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    Pankl Racing Systems AG  1386  0 Kommentare Einberufung der Hauptversammlung



    Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

    Kapfenberg (pta008/25.03.2014/08:46) - Pankl Racing Systems AG Bruck an der Mur, FN 143981 m ISIN AT0000800800

    Einberufung der Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

    16. ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG

    am Freitag, dem 25. April 2014, um 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4.

    1. Bericht des Vorstandes

    2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013

    3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

    5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

    6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

    7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

    8. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 4. April 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

    * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, * Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 8 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.

    HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 4. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Brigitte Putz, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Be-schlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeit-punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hin-sichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
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