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    DGAP-News  480  0 Kommentare Kontron AG: Einigungsstelle bestätigt Gültigkeit des Sozialplans (deutsch)

    Kontron AG: Einigungsstelle bestätigt Gültigkeit des Sozialplans

    DGAP-News: Kontron AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    Kontron AG: Einigungsstelle bestätigt Gültigkeit des Sozialplans

    02.04.2014 / 15:00

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    Eching bei München, 02. April 2014 - Die Kontron AG gibt bekannt, dass die

    vom Arbeitsgericht München eingesetzte Einigungsstelle bestätigt hat, dass

    der Betriebsrat Eching nicht für die Verhandlung eines Sozialplanes

    zuständig ist. Damit wurde die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den

    am 5. Dezember 2013 abgeschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan

    heute bestätigt. Das mit dem Gesamtbetriebsrat erzielte Maßnahmenpaket ist

    somit erneut bekräftigt worden.

    "Ich freue mich sehr, dass die Einigungsstelle unsere Auffassung zur

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats uneingeschränkt bestätigt hat. Wir

    werden nun alle gemeinsam das vereinbarte Maßnahmenpaket konsequent

    umsetzen. Das umfangreiche Paket aus Mobilitätsleistungen sowie

    Unterstützungen bei einem Umzug wird es unseren Mitarbeitern fühlbar

    erleichtern, mit uns an die Standorte Augsburg und Deggendorf zu ziehen",

    sagte Rolf Schwirz, Vorstandsvorsitzender der Kontron AG. "Da die

    Verlagerung bereits in vollem Gange ist, freue ich mich besonders darüber,

    wie viele Kollegen unserem Angebot zugestimmt haben. Die Verlagerung nach

    Augsburg und Deggendorf wird planmäßig umgesetzt. Damit schaffen wir die

    entscheidende Voraussetzung für ein effizientes und nachhaltiges Wachstum

    für unser Unternehmen."

    Die Kontron AG wird zukünftig an drei Standorten in Deutschland operieren:

    Sämtliche Bereiche der Standorte Kaufbeuren, Eching, Roding und Ulm werden

    nach Augsburg und Deggendorf verlagert, allen Mitarbeiterinnen und

    Mitarbeitern wurde ein Wechsel angeboten. Der Sozialplan sieht dafür

    umfangreiche Mobilitätsleistungen sowie Unterstützung bei Umzug vor. Alle

    vereinbarten Maßnahmen sollen bis Ende November 2014 umgesetzt werden. Der

    Standort Saarbrücken ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

    Für weitere Informationen:

    Harald Kinzler

    HERING SCHUPPENER Consulting

    Tel: +49 69 9218 7465

    E-Mail: hkinzler@heringschuppener.com

    Ende der Corporate News

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    02.04.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Kontron AG

    Oskar-von-Miller-Str. 1

    85386 Eching

    Deutschland

    Telefon: 08165-77-225

    Fax: 08165-77-222

    E-Mail: gaby.moldan@kontron.com

    Internet: www.kontron.com

    ISIN: DE0006053952

    WKN: 605395

    Indizes: TecDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    261220 02.04.2014




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