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    DGAP-Adhoc  877  0 Kommentare COLEXON Energy AG: Hauptversammlung stimmt Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der 7C Solarparken NV zu


    COLEXON Energy AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme

    17.04.2014 19:38

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Hamburg, den 17. April 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der COLEXON
    Energy AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE005250708; Börse: Regulierter
    Markt in Frankfurt/Main (General Standard)), hat heute auf Vorschlag der
    Verwaltung hin verschiedene Kapitalmaßnahmen beschlossen. Dies umfasst
    zunächst - nach vorheriger Glättung durch Einziehung einer einzigen
    unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie - die Herabsetzung des
    Grundkapitals der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 durch Zusammenlegung von
    Aktien auf EUR 8.872.278,00. Anschließend soll das Grundkapital im Wege
    einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 24.717.000 neuen Aktien
    um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 erhöht werden.
    Gegenstand der Sacheinlage sind Aktien des belgischen Solarunternehmens 7C
    Solarparken NV, Mechelen. Zeichnungsberechtigt sind dementsprechend
    ausschließlich die Aktionäre der 7C Solarparken NV, das gesetzliche
    Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Überdies hat die
    Hauptversammlung den Vorstand angewiesen, nach Eintragung der
    Kapitalherabsetzungen eine mit Optionsrechten auf Colexon-Aktien verbundene
    Anleihe (Optionsanleihe) mit einem Volumen von bis zu ca. EUR 1.500.000 und
    einer Laufzeit von 12 Monaten bei einem festen Zinssatz von 3 % p.a. unter
    Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Bezugsverhältnis 2:1)
    zu begeben. Zugleich wurde ein entsprechendes genehmigtes Kapital i.H.v.
    bis zu EUR 4.436.139,00 beschlossen, aus dem die mit der Anleihe
    verbundenen Optionsrechte bedient werden sollen.

    Über die vorstehend genannten Maßnahmen wurde in einer einheitlichen
    Blockabstimmung entschieden. Dabei votierten 94,37 % des in der
    Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals bei einer Präsenz von 46,73 %
    des gesamten Grundkapitals für den entsprechenden Vorschlag von Vorstand
    und Aufsichtsrat.

    Darüber hinaus wurde Herr Markus Kienle als neues Mitglied in den
    Aufsichtsrat gewählt. Er ersetzt Herrn Markus Neumann, der zum Ablauf der
    heutigen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Die
    Beschlussvorschläge zur Entlastung der Organmitglieder für 2013 sowie der
    Bestellung des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers für 2014 wurden
    angenommen. Der Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Ermächtigung zum
    Erwerb und der Verwendung eigener Aktien wurde abgelehnt. Wie erwartet
    haben einige Aktionäre in der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll
    erklärt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der gefassten Beschlüsse wird auf
    die Einladung zur Hauptversammlung verwiesen, die am 10. März 2014 im
    Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.




    Kontakt:
    COLEXON Energy AG
    Große Elbstr. 43
    22767 Hamburg
    Deutschland
    FON: +49 (0)40. 28 00 31-100
    FAX: +49 (0)40. 28 00 31-102
    EMAIL: info@colexon.de
    www.colexon.de


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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: COLEXON Energy AG
    Große Elbstraße 43
    22767 Hamburg
    Deutschland
    Telefon: +49(0)40 280031 100
    Fax: +49(0)40 280031 102
    E-Mail: info@colexon.de
    Internet: www.colexon.de
    ISIN: DE0005250708
    WKN: 525070
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

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