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    DGAP-Adhoc  536  0 Kommentare Deutsche Wohnen AG: Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG (deutsch)

    Deutsche Wohnen AG: Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG

    Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Vertrag

    23.04.2014 11:29

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten

    Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW

    Immobilien AG

    Frankfurt am Main / Berlin, 23. April 2014. Wie am 7. März 2014

    angekündigt, beabsichtigen die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG

    den Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der Deutsche Wohnen AG als

    herrschendem Unternehmen und der GSW Immobilien AG als beherrschtem

    Unternehmen.

    Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters

    haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG vorbehaltlich

    des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers sowie

    der Zustimmung der Aufsichtsräte der Deutsche Wohnen AG und der GSW

    Immobilien AG geeinigt, den außenstehenden Aktionären in dem

    Beherrschungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 7 Aktien der Deutsche

    Wohnen AG für je 3 Aktien der GSW Immobilien AG anzubieten. Des Weiteren

    haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG unter den

    vorgenannten Vorbehalten geeinigt, dass in dem Beherrschungsvertrag für die

    außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG eine jährliche feste

    Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 1,40

    (nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie

    der GSW Immobilien AG für jedes volle Geschäftsjahr vereinbart werden soll.

    Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben den bereits

    genannten Gremienentscheidungen insbesondere der Zustimmung der

    Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG, die

    für den 11. Juni 2014 bzw. 18. Juni 2014 geplant sind, sowie der Eintragung

    in das Handelsregister der GSW Immobilien AG.

    Kontakt:

    Helge H. Hehl, CFA

    Tel.: 030 897 86-551

    ir@deutsche-wohnen.com

    Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf

    gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen

    des Managements der Deutsche Wohnen AG beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen

    unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen

    Faktoren, Anbetracht derer sich Empfänger dieser Unterlagen nicht

    unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollten.

    23.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Deutsche Wohnen AG

    Pfaffenwiese 300

    65929 Frankfurt am Main

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)30 89786-0

    Fax: +49 (0)30 89786-507

    E-Mail: ir@deutsche-wohnen.com

    Internet: http://www.deutsche-wohnen.com

    ISIN: DE000A0HN5C6, DE000A1X3R56, DE0006283302,

    WKN: A0HN5C, A1X3R5, 628330

    Indizes: MDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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