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     420  0 Kommentare Actelion lädt zur ordentlichen Generalversammlung 2014 ein

    Actelion Pharmaceuticals Ltd / Actelion lädt zur ordentlichen Generalversammlung 2014 ein . Verarbeitet und übermittelt durch NASDAQ OMX Corporate Solutions. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Source: Globenewswire

    ALLSCHWIL/BASEL, SCHWEIZ - 11. April 2014 - Actelion Ltd (SIX: ATLN) lud heute im Namen des Verwaltungsrats offiziell zu seiner diesjährigen ordentlichen Generalversammlung ein. Die Veranstaltung wird am Donnerstag, dem 8. Mai 2014 (um 10.00 Uhr MESZ), im Kongresszentrum der Messe Basel, Schweiz, stattfinden.

    Der Verwaltungsrat schlägt eine Anhebung der Dividende um 20% auf CHF 1,20 pro Aktie vor. Ausserdem beantragt er eine Änderung der Kapitalstruktur, erstens mittels einer Kapitalreduktion durch Vernichtung von 6.147.500 zurückgekauften Aktien und zweitens durch die Reduktion des bedingten Kapitals sowie die Schaffung von genehmigtem Kapital.

    Nach zehnjähriger Angehörigkeit im Verwaltungsrat von Actelion wird Armin Kessler anlässlich der Generalversammlung vom 8. Mai 2014 von seinem Amt zurücktreten. Alle übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats stellen sich zur Wiederwahl.

    Neben den üblichen Traktanden schlägt der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit der Verordnung des Bundesrats in Bezug auf die Umsetzung der "Minder Initiative" eine Änderung der Unternehmensstatuten vor.  

    Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung durch die Generalversammlung genehmigt werden. Der Verwaltungsrat schlägt diesbezüglich eine Kombination aus bindender Abstimmung und Konsultativabstimmung wie folgt vor:

    • Bindende prospektive Abstimmungen über den Gesamtbetrag der an den Verwaltungsrat und die Kerngeschäftsleitung auszuzahlenden Vergütungen und
    • eine nicht bindende Konsultativabstimmung über den jährlichen Vergütungsbericht des Unternehmens, in welchem die im vorausgegangenen Jahr an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausbezahlten Vergütungsbeträge sowie weitere Einzelheiten über die Vergütungsstruktur offengelegt werden.

    Das Unternehmen hat bereits im Vorfeld Massnahmen zur Implementierung der im Rahmen der  Verordnung erforderlichen Änderungen ergriffen, die nicht an eine vorgängige Statutenänderung gebunden sind. So wurden beispielsweise Abfindungszahlungen an Geschäftsleitungsmitglieder eingestellt.

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