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    DGAP-Stimmrechte  584  0 Kommentare AIXTRON SE (deutsch)

    AIXTRON SE: Korrektur zur Veröffentlichung vom 04. März 2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    AIXTRON SE

    06.02.2014 17:35

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die FMR LLC, Boston, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2014

    mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath,

    Deutschland am 02.03.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten

    hat und an diesem Tag 5,002% (das entspricht 5035265 Stimmrechten) betragen

    hat.

    Davon werden der FMR LLC 5,002% der Stimmrechte (das entspricht 5035265

    Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2

    WpHG zugerechnet. Die der FMR LLC zugerechneten Stimmrechte werden dabei

    von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils

    3% oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Investment Trust.

    06.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: AIXTRON SE

    Kaiserstr. 98

    52134 Herzogenrath

    Deutschland

    Internet: www.aixtron.com

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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