ROUNDUP/Gericht
Abberufung von Commerzbank-Vorstand unwirksam
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Commerzbank hat im Streit um die Verkleinerung ihres Vorstands eine Niederlage erlitten. Die Abberufung der früheren Personalchefs Ulrich Sieber sei unwirksam, erklärte das Landgericht Frankfurt am Donnerstag und bestätigte entsprechende Medienberichte. Der geplante Personalabbau und die Verschlankung des Vorstandes sowie die Umstrukturierung der Geschäftsfelder rechtfertigten nicht die Abberufung aus wichtigem Grund, erklärte das Gericht. Die Commerzbank prüft, Berufung vor dem Oberlandesgericht einzulegen. (Aktenzeichen 3-05 O/14)
Die Commerzbank hatte sich Ende 2013 nach monatelangem Gezerre von zwei Vorständen getrennt. Neben Sieber war auch Jochen Klösges der Verkleinerung des Vorstands von neun auf sieben Mitglieder zum Opfer gefallen. Beide Manager waren zusammen für die konzerneigene Abbausparte verantwortlich. Sieber war zudem Personalchef. Klösges ging den Angaben zufolge freiwillig.
Die Commerzbank will ihre Kosten senken und dazu 5200 Stellen streichen. Ein so starker Abbau müsse sich auch bei dem Führungskräften und dem Vorstand widerspiegeln, argumentierte die Bank. Der Trennung von den beiden Manager war ein Tauziehen vorausgegangen. Widerstand kam vor allem von den Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.
Das Aktiengesetz erlaubt nach Angaben des Gerichts die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes nur aus einem wichtigen Grund. Dazu zähle auch, dass seine Weiterbeschäftigung zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen für die Gesellschaft führe. Dies sah das Gericht im Fall Sieber allerdings nicht. Den Antrag des Managers auf unmittelbare Weiterbeschäftigung wies das Gericht hingegen ab. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
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Die Commerzbank erklärte, sie sei nach wie vor davon überzeugt, dass die Abberufung Siebers "aus wichtigen Gründen inhaltlich und formell richtig war". Dem Manager stehen laut Vertrag nach der Abberufung zwei Jahresgehälter zu. 2012 verdiente er gut 1,2 Millionen Euro./mar/DP/stb