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    EANS-Hauptversammlung  421  0 Kommentare BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    EINLADUNG ZUR 75. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BKS BANK AG

    Termin: 15. Mai 2014 um 10.00 Uhr, BKS Bank-Zentrale, 9020
    Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

    TAGESORDNUNG

    1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes
    für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates;
    Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das
    Geschäftsjahr 2013 sowie des Corporate Governance Berichtes

    2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
    Geschäfts- jahres 2013

    3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    für das Geschäftsjahr 2013

    4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

    5.Wahlen in den Aufsichtsrat

    6.Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat

    7.Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2015

    8.Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen
    Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem
    Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum
    Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen
    Höchstausmaß gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG unter gleichzeitiger
    Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum
    gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG
    für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum
    Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
    Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder
    eines mit ihr verbundenen Unternehmens.

    9.Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen
    Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem
    Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum
    Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger
    Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG, für die Dauer
    von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum
    Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals
    zu erwerben.

    10.Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen
    Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem
    Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum
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