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    EANS Adhoc  537  0 Kommentare HIRSCH Servo AG (deutsch)

    EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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    Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

    europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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    Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

    12.04.2014

    HIRSCH Servo AG

    A-9555 Glanegg 58, Kärnten

    Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0

    Homepage: www.hirsch-gruppe.com

    ANMELDUNG: E-Mail Adresse: hv.anmeldung-1@oekb.at

    Fax Nr.: +43 (0)1 928 90 60

    SWIFT BIC: OEKOATWWHVS

    ISIN: AT0000849757

    Einladung

    zu der am Montag, den 5. Mai 2014, um 10 Uhr in der BKS Bank Zentrale,

    Veranstaltungssaal, St. Veiter Ring 43, A-9020 Klagenfurt,

    auf Antrag der Lifemotion S.A. gemäß § 105 Abs 3 AktG, stattfindenden

    außerordentlichen Hauptversammlung

    T a g e s o r d n u n g:

    1. Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

    2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Dipl. Ing.

    Siegfried Wilding für (i) das am 30. Juni 2012 endende Geschäftsjahr und

    (ii) das am 30. Juni 2013 endende Geschäftsjahr.

    - Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111

    Abs. 1. und 2. AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des Nachweisstichtags.

    Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,

    somit das Ende des 25.04.2014. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur

    berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten

    Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag

    die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft unter

    der oben angeführten Adresse mit Unterschrift (firmenmäßiger Zeichnung) des

    depotführenden Kreditinstituts (auch per Telefax oder mit unveränderbarem

    Anhang per E-Mail oder via SWIFT) bis längstens am dritten Werktag vor der

    Hauptversammlung, das ist der 29.04.2014, zugehen muss. Die Depotbestätigung

    muss sich auf den Nachweisstichtag, also den 25.04.2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit

    Glanegg), beziehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG

    wird verwiesen.

    - Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 12.04.2014 bei der Gesellschaft

    oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG

    Einsicht zu nehmen. Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach

    der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft

    zugänglich.

    - Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die

    Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109

    AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§

    110 AktG), das Antragsrecht in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt

    (§ 119 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG)

    zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 19. Tag vor der

    Hauptversammlung (Datum des Zugehens), das ist der 16.04.2014, und das Recht

    nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung

    (Datum des Zugehens), das ist der 23.04.2014, von jedem Aktionär in

    schriftlicher Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail

    oder via SWIFT) samt Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) gegenüber

    der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über diese

    Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich.

    - Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen

    Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114

    AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt

    ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu

    bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt

    mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. "Textform"

    bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine andere zur

    dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person

    des Aktionärs genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der

    Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die

    Vollmacht auch dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders

    gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) übermittelt wird,

    dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die

    Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt auch für den

    Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht kann das auf

    der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte

    Vollmachtsformular verwendet werden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular

    ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär

    seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn

    dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht

    erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft

    übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht

    bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der

    Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben

    angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln,

    wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf in diesem Fall jedenfalls bis

    02.05.2014, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss.

    - Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG)

    sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf

    Anfrage an Aktionäre versandt.

    - Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der

    Gesellschaft in Nominale von EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 Stückaktien.

    Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 12.04.2014 958 eigene

    Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der

    teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt

    499.042. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung

    erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht

    möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb

    aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis

    oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.

    Glanegg, am 12.04.2014

    Der Vorstand

    Rückfragehinweis:

    Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

    Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006,

    E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com

    www.hirsch-gruppe.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc

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    Emittent: HIRSCH Servo AG

    Glanegg 58

    A-9555 Glanegg

    Telefon: +43(0)4277 2211 120

    FAX: +43(0)4277 2211 170

    Email: investor@hirsch-gruppe.com

    WWW: www.hirsch-gruppe.com

    Branche: Verarbeitende Industrie

    ISIN: AT0000849757

    Indizes: WBI, Standard Market Auction

    Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien

    Sprache: Deutsch





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