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    Bilanz der Erbschaftsteuerreform nach 5 Jahren  375  0 Kommentare Beschäftigung und Investitionen gestärkt. Ohne Verschonung des Betriebsvermögens müssten laut ifo-Umfrage 43 Prozent der Familienunternehmen beim Generationenübergang verkauft werden


    (DGAP-Media / 05.05.2014 / 12:00)

    Die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
    hat für die Zukunft der Familienunternehmen in Deutschland existentielle
    Bedeutung. Dies belegt eine breit angelegte Studie des ifo Instituts im
    Auftrag der Stiftung Familienunternehmen, an der sich im Februar und März
    dieses Jahres 1.729 Unternehmen beteiligten. 43 Prozent der vom ifo
    Institut befragten Familienunternehmen, die einen Erb- oder Schenkungsfall
    hatten, gaben an, dass ohne diese Regelung beim Generationenübergang das
    Unternehmen oder Teile davon hätten verkauft werden müssen.

    "Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Verschonungsabschläge
    für Betriebsvermögen verfassungsgemäß sind. Eine Entscheidung ist für
    dieses Jahr angekündigt. Die Entlastung des Betriebsvermögens von der
    Erbschaftsteuer wird den Unternehmern aber nicht ohne Gegenleistung
    gewährt: Sie müssen unter anderem für einen Verschonungsabschlag in Höhe
    von 85 Prozent fünf Jahre lang und für einen Abschlag in Höhe von 100
    Prozent sieben Jahre lang den Erhalt einer bestimmten Lohnsumme und damit
    Arbeitsplätze sicherstellen", mahnt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der
    Stiftung Familienunternehmen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen
    Beirats der Stiftung. 43 Prozent der befragten Familienunternehmen halten
    die gesetzlichen Anforderungen für den Verschonungsabschlag im Übrigen für
    zu hoch.

    Die Studie "Die Auswirkungen der Erbschaftsteuer auf Familienunternehmen"
    analysiert erstmals die Folgen der Erbschaftsteuerreform von 2009. 66
    Prozent der Familienunternehmen schätzen, dass sie ohne Verschonung von
    Betriebsvermögen im Erb- oder Schenkungsfall ihre Investitionen senken
    müssten. 52 Prozent gehen davon aus, dass dann die Zahl ihrer Beschäftigten
    schrumpfen würde.

    "Die Studie belegt ganz eindeutig positive Effekte der Verschonung von
    Betriebsvermögen für Arbeitsmarkt und Investitionen. Diese Regelung
    verhindert, dass Familienunternehmen in der besonders heiklen Phase des
    Unternehmensübergangs deutlich geschwächt werden. Gleichzeitig ziehen Staat
    und Gesellschaft auch Nutzen aus der Verschonung, denn nur der Erhalt der
    Betriebe sichert das Steuersubstrat von morgen", erklärt Kirchdörfer.

    Von den Familienunternehmen, die einen Verschonungsabschlag in Anspruch
    genommen haben, gaben 39 Prozent an, dass er zu einem Anstieg ihrer
    Investitionen geführt habe. 32 Prozent führten aus, dass der
    Verschonungsabschlag ihre Beschäftigtenzahlen ansteigen ließ. "Tendenziell
    gaben Unternehmen mit vielen Beschäftigten öfter an, dass sich der
    Verschonungsabschlag positiv auf ihre Beschäftigtenzahlen auswirkte", sagt
    Prof. Niklas
    Potrafke, Autor der Studie und Leiter des ifo Zentrums für öffentliche
    Finanzen und politische Ökonomie. Die Stichprobe bilde die deutsche
    Unternehmenslandschaft hinsichtlich verschiedener Kennzahlen wie Standort,
    Gewerbe, Beschäftigtenzahl und Bilanzsumme gut ab.

    Die Ergebnisse der ifo Studie machen deutlich, warum die über drei
    Millionen Familienunternehmen in Deutschland mit so großer Spannung nach
    Karlsruhe blicken.

    Weitere Informationen:
    Hartmut Kistenfeger
    Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: +49 (0) 89 / 12 76 400 06
    mailto: kistenfeger@familienunternehmen.de
    www.familienunternehmen.de


    Ende der Pressemitteilung

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    Emittent/Herausgeber: Stiftung Familienunternehmen
    Schlagwort(e): Recht

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    266314 05.05.2014


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