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    25 Jahre Optionsscheine Teil I  2137  0 Kommentare Die Grundlagen von Optionsscheinen

    1989 gilt als das Jahr des politischen Umbruchs mit dem Fall der Mauer. Es war aber auch das Jahr, als der Derivate-Markt in Deutschland das Laufen lernte. Den Anfang machte im Jahr 1989 der Optionsschein, der damals als Covered Warrant bezeichnet wurde, da er von Banken begeben wurde und nicht wie die klassischen Optionsscheine von Optionsanleihen abgetrennt wurden.

    So waren es speziell die Mitarbeiter der Citi, die als Pionier in vielfältiger Form Anleger über Chancen und Risiken dieser neuen Produkte aufklärten und ihnen die wichtigsten  Kennzahlen im Detail erklärten. Aber auch das Thema Transparenz stand schon immer bei der Citi an oberster Stelle. So veröffentlichte die Citi schon im Jahr 1992 Kurse nahezu in Realtime über das BTX-System, was als Vorläufer des Internets (heute: www.citifirst.de) gilt. Aber auch der außerbörsliche Handel von Optionsscheinen, der dem Anleger eine deutlich schnellere Handlungsfähigkeit ermöglichte, stammt aus dem Hause der Citi. Denn CATS-OS (Citi Automated Trading System), welches 1995 an den Start ging, gilt als älteste außerbörsliche Handelsplattform. Das System ist noch heute im Einsatz, natürlich in mehrfach verbesserten Versionen.

    Was vor 25 Jahren galt, gilt auch noch heute. Denn die Ausgestaltung klassischer Optionsscheine hat sich in all den Jahren nicht verändert. Dabei gibt es Call- und Put-Optionsscheine. Beim Call-Optionsschein handelt es sich um einen Schein, der das Recht enthält, einen vorab festgelegten Basiswert während eines definierten Zeitraums zu kaufen. Dabei ist der Kaufpreis im Voraus festgelegt. Der Inhaber eines Call-Optionsscheins profitiert von einem steigenden Kurs des Basiswerts. Demgegenüber verliert der Besitzer des Wertpapiers, wenn der Basiswert fällt. Im negativsten Fall verfällt der Optionsschein zum Laufzeitende wertlos. Der große Vorteil von Call-Optionsscheinen ist die Tatsache, dass mit einem geringen Kapitaleinsatz an Aufwärtsbewegungen überproportional partizipiert werden kann.

    Put-Optionsscheine hingegen gewähren das Recht, einen Basiswert bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Kurs zu verkaufen. Hier profitiert der Anleger an einem fallenden Basiswert. Aufgrund des reduzierten Kapitaleinsatzes entstehen für den Anleger in der Regel in diesem Szenario überproportionale Gewinne. Dabei können Put-Optionsscheine einerseits für eine Spekulation auf fallende Kurse eingesetzt werden. Sie können anderseits aber auch zur Absicherung eines vorhandenen Wertpapier-Depots gegen Wertverluste verwendet werden. So können im Idealfall die Gewinne aus der Anlage in Put-Optionsscheinen die Verluste in einem bestehenden Wertpapierdepot komplett kompensieren. Sofern der Basiswert allerdings steigt, verliert der Anleger. Auch hier kann es daher im Extremfall geschehen, dass es zu einem wertlosen Ausbuchen des Optionsscheins kommt.

    Generell sind Optionsscheine Inhaber-Schuldverschreibungen und werden als Wertpapiere gehandelt.  Anleger können diese Optionsscheine nicht „leer“ verkaufen. Vielmehr geht der Käufer eines Calls eine Long-Position ein und der Käufer eines Puts eine Short-Position. Der Emittent nimmt dann immer die Rolle des Stillhalters ein, wobei dieses Risiko stets auf andere Weise abgesichert wird.

    Im zweiten Teil der dreiteiligen Serie zu 25 Jahre Optionsscheine geht es dann um Ausstattungsmerkmale und Bewertungsfaktoren.

     





    Dirk Heß
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    Dirk Heß schreibt regelmäßig zu aktuellen Markt- und Derivate-Themen. Als Co-Head EMEA Public Listed Products Sales & Distribution bei Citigroup Global Markets Europe besitzt er langjährige Expertise in allen Fragen rund um Börse und Investments. In seinem regelmäßigen Kommentar gibt Dirk Heß fundiertes Fachwissen weiter.
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    Verfasst von Dirk Heß
    25 Jahre Optionsscheine Teil I Die Grundlagen von Optionsscheinen 1989 gilt als das Jahr des politischen Umbruchs mit dem Fall der Mauer. Es war aber auch das Jahr, als der Derivate-Markt in Deutschland das Laufen lernte. Den Anfang machte im Jahr 1989 der Optionsschein, der damals als Covered Warrant bezeichnet wurde, da er von Banken begeben wurde und nicht wie die klassischen Optionsscheine von Optionsanleihen abgetrennt wurden.