DGAP-Adhoc
CinemaxX AG: Beendigung des Anfechtungsklageverfahrens in Kürze zu erwarten
CinemaxX AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
31.01.2014 17:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mit ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2013 wurde bekanntgemacht, dass der
Gesellschaft die Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen den auf der
Hauptversammlung am 29. August 2013 gefassten Squeeze Out-Beschluss
zugestellt worden ist. In dem von der CinemaxX AG daraufhin angestrengten
Freigabeverfahren wurde heute, am 31. Januar 2014, ein Vergleich
protokolliert, der allerdings noch unter einem Widerrufsvorbehalt zu
Gunsten der CinemaxX AG steht für den Fall, dass der Anfechtungskläger
seine Klage nicht binnen der im Vergleich vereinbarten Frist zurücknimmt.
Die CinemaxX AG rechnet damit, dass der Vergleich kurzfristig endgültig
wirksam wird. Im Falle des Wirksamwerdens des Vergleichs würde die von der
Hauptaktionärin im Rahmen des Squeeze-Out Verfahrens auszuzahlende
Barabfindung um EUR 0,90 je auf den Inhaber lautende Stückaktie auf dann je
EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie erhöht. Im Falle des
Wirksamwerdens des Vergleichs und wirksamer Beendigung des
Anfechtungsklageverfahrens wird die Gesellschaft dies entsprechend § 248
(a) AktG bekanntmachen.
31.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CinemaxX AG
Valentinskamp 18-20
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 45068-0
Fax: +49 (0)40 45068-201
E-Mail: presse@cinemaxx.de
Internet: www.cinemaxx.de
ISIN: DE0005085708
WKN: 508570
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Gesellschaft die Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen den auf der
Hauptversammlung am 29. August 2013 gefassten Squeeze Out-Beschluss
zugestellt worden ist. In dem von der CinemaxX AG daraufhin angestrengten
Freigabeverfahren wurde heute, am 31. Januar 2014, ein Vergleich
protokolliert, der allerdings noch unter einem Widerrufsvorbehalt zu
Gunsten der CinemaxX AG steht für den Fall, dass der Anfechtungskläger
seine Klage nicht binnen der im Vergleich vereinbarten Frist zurücknimmt.
Die CinemaxX AG rechnet damit, dass der Vergleich kurzfristig endgültig
wirksam wird. Im Falle des Wirksamwerdens des Vergleichs würde die von der
Hauptaktionärin im Rahmen des Squeeze-Out Verfahrens auszuzahlende
Barabfindung um EUR 0,90 je auf den Inhaber lautende Stückaktie auf dann je
EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie erhöht. Im Falle des
Wirksamwerdens des Vergleichs und wirksamer Beendigung des
Anfechtungsklageverfahrens wird die Gesellschaft dies entsprechend § 248
(a) AktG bekanntmachen.
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