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    EANS-News  241  0 Kommentare C-QUADRAT Investment AG / Veröffentlichung gemäß § 4 Abs. 3 VeröffentlV / Wiederveräußerung eigener Aktien

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    Aktienrückkauf/Wiederveräußerung eigener Aktien

    Wien/Frankfurt (euro adhoc) - Mit Beschluss der 26. ordentlichen
    Hauptversammlung vom 03.05.2013 wurde der Vorstand der C-QUADRAT
    Investment AG ermächtigt, auf Inhaber lautende eigene
    Nennbetragsaktien bis höchstens 10% des Grundkapitals der C-QUADRAT
    Investment AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag
    der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der einem
    Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem höchsten Gegenwert,
    der einem Börsekurs von EUR 40,-- entspricht zu erwerben. Weiters
    wurde der Vorstand ermächtigt, die Wiederveräußerung erworbener
    eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs. 1b
    AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und unter
    Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf eine andere Art als
    über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot durchzuführen.

    Der Vorstand der C-QUADRAT Investment AG hat am heutigen Tag von
    seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien
    im Umfang von 73.140 Stück, d.s. rd. 1,68% vom stimmberechtigten
    Grundkapital der Gesellschaft, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der
    Aktionäre auf andere Art als über die Börse oder durch ein
    öffentliches Angebot zu veräußern.

    Wie zuletzt mit Ad-hoc-Mitteilung vom 31.03.2014 bekannt gegeben ist
    es infolge der nachhaltig positiven wirtschaftlichen Entwicklung der
    BCM Gruppe und der Verkürzung des vertraglich relevanten
    Betrachtungszeitraumes zu einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung
    zugunsten der Verkäuferin der BCM Gruppe gekommen. Die aus der
    Erhöhung resultierende Kaufpreisforderung soll teilweise mit eigenen
    Aktien der Gesellschaft beglichen werden.

    Der entsprechende Bericht des Vorstandes über die beabsichtigte
    Wiederveräußerung der eigenen Aktien einschließlich des Ausschlusses
    des Bezugsrechts gemäß § 171 (1) AktG wird in den nächsten Tagen auf
    der Website der C-QUADRAT Investment AG veröffentlicht. Die
    notwendige Zustimmung des Aufsichtsrates kann erst zwei Wochen nach
    der Veröffentlichung dieses Berichtes erfolgen.

    Rückfragehinweis:
    Mag. Andreas Wimmer

    Stubenring 2

    A-1010 Wien

    Tel.: +43 1 515 66 316

    Mail: a.wimmer@investmentfonds.at

    www.c-quadrat.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Unternehmen: C-QUADRAT Investment AG
    Stubenring 2
    A-1010 Wien
    Telefon: +43 1 515 66-0
    FAX: +43 1 515 66-159
    Email: c-quadrat@investmentfonds.at
    WWW: www.c-quadrat.at
    Branche: Finanzdienstleistungen
    ISIN: AT0000613005
    Indizes: Standard Market Auction
    Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
    Sprache: Deutsch






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