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    DGAP-News  526  0 Kommentare AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung (deutsch)

    AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

    DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

    AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen

    Hauptversammlung

    26.05.2014 / 16:00

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    AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

    Autobank Aktiengesellschaft

    Wien, FN 45280 p

    ISIN AT0000A0K1J1

    Einladung

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

    ordentlichen Hauptversammlung

    am Montag, den 23. Juni 2014 um 13:00 Uhr

    im Imperial Riding School Renaissance Vienna Hotel,

    1030 Wien, Ungargasse 60

    TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 samt

    Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2013 samt Konzernlagebericht

    und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum

    31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

    das Geschäftsjahr 2013

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

    für das Geschäftsjahr 2013

    5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und

    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

    6. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß

    § 169 AktG (genehmigtes Kapital) und die Ermächtigung für ein neues

    genehmigtes Kapital gegen Bar-und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des

    Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

    7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 10

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

    Folgende Unterlagen liegen ab 2. Juni 2014 zur Einsicht der Aktionäre in

    den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Ungargasse

    64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:

    * Einberufung

    * Jahresabschluss mit Lagebericht

    * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

    * Vorschlag für die Gewinnverwendung

    * Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG

    jeweils für das Geschäftsjahr 2013

    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7

    * Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 153

    Abs 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 6

    * Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 6 und 7

    vorgeschlagenen Änderungen

    * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

    Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine

    Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 2.

    Juni 2014 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und werden auch in

    der Hauptversammlung aufliegen.

    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

    Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die

    seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,

    können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung

    dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses

    Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2014

    ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse

    64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der

    Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a

    AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden

    Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der

    Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht

    älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an

    die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

    verwiesen.

    Beschlussvorschläge von Aktionären

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können

    zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung

    samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt

    Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht

    werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Juni 2014 der

    Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank

    Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia

    Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in

    Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für

    den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts

    ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die

    zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage

    sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung

    wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Auskunftsrecht

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

    Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,

    110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft

    www.autobank.at zugänglich.

    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des

    Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der

    Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem

    Anteilsbesitz am Ende des 13. Juni 2014 (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem

    Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft

    spätestens am 17. Juni 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten

    Adressen zugehen muss:

    per Post: Autobank Aktiengesellschaft

    z.H. Frau Lucia Endler

    Ungargasse 64/Top 403

    1030 Wien

    per Telefax: +43 1 60190-181

    per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,

    beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder per SWIFT:

    BKAUATWW3AGM (Message Type MT599; unbedingt bei Aktien

    ISIN AT0000A0K1J1 im Text angeben).

    Depotbestätigung gem. § 10a AktG

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in

    einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem

    Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu

    enthalten:

    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im

    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei

    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei

    juristischen Personen,

    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN

    AT0000A0K1J1

    * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

    * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den

    oben genannten Nachweisstichtag 13. Juni 2014 beziehen.

    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache

    entgegengenommen.

    Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch

    Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können

    deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung

    einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,

    hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an

    der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,

    den er vertritt.

    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer

    juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere

    Personen bevollmächtigt werden.

    Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. Juni 2014, 16.00

    Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

    per Post: Autobank Aktiengesellschaft

    z.H. Frau Lucia Endler

    Ungargasse 64/Top 403

    1030 Wien

    per Telefax: +43 1 60190-181

    per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,

    beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder per SWIFT:

    BKAUATWW3AGM (Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0K1J1 im

    Text angeben).

    Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

    persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

    Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht

    werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der

    Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.

    Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so

    genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung

    abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

    Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des

    Interessenverbands für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22,

    als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene

    Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf

    der Internetseite der Gesellschaft unter www.autobank.at ein spezielles

    Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA

    bekannt zu geben sind. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten

    Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876

    33 43-0, Telefax +43 (0)1 876 33 43-39, oder E-mail michael.knap@iva.or.at.

    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital

    der Gesellschaft EUR 10.043.152 und ist eingeteilt in 10.043.152 Stück auf

    Inhaber lautende Stückaktien.

    Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der

    Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der

    teilnahmeberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der

    Hauptversammlung 10.043.152 Stück.

    Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der

    Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis

    (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen

    Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre

    gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.

    Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr.

    Wien, im Mai 2014

    Der Vorstand

    Ende der Corporate News

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    26.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: AutoBank AG

    Ungargasse 64

    A - 1030 Wien

    Österreich

    ISIN: AT0000A0K1J1

    WKN: A1C27D

    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Frankfurt in Open

    Market (Entry Standard)

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    270526 26.05.2014





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