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    DGAP-Adhoc  721  0 Kommentare Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS: (deutsch)

    Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:

    Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Rechtssache

    10.02.2014 16:36

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Das Landgericht München I (Az.: 15 HK O 6740/13) hat die Klage der Good

    Time Holding GmbH auf Bezahlung von EUR 854.958,91 nebst Zinsen seit

    27.12.2012 mit Endurteil vom 10.02.2014 abgewiesen.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    10.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS

    c/o Bavariaring 16

    80336 München

    Deutschland

    Telefon: 089-39 00 20

    Fax: 089-33 94 61

    E-Mail: ass-ag@kanzlei-neumann.de

    Internet: http://www.kanzlei-neumann.de/ass-ia.html

    ISIN: DE0007678005

    WKN: 767800

    Börsen: Freiverkehr in Stuttgart (Freiverkehr Plus)

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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