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    Ex-Verfassungsrichter di Fabio  1228  0 Kommentare „Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort“

    Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio verteidigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. „Den EuGH die EZB-Anleiheaufkäufe prüfen zu lassen, ist nicht wie vielfach interpretiert eine Unterwerfungsgeste des Bundesverfassungsgerichts“, sagte di Fabio der Tageszeitung „Die Welt“. „Das Verfassungsgericht behält bei ultra-vires-Rechtssprechung auf jeden Fall das letzte Wort, auch wenn der EuGH das Handeln der EZB für uneingeschränkt rechtmäßig hält.“

    Der ehemalige Verfassungsrichter weiter: „Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob die europäischen Einrichtungen im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln.“ Wenn die europäischen Institutionen in wichtigen Materien handeln, die ihnen durch die Verträge gar nicht übertragen worden sind, „so wären unter Umständen die daraus hervorgehenden Rechtsakte im deutschen Hoheitsbereich nicht verbindlich“, sagte di Fabio mit Blick auf die Politik der EZB.

    „Der EuGH entscheidet normalerweise recht kompetenzfreundlich und versteht sich als Integrationsmotor für Europa. Das Bundesverfassungsgericht hofft aber offenbar darauf, dass auch der Luxemburger Gerichtshof der EZB gewisse Grenzen zieht“, sagte di Fabio zu der scharfen Kritik der Karlsruher Richter an dem Programm der EZB. 

     
    Warum geht es:
     
    Zum Thema OMT-Programm - Entscheidung BVerfG: 

     





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    Ex-Verfassungsrichter di Fabio „Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort“ Den Europäischen Gerichtshof die EZB-Anleiheaufkäufe prüfen zu lassen, ist keine Unterwerfungsgeste des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht hat das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob die europäischen Einrichtungen im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln.

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