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    DGAP-News  482  0 Kommentare MT-Energie GmbH: Zweite Gläubigerversammlung am 29. April 2014


    MT-Energie GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

    08.04.2014 19:26

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
    Unternehmen der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Die MT-Energie GmbH lädt für den 29. April 2014 zur finalen
    Gläubigerversammlung für die 8,25% - Inhaberschuldverschreibungen 2012/2017
    nach Zeven ein. Die Einladung wurde am heutigen Dienstag (08.04.2014) im
    Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 1.
    April aufgrund der nicht ausreichenden Beteiligung nicht beschlussfähig
    war, erhalten die Gläubiger eine letzte Chance, ihr Investment zu
    abzusichern.

    Um eine solide Basis für die künftige Unternehmensentwicklung zu schaffen,
    sollen auf der Gläubigerversammlung die rechtlichen Voraussetzungen
    geschaffen werden, um die Anleihebedingungen zu ändern. Zudem soll ein
    gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt werden. "Die
    Geschäftsführung wünscht sich einen starken gemeinsamen Vertreter, um die
    Anleihegläubiger zukünftig zeitnah und besser über die
    Unternehmenssituation informieren zu können", erklärt Sören Schleider, CFO
    der MT-Energie GmbH.

    Um das Investment zu schützen, ist es notwendig, dass die Anleger ihre
    Stimmen auf der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder über einen
    Bevollmächtigten vertreten lassen. Sollten nicht mindestens 25 Prozent des
    Anleihekapitals auf der Versammlung vertreten sein, wäre auch diese
    Versammlung in den wesentlichen Tagesordnungspunkten nicht beschlussfähig.

    Die vollständigen Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind auf den
    Internetseiten von MT-Energie unter der Adresse www.mt-energie.com
    hinterlegt. Anleger, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen
    können, können eine Vollmacht mit entsprechenden Weisungen an den
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben. Dazu ist es notwendig, einen
    neuen Berechtigungsnachweis - am besten eine neue Depotbescheinigung mit
    Sperrvermerk der Bank - beizufügen, ansonsten können die Stimmen eventuell
    nicht gezählt werden. Die Depotbescheinigungen der letzten Versammlung
    haben ihre Gültigkeit verloren. Die Gesellschaft bittet um Anmeldung bis
    Freitag, den 25.4.2014.


    08.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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