. Da eine ordentliche Kündigung allerdings unwirksam ist, wenn die Insolvenz bereits innerhalb der Kündigungsfrist beantragt wird, , sollten die Anleger Ihre Genussrechte kurzfristig mit einer fundierten Begründung anwaltlich außerordentlich kündigen.“ 
     
    Das würde bedeuten: Bei einer wirksamen Kündigung noch vor der Insolvenz bestünde für die Anleger sogar die berechtigte Hoffnung, dass sie als nicht mehr nachrangige Gläubiger ihre volle Zeichnungssumme zurückerhalten. Gehen wir davon aus, dass das verwertbare Vermögen von PROKON vielleicht noch 700 Millionen Euro einbringt und die Anleger aufgrund ihrer außerordentlichen Kündigung zu den normalen Gläubigern gehören, die etwa 400 Millionen Euro ausmachen, könnten sie sogar eine vollständige Befriedigung ihrer Ansprüche erwarten, führt der Rechtsanwalt im Gespräch weiter aus. Den PROKON-Anlegern, die nicht wirksam außerordentlich gekündigt haben, stünden dann lediglich die verbleibenden 300 Millionen Euro zur Verfügung, die auf die Genussrechteinhaber von gut 1,2 Milliarden Euro zu verteilen wären. Offensichtlich, dass diese Anleger erhebliche Verluste zu verzeichnen hätten.
       
    Sollte es nun tatsächlich zu einer Insolvenz von PROKON kommen, dann ist das zwar schlimm, ermöglicht aber dem Unternehmen eine professionelle Führung durch einen erfahrenen Insolvenzverwalter, der Bilanzen gesetzeskonform erstellt und keine Luftschlösser baut. Eine Insolvenz bietet auch die Möglichkeit, dass erst einmal ein unabhängiger Dritter die Geschäfte der Vergangenheit prüft. Dann wird sich herausstellen, ob die handelnden Personen tatsächlich „nur“ Visionen hatten, um ökologisch verantwortliche Investments zu kreieren, oder ob Gelder auch woanders hin abgeflossen sind. 
     
     
    Information zur „Interessengemeinschaft PROKON“
     
    Die „Interessengemeinschaft PROKON“ wird von Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER betreut. Der Anwalt dazu: „Wir vertreten inzwischen über 400 Anleger, die ihr Erspartes dem PROKON Management anvertraut haben. Kommt es zu einer Insolvenz, werden wir uns nach Kräften dafür einsetzen, dass ein ordentlicher Insolvenzverwalter das Unternehmen weiterführt. Eine Insolvenz in Eigenregie durch das bisherige Management – die sogenannte Eigenverwaltung – werden wir dabei mit Nachdruck bekämpfen,  da wir nicht den „Bock zum Gärtner“ machen wollen. Auf diese Weise würden das Management bzw. die Hintermänner wieder mehrere Jahre die Möglichkeit erhalten, die falschen Bilanzen zu kaschieren.“ 

    Kontakt Interessengemeinschaft PROKON
     
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    Prokon Insolvenzgefahr Was sollen Prokon-Genussrechteinhaber jetzt tun? Das Windkraftunternehmen Prokon bringt offen eine Insolvenz ins Spiel. 75.000 Anleger bangen um ihr Geld. Handelt es sich bei Prokon um ein Schneeballsystem oder ist es nur ein schlecht geführtes Unternehmen, das sich übernommen hat? Was können Anleger jetzt tun?