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    DGAP-Adhoc  633  0 Kommentare TUI AG: Erklärung zum geplanten Zusammenschluss von TUI Travel und TUI AG (deutsch)

    TUI AG: Erklärung zum geplanten Zusammenschluss von TUI Travel und TUI AG

    TUI AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Fusionen & Übernahmen

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    27.06.2014 14:59

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    AD-HOC MITTEILUNG GEMÄSS § 15 WERTPAPIERHANDELSGESETZ (WPHG)

    NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB, IN ODER

    AUS STAATEN BESTIMMT, WEDER VOLLSTÄNDIG, NOCH IN AUSZÜGEN, SOWEIT DIES DORT

    EINEN VERSTOSS GEGEN ENTSPRECHENDE GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DARSTELLT.

    DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE VERBINDLICHE ABSICHTSERKLÄRUNG ZUR ABGABE

    EINES ANGEBOTS NACH RULE 2.7 DES CITY CODE ON TAKEOVERS AND MERGERS (DER

    "CODE") DAR UND ES IST UNGEWISS, OB EIN ANGEBOT ABGEGEBEN WIRD UND WIE DIE

    BEDINGUNGEN EINES ANGEBOTES LAUTEN WÜRDEN.

    27. Juni 2014

    Zur sofortigen Veröffentlichung

    TUI Travel plc ("TUI Travel") und TUI AG ("TUI AG")

    Erklärung zum geplanten Zusammenschluss von TUI Travel und TUI AG

    Die unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel und der

    Vorstand der TUI AG freuen sich bekannt zu geben, dass sie eine

    grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Konditionen eines geplanten

    Zusammenschlusses in Form eines "all-share nil premium merger" von TUI

    Travel und TUI AG erzielt haben (der "Zusammenschluss"). Es wird davon

    ausgegangen, dass sich durch den Zusammenschluss, sofern er vollzogen wird,

    sowohl für die Anteilseigner von TUI Travel als auch für die Anteilseigner

    der TUI AG eine Reihe von strategischen und finanziellen Vorteilen ergibt.

    Strategische Vorteile:

    * Schaffung des weltweit führenden integrierten Touristikkonzerns

    * Starke Führungsmannschaft setzt ihre Arbeit fort

    * Erhebliche Synergien durch die Verbindung der beiden Unternehmen

    o Mögliche Kostenersparnisse von mindestens EUR 45 Millionen (£ 36

    Millionen) pro Jahr, zusätzlich weitere geldwerte steuerliche Vorteile

    o Verstärkung des Umsatzwachstums durch Ausweitung des Produktportfolios

    für Urlaubserlebnisse, erhöhte Auslastung der bestehenden Hotels, ein

    schnellerer Ausbau der Hochseekreuzfahrten sowie ein integriertes

    Auslastungsmanagement

    * Vereinfachung der derzeitigen Konzernstruktur, um weitere Wertschöpfungen

    der Unternehmen des aus TUI AG und TUI Travel bestehenden Konzerns (der

    "Konzern") zu erzielen

    * Wachstumsbeschleunigung im Kern-Mainstream-Tourismusgeschäft

    o Verbessertes Wachstumsprofil durch erweitertes Content-Portfolio und

    Online Plattformen, um das Kundenwachstum zu beschleunigen

    * Unternehmensteile, die nicht zum Kerngeschäft gehören, werden getrennt

    geführt und im Wert maximiert

    * Die derzeitigen Online-Accomodation-Geschäfte und der Bereich "Specialist

    and Activity" von TUI Travel werden getrennt vom Tourismus-Kerngeschäft des

    Konzerns betrieben und Möglichkeiten zur Steigerung ihres Wertes für den

    Konzern werden aktiv verfolgt

    * Die Beteiligung an Hapag-Lloyd soll mit dem Ziel einer Veräußerung

    gehalten werden

    Wesentliche Eckpunkte:

    * Gemäß den von den Parteien ausgehandelten Bedingungen erhalten die

    Anteilseigner von TUI Travel (außer TUI AG und bestimmte verbundene

    Parteien) 0,399 neue TUI AG Aktien für jeden von ihnen gehaltenen TUI

    Travel Anteil.

    * Der Konzern hat seinen Sitz in Deutschland, verfügt über ein

    Premium-Listing an der Londoner Wertpapierbörse ("London Stock Exchange")

    und strebt die Aufnahme in den FTSE UK Index Series (einschließlich

    FTSE100) an, neben einer Notierung an einer deutschen Wertpapierbörse.

    * Es ist vorgesehen, dass der Konzern, soweit möglich, den Empfehlungen des

    englischen sowie des deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Der

    Konzern wird voraussichtlich sowohl dem UK Takeover Code als auch dem

    deutschen Übernahmerecht, soweit anwendbar, unterliegen.

    * TUI AG und TUI Travel beabsichtigen, hinsichtlich etwaiger für das

    Geschäftsjahr 2013/2014 ausgeschütteter Dividenden den Anteilseignern der

    TUI AG und TUI Travel - unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses -

    gleichwertige Zahlungen zu ermöglichen. Solche Dividendenzahlungen würden

    der aktuellen Ausschüttungspolitik von TUI Travel entsprechen.

    * Die aus dem Zusammenschluss hervorgehende Gruppe beabsichtigt, ihre

    künftige Ausschüttungspolitik nach Vollzug der Transaktion zu überarbeiten

    und dabei, vor dem Hintergrund der erwarteten Profitabilität und Free

    Cashflow Generierung, eine der aktuellen Ausschüttungspolitik von TUI

    Travel entsprechende Höhe der Dividenden anzustreben.

    Herr Alexey Mordashov, der größte TUI AG-Anteilseigner, hat seine

    Unterstützung für den Zusammenschluss signalisiert.

    Die Verhandlungen werden derzeit weiter fortgeführt und es ist ungewiss, ob

    ein Angebot unterbreitet wird und wie die Bedingungen eines Angebotes

    lauten würden.

    Telefonkonferenz für die Medien

    Heute findet um 15:00 Uhr (BST), 16:00 Uhr (CEST) eine Telefonkonferenz für

    deutsche und englische Medien statt.

    Die Einwahlnummern für die britischen Medien lauten wie folgt:

    Einwahlnummer: +44 203 1474862 (aus Deutschland: +49 30 232531366)

    Die Einwahlnummer für die deutschen Medien lautet wie folgt:

    Einwahlnummer +49 30 86871410

    Analysten- und Investoren-Webcast

    Heute findet um 15:30 Uhr (BST) - 16:30 Uhr (CEST) eine

    Live-Webcast-Präsentation für Analysten und Investoren statt. Nähere

    Informationen über den Zugriff auf diesen Webcast können den Webseiten

    www.tuitravelplc.com bzw. www.tui-group.com entnommen werden. Die

    Präsentation steht kurz vor dem geplanten Beginn als Download auf diesen

    beiden Webseiten zur Verfügung. Es wird auch möglich sein, der Präsentation

    telefonisch zu folgen.

    Die Einwahlnummern für den Webcast lauten wie folgt:

    UK: +44 203 367 9216

    Germany: +49 69 9418 4017

    France: +33 17 225 3098

    US: +1 408 916 9838

    Analysten- und Investoren-Information

    Am Montag, den 30. Juni 2014, findet um 09:30 Uhr (BST) in der Londoner

    Wertpapierbörse, 10 Paternoster Square, London, EC4M 7LS, ein Briefing für

    Analysten und Investoren statt.

    Strategische Gründe: Schaffung eines Weltmarktführers im integrierten

    Tourismusgeschäft

    Bei Vollzug des Zusammenschlusses würde das Content-Portfolio der TUI AG

    mit seinen Hotels und Kreuzfahrtschiffen mit dem Marktzugang, der

    Vertriebskraft und den einzigartigen Urlaubskonzepten von TUI Travel

    verbunden werden. Dadurch würde ein weltweit führender auf Urlaubsreisen

    ausgerichteter integrierter Tourismuskonzern geschaffen, der seinen Kunden

    umfassende Urlaubskonzepte anbietet. Gleichzeitig erhöhen sich die

    Wachstumsmöglichkeiten des Konzerns deutlich und es entstehen erhebliche

    finanzielle Vorteile.

    Die TUI AG verfügt über die bekannteste Urlaubsmarke Europas. Mit über 230

    Hotels und mehr als 155.000 Betten ist das Unternehmen Europas größter

    Urlaubshotelanbieter und gehört zu den erfolgreichsten

    Kreuzfahrtunternehmen. Nach erfolgreicher Umsetzung des oneTUI-Programms

    zur Effizienzsteigerung will das Unternehmen das Content-Angebot mit

    ehrgeizigen Wachstumsplänen verdoppeln.

    TUI Travel betreibt als eine einheitliche Organisation ein europaweites

    Touristik-Geschäft mit verschiedenen Veranstaltermarken und mehr als 30

    Millionen Kunden. Das Unternehmen hebt sich im Branchen-Wettbewerb durch

    die kontinuierliche Entwicklung einzigartiger Reiseangebote ab und

    fokussiert auf diesen Bereich sein Wachstum. Die Angebote sind exklusiv

    über die eigenen Marken buchbar und werden ausschließlich direkt über die

    eigenen Vertriebskanäle vermarktet. Zudem nutzt eine große Zahl der Kunden

    die eigene Flotte von modernen Ferienfliegern.

    Kern-Mainstream-Tourismusgeschäft

    Der Konzern würde durch die vertikale Integration des Hotel- und

    Kreuzfahrtangebots der TUI AG in das Vertriebsgeschäft von TUI Travel ein

    reines Tourismusunternehmen mit verbessertem Wachstums- und Margen-Profil

    werden. Der Konzern würde die Kundenangebote durch die Stärkung der eigenen

    Marken, die Umsetzung seines einzigartigen Angebots in einem großen Teil

    des eigenen Hotelportfolios und die Schaffung von besonderen

    Urlaubserlebnissen gezielt ausbauen. Die dem Konzern zur Verfügung

    stehenden Ressourcen würden die schnellere Entwicklung von neuem Content

    ermöglichen und dabei das Angebot einzigartigen Urlaubsreisen von TUI

    Travel fördern und ausbauen. Dies würde zu einem Umsatzwachstum des

    Konzerns beitragen.

    Die Kunden würden umfassend mit einzigartigen, hochwertigen Angeboten der

    stärksten touristischen Marken angesprochen werden, die jederzeit, überall

    und in jeder Form buchbar sind. Dadurch wird weiteres Wachstum erzeugt,

    denn die Kundenbindung und der Kundenwert werden gesteigert und das

    Gewinnwachstum langfristig und nachhaltig erhöht.

    Der Schlüssel hierzu ist effektives Arbeiten im digitalen Zeitalter. Durch

    die Harmonisierung und gemeinsame Nutzung von Einzellösungen könnten

    langfristig Infrastrukturkosten gesenkt werden. Dies würde es dem Konzern

    nach seinen Erwartungen ermöglichen, sich bei seinen Investmentaktivitäten

    verstärkter und schneller auf die Weiterentwicklung der bereits bestehenden

    digitalen Plattformen von TUI Travel entlang des gesamten Urlaubszyklus mit

    zweiseitigen Kommunikationswegen zu konzentrieren - vom Vorschlag eines

    Angebots, über die Suche und Buchung bis hin zur Urlaubsanreise, dem

    Urlaubsaufenthalt, der Kommunikation mit Freunden und der Familie und der

    anschließenden Rückkehr nach Hause und dem erneuten Vorschlag für die

    nächste Urlaubserfahrung mit dem Konzern - eine ständige Begleitung. Durch

    die persönliche Interaktion vor Ort, zu Hause, in der Luft und am

    Urlaubsort würde ein erheblicher Erfahrungsmehrwert geschaffen.

    Im Geschäftsjahr 2012/2013 wurde mit dem Kern-Mainstream-Tourismusgeschäft

    ein Umsatzerlös von £13.426 Millionen (ausgenommen Inbound-Dienste) und ein

    EBITA (ausgenommen zentrale Kosten, aber einschließlich Inbound-Dienste)

    von £ 706 Millionen erzielt.

    Bereiche, die nicht zum Kerngeschäft gehören

    Die Zukunft des Konzerns liegt im Kern-Mainstream-Tourismusgeschäft. Das

    Management würde sich daher darauf konzentrieren, den Wert der nicht zum

    Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerte zu heben.

    Die Bereiche "Online-Accomodation" und "Specialist and Activity" der TUI

    Travel würden getrennt vom touristischen Kerngeschäft weitergeführt.

    Möglichkeiten, ihren Beitrag für den Konzern zu erhöhen, würden aktiv

    verfolgt.

    Im Geschäftsjahr 2012/2013 hat der Bereich "Online-Accomodation" ein

    Transaktionsvolumen von £ 2.077 Millionen und der Bereich "Specialist and

    Activity" einen Umsatzerlös von £ 1.433 Millionen erzielt. Das kombinierte

    EBITA beider Bereiche betrug in diesem Zeitraum insgesamt £ 81 Millionen.

    Für den von TUI AG gehaltenen Anteil an Hapag-Lloyd Container Shipping wäre

    vorgesehen, diesen vom Konzern zur Veräußerung zu halten, wodurch der

    Konzern ein rein auf Urlaubsreisen ausgerichtetes integriertes

    Tourismusunternehmen werden würde.

    Finanzielle Vorteile: Substantieller Mehrwert für die Anteilseigner durch

    Wachstum und finanzielle Vorteile

    Wachstum ist der Haupttreiber für den geplanten Zusammenschluss der TUI AG

    und TUI Travel. Darüber hinaus würden noch finanzielle Vorteile in

    verschiedenen Bereichen erzielt werden. Die unabhängigen Direktoren

    (independent directors) von TUI Travel und der Vorstand der TUI AG haben

    potenzielle Synergien des Zusammenschlusses geprüft und analysiert und

    folgende möglichen Synergien identifiziert:

    * Potentielle wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens EUR

    45 Millionen (£ 36 Millionen) pro Jahr sind bis zum dritten Jahr nach

    Vollzug des Zusammenschlusses zu erwarten. Um diese Kosteneinsparungen zu

    erzielen fallen voraussichtlich einmalige Integrationskosten in Höhe von

    ca. EUR 45 Millionen (£36 Millionen) an

    * Möglichkeit der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und einer

    effizienteren konzernweiten steuerlichen Ausrichtung bei einer

    einheitlichen Eigentümerstruktur. Im Geschäftsjahr 2012/13 wäre nach den

    steuerlichen Berechnungen der Unternehmen ein Steuervorteil in Höhe von EUR

    35 Millionen (£ 28 Millionen) erzielt worden, wenn der Zusammenschluss der

    beiden Unternehmen in diesem Jahr erfolgt wäre

    * Verstärkung des Umsatzwachstums durch wirtschaftliche Vorteile, wie zum

    Beispiel eine schnellere Erweiterung des Portfolios von einzigartigen

    Urlaubsangeboten, gesteigerte Auslastung in bestehenden Hotels, einem

    integrierten Yield -Management und dem künftigen Ausbau des Kerngeschäfts

    von TUI AG im Hotel- und Kreuzfahrtbereich

    * Vereinfachung der Konzernstruktur durch die Generierung weiterer Werte im

    Konzerngeschäft, insbesondere beim derzeitigen TUI AG-Angebot

    Neben den oben aufgeführten einmaligen Integrationskosten werden keine

    wesentlichen Dis-Synergien (weder einmalig noch wiederholt) in Verbindung

    mit dem Zusammenschluss erwartet. Die unabhängigen Direktoren (independent

    directors) von TUI Travel und der Vorstand der TUI AG sind der Auffassung,

    dass die ermittelten Synergien nur als direkte Folge des Zusammenschlusses

    erzielt werden können und auf Stand-alone-Basis der TUI AG und TUI Travel

    nicht erreicht werden könnten.

    Die vorstehenden Informationen über die möglichen Synergieeffekte sollten

    zusammen mit Anhang I gelesen werden, der weitere Einzelheiten,

    einschließlich der wesentlichen den möglichen Synergien zugrundeliegenden

    Annahmen, enthält.

    Der Unternehmenszusammenschluss würde zu einer Wachstumsbeschleunigung und

    einem starken Cashflow-Potenzial führen

    Der Konzern würde von einer stabilen Bilanzsituation, Flexibilität und der

    Erzeugung eines starken Free Cashflow profitieren.

    Die TUI AG und TUI Travel beabsichtigen, hinsichtlich etwaiger für das

    Geschäftsjahr 2013/2014 ausgeschütteter Dividenden den Aktionären der TUI

    AG und von TUI Travel unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses

    gleichwertige Zahlungen zu ermöglichen. Solche Dividendenzahlungen würden

    der aktuellen Ausschüttungspolitik von TUI Travel entsprechen.

    Der aus dem Zusammenschluss hervorgehende Konzern beabsichtigt, seine

    künftige Ausschüttungspolitik nach Vollzug der Transaktion zu überarbeiten

    und dabei, vor dem Hintergrund der erwarteten Profitabilität und Free

    Cashflow Generierung, eine der aktuellen Ausschüttungspolitik von TUI

    Travel entsprechende Höhe der Dividenden anzustreben.

    Bei Vollzug des Zusammenschlusses würden diese finanziellen Vorteile eine

    langfristige Stabilisierung der Perspektiven für den Konzern und somit für

    Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und weitere Stakeholder bewirken.

    Unternehmensführung: Gesicherte Kontinuität im Führungsteam

    Die TUI AG würde ihren Anteilseignern eine Erhöhung der Anzahl der

    Mitglieder des Aufsichtsrats von 16 auf 20 vorschlagen. Hierzu bedürfte es

    der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung, da die Satzung

    geändert werden müsste.

    Der Aufsichtsrat würde aus zehn Mitgliedern, die die Anteilseigner beider

    Seiten zu gleichen Teilen vertreten, und aus zehn Arbeitnehmervertretern

    bestehen. Vorsitzender des neuen Aufsichtsrats wäre Professor Dr. Klaus

    Mangold, als stellvertretender Vorsitzender würde Sir Mike Hodgkinson neben

    Frank Jakobi fungieren. Frank Jakobi wäre zugleich Vertreter der

    Arbeitnehmer.

    Professor Dr. Klaus Mangolds Amtszeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats

    endet mit der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016; er wird dem

    Aufsichtsrat danach nicht mehr angehören. Der ordentlichen Hauptversammlung

    wird dann, nach einem entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats,

    vorgeschlagen werden, Peter Long zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

    Der Aufsichtsrat wird alles hier Erforderliche veranlassen, und die TUI AG

    wird ihre Anteilseigner in der außerordentlichen Hauptversammlung 2014 über

    die zukünftige Position von Peter Long informieren.

    Für einen auf zwei Jahre begrenzten Zeitraum ist die Bildung eines

    Integrationsausschusses ("Integration Committee") im Aufsichtsrat

    vorgesehen, dessen Vorsitz zunächst Professor Dr. Klaus Mangold gemeinsam

    mit Sir Michael Hodgkinson übernehmen soll. Der Intergrationsausschuss

    würde den Vorstand beraten und hätte keine Entscheidungsbefugnisse.

    Peter Long und Friedrich Joussen würden, zunächst bis Februar 2016, als

    Co-Vorstandsvorsitzende fungieren. Sie wären gemeinsam für die Erreichung

    der anvisierten Synergien durch den Zusammenschluss verantwortlich. Es ist

    geplant, dass Peter Long danach Vorsitzender des Aufsichtsrats des Konzerns

    werden soll. Friedrich Joussen würde den Konzern ab Februar 2016 als

    alleiniger Vorstandsvorsitzender leiten.

    Es ist vorgesehen, dass sich Peter Long auf die Erzielung des anvisierten

    Mehrwertes für die Anteilseigner des Konzerns konzentriert. Er würde auch

    die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bereiche "Online Accomodation"

    und "Specialist and Activity", die keine Synergien liefern, getrennt im

    Konzern geführt werden und ihren eigenen Wertbeitrag steigern. Peter Long

    würde zudem eng mit Friedrich Joussen zusammenarbeiten um einen

    reibungslosen Übergang sowie eine reibungslose Übergabe bis Februar 2016

    sicherzustellen.

    Friedrich Joussen wäre verantwortlich für die Strategie und die künftige

    Entwicklung des Kern-Mainstream-Tourismusgeschäfts sowie für die

    Content-Plattformen. Dies alles würde das künftige Kerngeschäft des

    Konzerns bilden. Herr Joussen würde sich auf die Führung des Konzerns

    konzentrieren, um diesen im digitalen Zeitalter noch wettbewerbsfähiger zu

    machen. Dafür müssten insbesondere die Aktivitäten in den Bereichen Hotels

    und Kreuzfahrten schneller ausgebaut werden und die Mainstream-Märkte

    müssten profitabel wachsen. Die verbesserten und starken zentralen

    Plattformen wie zum Beispiel für die Airlines und die IT sind die Grundlage

    dafür, das Erreichen der geplanten Synergien zu erleichtern.

    Der Konzernvorstand soll sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der TUI AG

    und TUI Travel zusammensetzen. Neben Peter Long und Friedrich Joussen

    sollen dem Konzernvorstand angehören:

    Von TUI Travel

    * Johan Lundgren - Stellvertretender CEO; verantwortlich für alle

    Mainstream-Märkte

    * William Waggott - CEO für die Bereiche "Online Accomodation" und

    "Specialist and Activity"; wird diese Bereiche unabhängig führen und ihren

    Wert steigern

    Von TUI AG

    * Horst Baier - Finanzvorstand des Konzerns

    * Sebastian Ebel - HR-Vorstand /Arbeitsdirektor des Konzerns und

    gleichzeitig verantwortlich für alle Konzernplattformen und -prozesse,

    einschließlich Hotels & Resorts, Kreuzfahrten, IT

    Der Konzern würde seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Deutschland

    haben und weiterhin über eine dualistische Struktur, bestehend aus Vorstand

    und Aufsichtsrat, verfügen. Die geplanten Ernennungen stünden alle unter

    dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Konzern und das

    operative Management werden weiterhin an vielen verschiedenen Orten

    angesiedelt sein, da der Konzern weiterhin auf die über den gesamten Markt

    reichende Expertise setzt und die vorhandenen Talente in beiden Unternehmen

    bestmöglich einsetzen will.

    Es ist vorgesehen, dass der Konzern, soweit möglich, den Empfehlungen des

    englischen sowie des deutschen Corporate Governance Kodex entspricht, und

    der Konzern wird voraussichtlich sowohl dem UK Takeover Code als auch dem

    deutschen Übernahmerecht, soweit anwendbar, unterliegen.

    Wichtigste Konditionen des Zusammenschlusses:

    Der Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel soll in Form eines "all-share

    nil premium mergers" im Wege eines "UK Scheme of Arrangement" durchgeführt

    werden. TUI AG gibt neue Aktien an die TUI Travel Anteilseigner aus

    (ausgenommen an TUI AG selbst und bestimmte verbundene Parteien). Es wird

    davon ausgegangen, dass sämtliche Aktien der TUI AG nach der

    Kapitalerhöhung im Premium Segment des Main Market der Londoner Börse

    ("London Stock Exchange") notiert sein werden und eine Aufnahme in den

    FTSE100-Index angestrebt wird.

    Gemäß den vorgesehenen Konditionen des Zusammenschlusses sollen die

    Anteilsinhaber von TUI Travel (ausgenommen TUI AG selbst und bestimmte

    verbundene Dritte) folgende Leistungen erhalten:

    0,399 neue TUI AG Aktien für jeden zum maßgeblichen Stichtag gehaltenen TUI

    Travel Anteil

    Das Umtauschverhältnis wurde auf der Basis festgelegt, dass vor Vollzug des

    möglichen Zusammenschlusses weder die TUI AG noch TUI Travel eine Dividende

    zahlen, mit Ausnahme der bereits von TUI Travel angekündigten

    Zwischendividende in Höhe von 4,05 Britischen Pence je TUI Travel Anteil,

    die am 3. Oktober 2014 ausgezahlt wird. Die TUI AG und TUI Travel

    beabsichtigen, hinsichtlich etwaiger für das Geschäftsjahr 2013/2014

    ausgeschütteter Dividenden den Anteilseignern der TUI AG und von TUI Travel

    unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses gleichwertige

    Zahlungen zu ermöglichen. Solche Dividendenzahlungen würden der aktuellen

    Ausschüttungspolitik von TU Travel entsprechen.

    Börsennotierung und Aufnahme in einen Index: Premium Listing an der

    Londoner Börse und angestrebte Aufnahme in die FTSE UK Series-Indizes

    (einschließlich des FTSE 100)

    Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche Aktien der TUI AG nach Erhöhung

    des Grundkapitals im Premium Segment des Main Market der Londoner Börse

    ("London Stock Exchange") notiert sein werden, und der Konzern eine

    Aufnahme in den FTSE UK Index-Series (einschließlich des FTSE 100)

    anstrebt.

    Es ist davon auszugehen, dass die Notierung der Aktien der TUI AG nach

    Vollzug des Zusammenschlusses im geregelten Markt der Frankfurter

    Wertpapierbörse eingestellt werden wird. Allerdings würde durch eine

    Einbeziehung in den Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse

    gewährleistet, dass Anleger ihre Aktien in Euro an einer deutschen

    Wertpapierbörse handeln können.

    Es wird erwartet, dass die TUI AG nach Vollzug des Zusammenschlusses die

    Voraussetzungen für die Einbeziehung in die FTSE UK Series Indices erfüllt.

    Kommentare zum Zusammenschluss

    Sir Michael Hodgkinson, Deputy Chairman und Senior Independent Director von

    TUI Travel:

    "Der Zusammenschluss würde erheblichen Mehrwert für die Aktionäre schaffen.

    Dies ist teils bedingt durch die Vereinfachung der Beteiligungsstruktur,

    die erwarteten operativen Synergien und teils durch die bereits etablierte

    erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen TUI Travel und TUI AG. Die

    Anteilsinhaber von TUI Travel können darauf vertrauen, dass Peter Long und

    sein Team, die bisher so viel Mehrwert für die TUI Travel-Anteilsinhaber

    geschaffen haben, die Unternehmensführung der Gruppe und die Freisetzung

    dieser Synergien wesentlich beeinflussen werden."

    Prof. Dr. Klaus Mangold, Vorsitzender des Aufsichtsrates der TUI AG:

    "Der Zusammenschluss würde erhebliches Wertsteigerungspotential freisetzen.

    Diese einmalige Gelegenheit, unsere Konzernstruktur zu vereinfachen,

    verbindet eine starke deutsche Unternehmensstruktur mit einem führenden

    Unternehmen im britischen Kapitalmarkt und einer FTSE-100-Notierung. Er

    würde unseren Aktionären, Mitarbeitern und Kunden beachtliche Chancen

    bieten. Ich würde die Verantwortung gemeinsam mit dem vorstehend genannten

    Integrationsausschuss übernehmen. Wir werden alles tun, damit die TUI

    AG-Aktionäre ihr finanzielles Engagement in der Gruppe weiterhin unbesorgt

    fortführen können."

    Peter Long, Chief Executive von TUI Travel und Vorstandsmitglied der TUI

    AG:

    "Ich bin der festen Überzeugung, dass der Zusammenschluss uns eine

    unvergleichliche Möglichkeit eröffnet, auf der erfolgreichen Basis

    aufzubauen, die wir als TUI Travel geschaffen haben. Friedrich Joussen und

    ich haben in den letzten 18 Monaten sehr effektiv zusammengearbeitet.

    Gemeinsam werden wir die Wachstumspläne für unser einzigartiges

    Urlaubskonzept beschleunigen und den Wertbeitrag unserer Aktivitäten, die

    nicht zum Kerngeschäft gehören, erhöhen. Damit schaffen wir als weltweite

    Nummer eins in der integrierten Freizeittourismusbranche sogar noch mehr

    Wert für unsere Aktionäre."

    Friedrich Joussen, Vorstandsvorsitzender der TUI AG und Chairman von TUI

    Travel:

    "Durch den Zusammenschluss von der TUI AG und TUI Travel würde der weltweit

    größte Touristikkonzern geschaffen. Wir erwarten substanzielle Synergien

    durch die Zusammenführung dieser beiden börsennotierten Unternehmen. Unsere

    Stärken liegen in der Verbindung eines globalen Reiseveranstaltergeschäfts

    mit sechs Fluggesellschaften und einem einzigartigen Portfolio

    touristischer Produkte einschließlich Hotels, Clubs und Kreuzfahrtlinien.

    Gemeinsam unter der weltweit bekannten TUI Marke stehen alle für

    einzigartige Urlaubserlebnisse und setzen hohe Qualitätsstandards in der

    Branche. Damit erlangen wir auch einen Wettbewerbsvorteil angesichts der

    fortschreitenden Digitalisierung der Tourismusindustrie. Damit erlangen wir

    auch den Wettbewerbsvorteil für die fortschreitende Digitalisierung des

    Tourismussektors. Wir sind davon überzeugt, dass der Zusammenschluss, falls

    er vollzogen wird, einen wichtigen und positiven Schritt für unsere

    Aktionäre und Kunden darstellt und unseren Mitarbeitern attraktive

    Möglichkeiten in 130 Ländern bietet."

    Herr Alexey Mordashov unterstützt den Zusammenschluss

    Herr Alexey Mordashov, größter Anteilseigner der TUI, hat seine

    Unterstützung für den Zusammenschluss signalisiert. "Ich bin zufrieden mit

    der geschäftlichen Entwicklung beider Unternehmen in der jüngsten

    Vergangenheit. Der Zusammenschluss wird zur Verbesserung des

    Geschäftsmodells der Tourismusbranche und zur Beschleunigung des Wachstums

    zum Vorteil beider Anteilsgruppen beitragen."

    Voraussichtlicher Zeitplan

    Es wird derzeit davon ausgegangen, dass Ankündigungen einer verbindlichen

    Absicht, den Zusammenschluss vorzuschlagen, nicht vor Mitte September 2014

    erfolgen werden, wobei dann von einem Vollzug des Zusammenschlusses im

    Frühjahr 2015 auszugehen wäre.

    Weitere Informationen

    Diese Mitteilung stellt keine verbindliche Absichtserklärung zur Abgabe

    eines Angebots nach Rule 2.7 des City Code on Takeovers and Mergers (der

    "Code") dar und es ist ungewiss, ob ein Angebot abgegeben wird und wie die

    Bedingungen eines Angebots lauten würden. Vorausgesetzt, den Anteilseignern

    wird formal ein Zusammenschluss vorgeschlagen, werden zu diesem Zeitpunkt

    alle Einzelheiten in Bezug auf alle Vorschläge, die den Inhabern von TUI

    Travel Wandelschuldverschreibungen und anderen Optionen auf Anteile von TUI

    Travel unterbreitet werden, veröffentlicht.

    Die Parteien behalten sich das Recht vor, andere Formen der Gegenleistung

    zu wählen oder die Zusammensetzung der Gegenleistung zu ändern.

    Zusätzlich hierzu behält sich die TUI AG das Recht vor, TUI Travel

    jederzeit ein Angebot zu ungünstigeren Bedingungen zu unterbreiten:

    i. mit der Zustimmung oder auf Empfehlung der unabhängigen Direktoren

    (independent directors) der TUI Travel;

    ii. für den Fall, dass eine TUI Travel-Dividende zusätzlich zur bereits von

    TUI Travel angekündigten Zwischendividende von 4,05 Pence pro TUI Travel

    Anteil angekündigt, durchgeführt oder ausgeschüttet wird;

    iii. falls ein Dritter die feste Absicht erklärt, ein Angebot für TUI

    Travel zu ungünstigeren Bedingungen abzugeben,

    iv. nach Veröffentlichung eines "Whitewashings" durch TUI Travel gemäß dem

    Code.

    Aussagen über die geschätzten Kosteneinsparungen und Synergien beziehen

    sich auf zukünftige Handlungen und Umstände, die naturgemäß Risiken,

    Unsicherheiten und Unwägbarkeiten beinhalten. Dementsprechend besteht die

    Möglichkeit, dass die hier genannten Kosteneinsparungen und Synergien nicht

    oder früher oder später als erwartet erzielt werden oder diese in einer

    komplett anderen Art und Weise als erwartet entstehen. Für die Zwecke von

    Rule 28 des Codes liegen Aussagen über die geschätzten Kosteneinsparungen

    und Synergien in dieser Ankündigung allein in der Verantwortung der

    unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel und des

    Vorstands von TUI AG. Diese Aussagen stellen keine Gewinnprognosen dar und

    sind auch nicht als solche zu verstehen. Anhang I enthält Berichte im

    Zusammenhang mit den Synergie-Erklärungen von PriceWaterhouseCoopers LLP,

    Deutsche Bank AG ("Deutsche Bank"), Greenhill & Co. Europe LLP

    ("Greenhill") und Lazard & Co., Limited ("Lazard"), wie gemäß Rule 28.1(a)

    des Code gefordert. PriceWaterhouseCoopers LLP, Deutsche Bank, Greenhill

    und Lazard haben ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Berichte in

    der gegebenen Form und im gegebenen Kontext erteilt und nicht

    zurückgezogen.

    Zu den unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel

    gehören alle Direktoren (directors) von TUI Travel mit Ausnahme von

    Friedrich Joussen, Peter Long, Horst Baier und Sebastian Ebel, bei denen es

    sich um Direktoren von TUI Travel handelt, die auch Funktionen innerhalb

    des bestehenden TUI AG-Konzerns innerhaben. Peter Long als CEO von TUI

    Travel wird bei den Zusammenschluss betreffenden Angelegenheiten nicht im

    Vorstand der TUI AG mitwirken.

    Nach Rule 2.6 (a) des Code ist die TUI AG verpflichtet, bis spätestens

    17.00 Uhr (Londoner Ortszeit) am 25. Juli 2014 entweder eine feste Absicht

    öffentlich zu erklären, ein Angebot für einen Zusammenschluss mit TUI

    Travel nach Rule 2.7 des Code zu unterbreiten, oder öffentlich zu erklären,

    kein solches Angebot zu beabsichtigen, wobei die Erklärung dann wie eine

    Mitteilung nach Rule 2.8 des Code behandelt wird. Die vorgenannte Frist

    kann mit der Zustimmung der britischen Übernahmekommission nach Rule 2.6

    des Code verlängert werden.

    Der Vorstand der TUI AG und die unabhängigen Direktoren (independent

    directors) von TUI Travel bestätigen jeweils ihre Absicht, eine

    Fristverlängerung bei der britischen Übernahmekommission zu beantragen,

    falls die Parteien zu diesem Zeitpunkt noch weiter verhandeln.

    Weitere Veröffentlichungen werden zu gegebener Zeit erfolgen.

    Diese Veröffentlichung ist spätestens um 12:00 Uhr (Londoner Ortszeit) am

    Tag nach dieser Veröffentlichung auf der TUI Travel-Webseite unter

    www.tuitravelplc.com und auf der TUI AG-Website unter www.tui-group.com

    verfügbar. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte

    dieser Webseiten nicht in diese Ankündigung einbezogen werden und auch

    nicht deren Bestandteil sind.

    Details zu ausgegebenen Relevanten Wertpapieren der TUI AG

    In Übereinstimmung mit Rule 2.10 des Code bestätigt die TUI AG die Ausgabe

    folgender Wertpapiere:

    a) 279.061.400 Aktien (ohne Nennwert). Die TUI AG hält keine eigenen Aktien

    im Bestand. Die internationale Wertpapierkennnummer (International

    Securities Identification Number; "ISIN") für die Aktien lautet

    DE000TUAG000.

    b) Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 67.209.645,10 mit einem

    Kupon von 5,5 % (fällig im November 2014) (die "TUI AG November 2014

    Bonds"). Die ISIN für die TUI AG November 2014 Bonds lautet DE000TUAG117.

    c) Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 338.945.036,76 mit einem

    Kupon von 2,75 % (fällig im März 2016) (die "TUI AG March 2016 Bonds"). Die

    ISIN für die TUI AG March 2016 Bonds lautet DE000TUAG158.

    Die TUI AG November 2014 Bonds und die TUI AG March 2016 Bonds können in

    TUI AG-Aktien umgewandelt werden.

    Hinweis:

    * Die Gesamtzahl der Aktien umfasst das eingetragene Grundkapital der TUI

    AG zuzüglich aller ausgegebenen Aktien aus dem bedingten Kapital seit dem

    Tag der letzten Aktualisierung des eingetragenen Grundkapitals beim

    Handelsregister und in der Satzung der TUI AG.

    Details zu ausgegebenen Relevanten Wertpapieren von TUI Travel

    In Übereinstimmung mit Rule 2.10 des Code bestätigt TUI Travel die Ausgabe

    folgender Wertpapiere:

    a) 1.118.010.670 "ordinary shares" im Nennwert von 10 Britischen Pence je

    Aktie. TUI Travel hält keine eigenen Aktien im Bestand Die ISIN für die

    "ordinary shares" lautet GB00B1Z7RQ77.

    b) Wandelschuldverschreibungen im Wert von GBP 350.000.000 mit einem Kupon

    von 6,0 % (fällig im Oktober 2014) (die "TUI Travel 2014 Convertible

    Bonds"). Die ISIN für die TUI Travel 2014 Convertible Bonds lautet

    XS0455660216.

    c) Wandelschuldverschreibungen im Wert von GBP 400.000.000 mit einem Kupon

    von 4,9 % (fällig im April 2017) (die "TUI Travel 2017 Convertible Bonds").

    Die ISIN für die TUI Travel 2017 Convertible Bonds lautet XS0503743949.

    Die TUI Travel 2014 Convertible Bonds und die TUI Travel 2017 Convertible

    Bonds können in "ordinary shares" von TUI Travel umgewandelt werden.

    Rückfragen:

    TUI AG-Kontaktdaten

    Analysten & Investoren:

    Björn Beroleit, Direktor Investor Relations

    +49 (0) 511566-1310

    Nicola Gehrt, Senior Manager Investor Relations

    +49 (0) 511566-1435

    Press:

    Michael Röll, Leiter Konzernkommunikation

    +49 (0) 511566-6020

    Kuzey Esener, Leiter Presseabteilung/Pressesprecher

    +49 (0) 511566-6024

    Deutsche Bank (Finanzberater und Corporate Broker der TUI AG):

    +44 (0)20 7545 8000

    Berthold Fürst

    James Ibbotson

    James Agnew (Corporate Broking)

    Greenhill (Finanzberater der TUI AG):

    +44 (0) 20 7198 7400

    David Wyles

    Philip Meyer-Horn

    Alex Usher-Smith

    TUI Travel-Kontaktdaten

    Analysten & Investoren:

    Andy Long, Director of Strategy & Investor Relations

    Tel: +44 (0)1293 645 795

    Tej Randhawa, Investor Relations Manager

    Tel: +44 (0)1293 645 829

    Presse:

    Lesley Allan, Corporate Communications Director

    Tel: +44 (0)1293 645 790

    Mike Ward, External Communications Manager

    Tel: +44 (0)1293 645 776

    Michael Sandler / Katie Matthews (Hudson Sandler)

    Tel: +44 (0)20 7796 4133

    Lazard (Federführender Finanzberater der unabhängigen Direktoren von TUI

    Travel):

    +44 (0) 20 7187 2000

    Nicholas Shott

    Cyrus Kapadia

    Vasco Litchfield

    Aamir Khan

    Bank of America Merrill Lynch (Finanzberater und gemeinsamer Corporate

    Broker der unabhängigen Direktoren von TUI Travel):

    +44 (0) 20 7996 9777

    Jonathan Bewes

    Ed Peel

    Barclays (Finanzberater und gemeinsamer Corporate Broker der unabhängigen

    Direktoren von TUI Travel

    +44 (0) 20 7623 2323

    Jim Renwick

    Robert Mayhew

    Alex de Souza

    Diese Bekanntmachung ist kein Angebot, keine Einladung und keine

    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum sonstigen Erwerb, zur

    Zeichnung, zum Verkauf oder zur sonstigen Veräußerung von Wertpapieren, sei

    es im Rahmen dieser Bekanntmachung oder anderweitig, noch ist sie Teil

    eines solchen Angebots, einer solchen Einladung oder einer solchen

    Aufforderung oder in dieser Weise zu verstehen.

    Für die Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb des Vereinigten

    Königreichs gelten unter Umständen gesetzliche oder sonstige

    Beschränkungen, und daher sollte jede Person, die in den Besitz dieser

    Bekanntmachung gelangt, sich über diese Beschränkungen informieren und sie

    beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen

    das Wertpapierrecht oder andere Vorschriften des betreffenden Landes

    darstellen.

    Information für Investoren aus den USA, die TUI Travel Anteile halten

    Es ist damit zu rechnen, dass mit dem Unternehmenszusammenschluss ein

    Tausch von Wertpapieren einer britischen Gesellschaft gegen Wertpapiere

    einer deutschen Gesellschaft verbunden ist, und dass Offenlegungspflichten

    des Vereinigten Königreichs und Deutschlands anwendbar sein werden, die

    sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Die in dieser

    Veröffentlichung enthaltenen Finanzinformationen wurden im Einklang mit den

    International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und sind daher

    möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von

    US-Gesellschaften oder Gesellschaften, deren Finanzabschlüsse im Einklang

    mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der USA (US GAAP)

    erstellt wurden.

    Es ist davon auszugehen, dass der Unternehmenszusammenschluss im Rahmen

    eines Scheme of Arrangement (Vergleichsvorschlag mit gerichtlicher

    Zustimmung) nach dem britischen Companies Act von 2006 und im Einklang mit

    den Anforderungen des City Code (City Code on Takeovers and Mergers)

    erfolgt. Das Scheme of Arrangement bezieht sich auf die Anteile einer

    UK-Gesellschaft, die ein ausländischer privater Emittent ("foreign private

    issuer") im Sinne der Rule 3b-4 des US-Börsengesetzes von 1934 (US

    Securities Exchange Act) in aktuellster Fassung (das "US-Börsengesetz")

    ist. Entsprechend unterliegt der geplante Zusammenschluss

    Offenlegungsvorschriften und anderen Anforderungen an den Ablauf, die im

    Vereinigten Königreich für Schemes of Arrangement gelten und sich von den

    Offenlegungspflichten der US-Vorschriften für Stimmrechts- und

    Übernahmeangebote (proxy and tender offer rules) nach dem US-Börsengesetz

    unterscheiden.

    Wertpapiere, die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses auszugeben

    sind, wurden weder nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (U.S. Securities

    Act - Wertpapiergesetz) in aktueller Fassung noch nach den

    Wertpapiergesetzen amerikanischer Bundesstaaten, Bezirke oder anderen

    Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten oder Australiens, Kanadas oder

    Japans registriert, und eine solche Registrierung ist nicht beabsichtigt.

    Entsprechend können solche Wertpapiere weder direkt noch indirekt innerhalb

    dieser Rechtsordnungen oder in diese Rechtsordnungen angeboten, verkauft,

    neu angeboten, wiederverkauft oder verbracht werden, es sei denn, dies

    geschieht im Rahmen einer Befreiung von den geltenden

    Registrierungsanforderungen in diesen Rechtsordnungen. Es ist zu erwarten,

    dass die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses auszugebenden neuen

    TUI AG-Aktien im Rahmen einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen

    des Wertpapiergesetzes gemäß Section 3(a)(10) des Wertpapiergesetzes

    ausgegeben werden.

    Die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses ausgegebenen Wertpapiere

    verfügen weder über eine Zulassung, Empfehlung oder Genehmigung der

    US-Wertpapieraufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission) oder

    einer anderen Wertpapier- oder Aufsichtsbehörde auf Bundes- oder

    einzelstaatlicher Ebene oder einer solchen Behörde eines ausländischen

    Staates, noch ist eine solche Zulassung, Empfehlung oder Genehmigung in

    Zukunft geplant; desgleichen hat keine solche Behörde und kein solches

    Aufsichtsorgan die Richtigkeit oder Angemessenheit dieser Veröffentlichung

    geprüft oder kommentiert. Jede gegenteilige Behauptung ist strafbar.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um

    "zukunftsgerichtete Aussagen" handelt, bzw. die als solche anzusehen sind;

    dabei handelt es sich naturgemäß um voraussichtliche Entwicklungen. Mit

    Ausnahme von Aussagen hinsichtlich vergangener Tatsachen sind alle Aussagen

    zukunftsgerichtete Aussagen. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und

    Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und unterliegen daher Risiken

    und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen

    Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen

    ausgedrückten oder angedeuteten künftigen Ergebnissen abweichen können.

    Zukunftsgerichtete Aussagen können häufig, jedoch nicht immer, durch die

    Verwendung von zukunftsgerichteten Wörtern identifiziert werden; hierzu

    gehören:

    "plant", "erwartet", "wird erwartet", "vorbehaltlich", "Budget", "geplant",

    "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "antizipiert", "glaubt",

    "zielt darauf ab", "bezweckt", "vorhersagt" oder Wörter oder Begriffe von

    ähnlichem Inhalt oder Antonyme hiervon genauso wie Variationen dieser

    Wörter und Wendungen oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse

    oder Ergebnisse vorgenommen werden bzw. eintreten oder erreicht werden

    "können", "könnten", "sollten", "würden", "dürften" oder "werden". Solche

    Aussagen werden in ihrer Gesamtheit durch die mit künftigen Erwartungen

    verbundenen, inhärenten Risiken und Unsicherheiten eingeschränkt.

    Zukunftsgerichtete Aussagen können auch Aussagen über das Folgende sein:

    (i) künftige Investitionen, Aufwendungen, Erträge, Gewinne, Synergien,

    wirtschaftliche Performance, Verschuldung, finanzielle Situation,

    Dividendenpolitik, Verluste und Zukunftsaussichten; (ii) Geschäfts- und

    Managementstrategien und die Ausweitung und das Wachstum der

    Geschäftstätigkeit von TUI AG oder TUI Travel infolge des

    Unternehmenszusammenschlusses; und (iii) die Auswirkungen der globalen

    Wirtschaftslage auf die Geschäftstätigkeit der TUI AG oder TUI Travel.

    Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte

    Risiken und Unsicherheiten, die die erwarteten Ergebnisse erheblich

    beeinflussen können und auf bestimmten zentralen Annahmen basieren.

    Zahlreiche Faktoren können dazu beitragen, dass die tatsächlichen

    Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der TUI AG und TUI Travel in erheblicher

    Weise von den Ergebnissen, Erfolgen und Leistungen abweichen, die in

    solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden.

    Bedeutende Faktoren, die dazu beitragen können, dass die tatsächlichen

    Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der TUI AG bzw. TUI Travel wesentlich

    von den Erwartungen der TUI AG oder TUI Travel abweichen können, sind

    beispielsweise: die allgemeine globale Wirtschafts- und Konjunkturlage,

    Branchentrends, Wettbewerb, Regierungs- oder Aufsichtswechsel,

    Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Stabilität, Störung der

    Geschäftstätigkeit wegen Umstrukturierungsmaßnahmen (gleich ob der

    Zusammenschluss zwischen TUI AG und TUI Travel stattfindet), Zins- und

    Währungsschwankungen, die nicht rechtzeitige oder gar nicht erfolgte

    Erfüllung von Bedingungen des Unternehmenszusammenschlusses, die nicht

    rechtzeitige oder gar nicht erfolgte Erfüllung der Bedingungen des

    Unternehmenszusammenschlusses, sobald und sofern die Umsetzung erfolgt

    (einschließlich Genehmigungen oder Freigaben der Aufsichtsbehörden oder

    sonstigen Behörden oder Organe), der nicht rechtzeitige oder gar nicht

    erfolgte Zusammenschluss zwischen TUI AG und TUI Travel, das Unvermögen der

    Gruppe, erwartete Synergievorteile im Rahmen der Umsetzung des

    Unternehmenszusammenschlusses zu realisieren, das Unvermögen der Gruppe,

    die Geschäftstätigkeit und Programme von TUI AG und TUI Travel im Rahmen

    des Unternehmenszusammenschlusses erfolgreich zu integrieren, die

    Entstehung und/oder das Auftreten unerwarteter Kosten und/oder

    Verzögerungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem

    Unternehmenszusammenschluss bei dessen Umsetzung. Solche

    zukunftsgerichteten Aussagen sind daher vor dem Hintergrund dieser Faktoren

    zu werten.

    Weder TUI AG noch TUI Travel oder die mit ihnen verbundenen Personen oder

    Geschäftsleiter, leitenden Angestellten oder Berater machen Zusagen oder

    geben Zusicherungen oder Garantien dahingehend ab, dass Ereignisse, die in

    den in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen

    ausgedrückt oder angedeutet werden, auch tatsächlich eintreten. Sie werden

    hiermit darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht in übermäßiger Weise auf

    diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollten, da diese nur von der

    Situation zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ausgehen.

    Mit Ausnahme der rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen

    bestehen keine Verpflichtungen für TUI AG oder TUI Travel zur

    Aktualisierung oder Prüfung von zukunftsgerichteten Aussagen - gleich ob

    infolge von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder aus anderen

    Gründen - und TUI AG und TUI Travel lehnen eine diesbezügliche Absicht oder

    Verpflichtung ausdrücklich ab.

    Erklärungen der Finanzberater

    Deutsche Bank AG verfügt über eine Zulassung nach dem deutschen

    Kreditwesengesetz (zuständige Behörde: BaFIN, Bundesaufsichtsamt). Deutsche

    Bank AG, Zweigniederlassung London, verfügt ferner eine Zulassung der

    Prudential Regulation Authority und unterliegt der beschränkten Aufsicht

    der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority.

    Deutsche Bank fungiert ausschließlich als gemeinschaftlicher Finanzberater

    für TUI AG - und für keine andere Person im Rahmen des

    Unternehmenszusammenschlusses oder des Inhalts dieser Veröffentlichung -

    und ist keiner anderen Person als TUI AG gegenüber verantwortlich für die

    Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die den Kunden gewährt werden, oder für

    Beratungen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Veröffentlichung oder

    einer hierin erwähnten Angelegenheit.

    Greenhill & Co. Europe LLP, die über die Zulassung der Financial Conduct

    Authority verfügt und deren Aufsicht untersteht und zudem über die

    Zulassung nach dem deutschen Kreditwesengesetz (zuständige Behörde: BaFIN -

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verfügt, fungiert als

    gemeinschaftlicher Finanzberater für TUI AG - und für keine andere Person

    im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses oder des Inhalts dieser

    Veröffentlichung - und ist keiner anderen Person als TUI AG gegenüber

    verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die den Kunden

    gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser

    Veröffentlichung oder einer hierin erwähnten Angelegenheit.

    Lazard & Co., Limited verfügt über die Zulassung der Financial Conduct

    Authority und unterliegt deren Aufsicht im Vereinigten Königreich und

    handelt ausschließlich als Finanzberater für die unabhängigen Direktoren

    (independent directors) von TUI Travel - und für keine andere Person im

    Rahmen dieses Unternehmenszusammenschlusses - und ist niemand anderem als

    den unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel

    gegenüber verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die

    den Kunden von Lazard & Co., Limited gewährt werden, oder für Beratungen im

    Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss oder anderen

    Angelegenheiten, die in dieser Veröffentlichung erwähnt werden. Im

    Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung, einer hierin enthaltenen

    Erklärung, dem Unternehmenszusammenschluss oder anderen Ereignissen

    schulden oder übernehmen weder Lazard & Co., Limited noch die verbundenen

    Personen gegenüber Personen, die keine Kunden von Lazard & Co., Limited

    sind, Pflichten, Verbindlichkeiten oder eine Verantwortung gleich welcher

    Art (ob direkt oder indirekt, vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder aus

    anderen Rechtsgrundlagen).

    Barclays Bank PLC, handelnd durch ihre Investmentbank ("Barclays"), die

    über eine Zulassung von der Prudential Regulation Authority verfügt und von

    der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority

    reguliert wird, handelt ausschließlich für TUI Travel - und für keine

    andere Person im Rahmen der hierhin behandelten Angelegenheiten - und ist

    niemand anderem als TUI Travel gegenüber verantwortlich für die

    Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die den Kunden gewährt werden, oder für

    Beratungen im Zusammenhang mit den in dieser Veröffentlichung beschriebenen

    Angelegenheiten oder den hierin erwähnten Transaktionen oder anderen

    Angelegenheiten.

    Merrill Lynch International ("BofA Merrill Lynch"), eine

    Tochtergesellschaft der Bank of America Corporation, handelt im

    Zusammenhang mit den in dieser Veröffentlichung beschriebenen

    Angelegenheiten ausschließlich für TUI Travel - und für keine andere Person

    - und ist niemand anderem als TUI Travel gegenüber verantwortlich für die

    Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die den Kunden gewährt werden, oder für

    Beratungen im Zusammenhang mit den in dieser Veröffentlichung beschriebenen

    Angelegenheiten oder hierin den erwähnten Transaktionen oder anderen

    Angelegenheiten.

    Veröffentlichungspflichten nach dem Code

    Nach Rule 8.3(a) des Code ist jede Person, die ein Prozent oder mehr der zu

    einer bestimmten Gattung gehörenden Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder

    eines Anbieters von Tauschaktien (securities exchange offeror) (wozu jeder

    Anbieter zu zählen ist, für den nicht bekannt gemacht wurde, dass er ein

    Barangebot abgibt oder voraussichtlich abgeben wird) besitzt, verpflichtet,

    nach Beginn der Angebotsfrist oder, falls dies später erfolgt, nach

    Veröffentlichung der Mitteilung, in der der Anbieter von Tauschaktien

    erstmals genannt wird, eine Mitteilung über ihre anfängliche Beteiligung

    (Opening Position Disclosure) abzugeben. Die Mitteilung über die

    anfängliche Beteiligung muss Einzelheiten zu den von der jeweiligen Person

    gehaltenen Beteiligungen und Verkaufspositionen sowie Bezugsrechten in

    Bezug auf die betreffenden Wertpapiere (i) der Zielgesellschaft und (ii)

    des Anbieters/der Anbieter von Tauschaktien enthalten. Die Mitteilung über

    die anfängliche Beteiligung einer Person, die in den Anwendungsbereich von

    Rule 8.3(a) fällt, muss bis spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) am zehnten

    Werktag nach Beginn der Angebotsfrist und, sofern einschlägig, bis

    spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) am zehnten Werktag nach

    Veröffentlichung der Mitteilung, in der der Anbieter von Tauschaktien

    erstmals genannt wird, erfolgen. Personen, die mit den betreffenden

    Wertpapieren der Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien vor

    Ablauf der Frist zur Veröffentlichung der Mitteilung über die anfängliche

    Beteiligung handeln, müssen stattdessen eine Handelsmitteilung (Dealing

    Disclosure) machen.

    Nach Rule 8.3(b) des Code ist jede Person, die ein Prozent oder mehr der zu

    einer bestimmten Gattung gehörenden Wertpapiere der Zielgesellschaft oder

    eines Anbieters von Tauschaktien besitzt oder erwirbt, verpflichtet, eine

    Handelsmitteilung zu machen, sofern die Person mit den betreffenden

    Wertpapieren der Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien

    handelt. Eine Handelsmitteilung muss Einzelheiten zu dem betroffenen Handel

    und den von der jeweiligen Person gehaltenen Beteiligungen und

    Verkaufspositionen sowie Bezugsrechten in Bezug auf die betreffenden

    Wertpapiere (i) der Zielgesellschaft und (ii) des Anbieters von

    Tauschaktien enthalten, es sei denn diese Einzelheiten wurden bereits gemäß

    Rule 8 des Code veröffentlicht. Eine Handelsmitteilung einer Person, die in

    den Anwendungsbereich von Rule 8.3(b) des Code fällt, muss bis spätestens

    15:30 Uhr (Londoner Zeit) des Werktages, der auf den Tag des betreffenden

    Handels folgt, abgegeben werden.

    Sofern zwei oder mehr Personen, die auf der Grundlage eines Vertrags oder

    einer sonstigen Vereinbarung, formell oder informell, zusammenarbeiten, um

    eine Beteiligung an den betreffenden Wertpapieren der Zielgesellschaft oder

    des Anbieters von Tauschaktien zu erwerben oder zu kontrollieren, sind sie

    im Rahmen der Regelung von Rule 8.3 des Code wie eine einzelne Person zu

    behandeln.

    Mitteilungen über anfängliche Beteiligungen sind auch von der

    Zielgesellschaft und jedem Bieter abzugeben; Handelsmitteilungen sind von

    der Zielgesellschaft, jedem Bieter sowie jeder Person abzugeben, die mit

    der Zielgesellschaft oder einem Bieter gemeinsam handeln (acting in

    concert) (siehe Rule 8.1, 8.2 und 8.4 des Code).

    Angaben zur Zielgesellschaft und den Bietergesellschaften, die in Bezug auf

    die maßgeblichen Wertpapiere Mitteilungen über anfängliche Beteiligungen

    und Handelsmitteilungen abzugeben haben, einschließlich Angaben zu der

    Anzahl der im Umlauf befindlichen maßgeblichen Wertpapiere, dem Beginn der

    Angebotsfrist und der erstmaligen Bekanntgabe der Identität jedes Bieters,

    können der Offenlegungsliste (Disclosure Table) auf der Internetseite der

    britischen Übernahmekommission unter www.thetakeoverpanel.org.uk entnommen

    werden. Falls Zweifel bestehen, ob Sie zur Abgabe einer Mitteilung über

    Ihre anfängliche Beteiligung oder einer Handelsmitteilung verpflichtet

    sind, setzen Sie sich bitte mit der Abteilung für Marktüberwachung (Market

    Surveillance Unit) der britischen Übernahmekommission unter +44 (0)20 7638

    0129 in Verbindung.

    Ende

    ANHANG I

    ERKLÄRUNG ZU QUANTIFIZIERTEN FINANZIELLEN VORTEILEN

    Teil A

    Diese Ankündigung enthält Aussagen zu geschätzten Kosteneinsparungen und

    Synergien, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben (zusammen die

    "Erklärung zu quantifizierten finanziellen Vorteilen").

    Die Erklärung zu quantifizierten finanziellen Vorteilen ist im Folgenden

    wiedergegeben:

    Finanzielle Vorteile: Substanzieller Mehrwert für die Anteilseigner durch

    Wachstum und wirtschaftliche Vorteile

    Weiteres Wachstum ist der Haupttreiber für den vorgeschlagenen

    Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel. Darüber hinaus könnten noch

    finanzielle Vorteile in verschiedenen Bereichen generiert werden. Die

    unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel und der

    Vorstand der TUI AG haben potenzielle Synergien des Zusammenschlusses

    geprüft und analysiert und folgende möglichen Synergien identifiziert:

    * Potenzielle sich wiederholende Kosteneinsparungen in Höhe von EUR 45

    Millionen (£ 36 Millionen) pro Jahr sind bis zum 3. Jahr nach Durchführung

    des Zusammenschlusses zu erwarten. Um diese Kosteneinsparungen zu erzielen

    fallen voraussichtlich einmalige Integrationskosten in Höhe von ca. EUR 45

    Millionen ((£ 36 Millionen) an

    * Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und eine effizientere konzernweite

    steuerliche Ausrichtung bei einer einheitlichen Eigentümerstruktur. Im

    Geschäftsjahr 2012/13 wären nach den steuerlichen Berechnungen

    zahlungsmittelwirksame Steuervorteile von EUR 35 Millionen (£ 28 Millionen)

    erzielt worden, wenn der Zusammenschluss der Gesellschaften dann schon

    bestanden hätte.

    *

    * Verstärkung des Umsatzwachstums durch wirtschaftliche Vorteile, wie zum

    Beispiel eine schnellere Erweiterung des Portfolios von einzigartigen

    Urlaubsangeboten, einem integrierten Yield-Management und dem Ausbau des

    Kerngeschäfts der TUI AG im Hotel- und Kreuzfahrtbereich

    * Vereinfachung der Konzernstruktur durch die Generierung weiterer Werte im

    Konzerngeschäft, insbesondere beim derzeitigen TUI AG-Angebot

    Neben den oben aufgeführten einmaligen Integrationskosten werden keine

    wesentlichen Dis-Synergien (weder einmalig noch wiederholt) in Verbindung

    mit dem Zusammenschluss erwartet. Die unabhängigen Direktoren TUI Travel

    (independent directors) von TUI Travel und der Vorstand der TUI AG sind der

    Auffassung, dass die ermittelten Synergien nur durch den Zusammenschluss

    auftreten würden und auf Stand-alone-Basis der TUI AG und TUI Travel nicht

    erreicht werden könnten.

    Weitere Informationen über die grundsätzlichen Annahmen, die die Erklärung

    zu quantifizierten finanziellen Vorteilen stützen, einschließlich der

    wesentlichen Annahmen und Informationsquellen, werden im Folgenden

    beschreiben.

    Weitere Informationen zu möglichen Kosteneinsparungen

    Potenzielle wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens EUR 45

    Millionen (£ 36 Millionen) pro Jahr sind bis zum 3. Jahr nach Durchführung

    des Zusammenschlusses zu erwarten.

    Es ist zu erwarten, dass sich die potenziellen Kosteneinsparungen aus einem

    Straffungsprozess im Unternehmen ergeben, der aus dem Zusammenschluss der

    beiden Unternehmen resultiert.

    Die wichtigsten Faktoren des vorgeschlagenen Straffungsprozesses (im

    Unternehmen) sind:

    * Kosteneinsparungen, mit denen aufgrund der Zusammenführung von

    überlappenden Funktionen zu rechnen ist, dürften mehr als die Hälfte der

    gesamten identifizierten Kosteneinsparungen ausmachen; und

    * der Wegfall von Kosten durch den Wechsel von zwei Börsennotierungen auf

    eine.

    Grundsätzliche Annahmen

    Im Anschluss an erste Gespräche über den Zusammenschluss zwischen den

    Parteien im Mai und Juni 2014 bildeten TUI AG und TUI Travel ein Senior

    Executive Team zur Prüfung und Bewertung der potenziellen Synergien des

    Zusammenschlusses.

    Das aus leitenden Mitarbeitern aus den Bereichen Strategie, Finanzen und

    Human Ressources sowohl von TUI AG als auch von TUI Travel bestehende Team

    arbeitete in den vergangenen sechs Wochen gemeinsam daran, potenzielle

    Synergien zu identifizieren und zu quantifizieren und die damit verbundenen

    Kosten zu schätzen.

    Zur Vorbereitung der Erklärung zu quantifizierten finanziellen Vorteilen

    tauschten TUI AG und TUI Travel bestimmte Informationen über betriebliche

    Abläufe und Finanzen aus, um eine detaillierte Analyse zu ermöglichen, auf

    deren Grundlage die Einschätzung der potenziellen Synergien durch den

    Zusammenschluss bewertet werden kann.

    Als Kostenbasis wurde den Berechnungen die tatsächliche Kostenbasis für den

    Sechsmonatszeitraum bis März 2014 und die aktuellste Prognose der

    Kostenbasis für den Sechsmonatszeitraum bis September 2014 für beide

    Unternehmen zugrunde gelegt.

    Der für die Umrechnung im EUR-GBP-Wechselkursgefüge verwendete Wechselkurs

    ist 0,8000.

    Berichte

    Als Wirtschaftsprüfer der TUI AG und TUI Travel hat PricewaterhouseCoopers

    LLP gemäß Rule 28.1.(a)(i) des Code in einem Bericht bestätigt, dass die

    Erklärung zu quantifizierten finanziellen Vorteilen nach ihrer Meinung

    ordnungsgemäß und im Einklang mit den darin genannten Grundlagen erstellt

    wurde. Ergänzend haben Deutsche Bank und Greenhill als Finanzberater der

    TUI AG und Lazard als Finanzberater der unabhängigen Direktoren

    (independent directors) von TUI TravelTUI Travel Berichte erstellt, in

    denen sie die Meinung vertreten, dass die Erklärung zu quantifizierten

    finanziellen Vorteilen, für die die unabhängigen Direktoren (independent

    directors) von TUI Travel und der Vorstand der TUI AG individuell

    verantwortlich sind, von ihren jeweiligen Mandanten mit der erforderlichen

    Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach Maßgabe der Bedingungen dieser

    Berichte erstellt wurden.

    Kopien dieser Berichte werden auf den nachfolgenden abgebildet.

    PricewaterhouseCoopers LLP, Deutsche Bank, Greenhill und Lazard haben ihr

    nicht widerrufenes Einverständnis erklärt, ihre Berichte in der Form und

    mit dem Inhalt wie hier abgebildet zu veröffentlichen.

    Hinweise

    1. Die Aussagen zu geschätzten Kosteneinsparungen und Synergien beziehen

    sich auf künftige Handlungen und Umstände, die naturgemäß mit Risiken,

    Unsicherheiten und Eventualitäten behaftet sind. Das kann dazu führen, dass

    die angeführten Kosteneinsparungen und Synergien überhaupt nicht, später

    oder auch früher als erwartet erreicht werden können oder und dass die

    tatsächlich erreichten Kosteneinsparungen deutlich von den Schätzungen

    abweichen. Weder die Aussagen in der Erklärung zu quantifizierten

    finanziellen Vorteilen noch diese Ankündigung im Allgemeinen als

    Gewinnvorhersage ausgelegt werden; desgleichen können sie nicht dahingehend

    interpretiert werden, dass das Ergebnis des Konzerns im ersten vollen

    Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss oder in einer anderen darauf

    folgenden Periode notwendigerweise den in der maßgeblichen vorangegangenen

    oder einer anderen Periode erzielten Erträgen der TUI AG und/oder TUI

    Travel entspricht oder sie dieses übersteigt oder unterschreitet.

    2. Aufgrund der Größe des Konzerns kann es zu weiteren Veränderungen im

    operativen Geschäft der Gruppe kommen. Daher, und da sich die Veränderungen

    auf künftige Perioden beziehen, können die daraus resultierenden

    Kosteneinsparungen deutlich höher oder niedriger als geschätzt ausfallen.

    3. Im Zusammenhang mit den in dieser Ankündigung geschätzten Synergien

    haben die unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel

    und der Vorstand der TUI AG die folgenden Annahmen getroffen:

    a. Für die zugrunde liegenden Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen

    ergeben sich keine wesentlichen Folgen.

    b. In den Märkten und Regionen, in denen TUI AG und TUI Travel tätig sind,

    sind keine einschneidenden Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen,

    politischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu erwarten, die sich in

    wesentlichem Maße auf die Umsetzung des Zusammenschlusses oder auf die

    Kosten auswirken dürften, die zur Erreichung der angestrebten

    Kosteneinsparungen anfallen werden.

    c. Wesentliche Änderungen im Wechselkursgefüge sind nicht zu erwarten.

    d. In den Ländern, in denen TUI AG und TUI Travel tätig sind, sind keine

    wesentlichen Änderungen in der Steuergesetzgebung und in den Steuersätzen

    zu erwarten, die deutlichen Einfluss auf die Erreichung der

    zahlungswirksamen Steuervorteile haben können.

    e. Die Erzielung der zahlungswirksamen Steuervorteile würde dadurch

    erleichtert, dass der Konzern seinen Sitz und seine Leitung in Deutschland

    hat.

    Teil B

    Bericht von PricewaterhouseCoopers LLP

    Der Vorstand

    TUI AG

    Karl-Wiechert-Allee 4

    30625 Hannover

    Deutschland

    Deutsche Bank AG, Zweigniederlassung London

    1 Great Winchester Street

    London

    EC2N 2DB

    Die unabhängigen Direktoren

    TUI Travel PLC

    TUI Travel House

    Crawley Business Quarter

    Fleming Way

    Crawley

    West Sussex

    RH10 9QL

    Greenhill & Co. Europe LLP

    Lansdowne House

    57 Berkeley Square

    London

    W1J 6ER

    Lazard & Co., Limited

    50 Stratton Street

    London

    W1J 8LL

    (zusammen die "Finanzberater")

    27. Juni 2014

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Möglicher Zusammenschluss von TUI Travel PLC ("TUI Travel") und TUI AG

    ("TUI AG") in Form eines all-share nil-premium mergers

    Wir beziehen uns auf die Erklärung (die "Erklärung") des Vorstands der TUI

    AG und der unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel

    (die "Gesellschaften") zu möglichen operativen Synergien und damit in

    Verbindung stehenden Kostensenkungen und Steuereinsparungen. Im Speziellen

    beziehen wir uns auf folgende Aussagen, die im Absatz mit der Überschrift:

    "Finanzielle Vorteile: Substanzieller Mehrwert für die Anteilseigner durch

    Wachstum und wirtschaftliche Vorteile" in der Ankündigung gemäß Rule 2.4

    vom 27. Juni 2014 (die "Ankündigung") getroffen wurden:

    * Potentielle sich wiederholende Kosteneinsparungen in Höhe von EUR 45

    Millionen (£ 36 Millionen) pro Jahr sind bis zum 3. Jahr nach Durchführung

    des Zusammenschlusses zu erwarten. Um diese Kosteneinsparungen zu erzielen

    fallen voraussichtlich einmalige Integrationskosten in Höhe von ca. EUR 45

    Millionen (£ 36 Millionen) an

    * Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und eine effizientere konzernweite

    steuerliche Ausrichtung bei einer einheitlichen Eigentümerstruktur. Im

    Geschäftsjahr 2012/13 wären nach den steuerlichen Berechnungen

    zahlungsmittelwirksame Steuervorteile von EUR 35 Millionen (£ 28 Millionen)

    erzielt worden, wenn der Zusammenschluss der Gesellschaften dann schon

    bestanden hätte.

    Die Erklärung wurde im Zusammenhang mit der Offenlegung in Anhang I zur

    Ankündigung abgegeben, der die grundsätzlichen Annahmen der unabhängigen

    Direktoren (independent directors) von TUI Travel und des Vorstands der TUI

    AG erläutert und die Erklärung sowie die zugrunde liegenden Analysen und

    Erläuterungen darlegt.

    Dieser Bericht ist nach Rule 28.1(a)(i) des City Code on Takeovers and

    Mergers (der "Code") erforderlich. Er wird ausschließlich zur Erfüllung

    dieser Vorschrift abgegeben und dient keinem anderen Zweck.

    Verantwortlichkeiten

    Für die Abgabe der Erklärung in Übereinstimmung mit dem Code sind die

    unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel und der

    Vorstand der TUI AG verantwortlich.

    Es liegt in unserer Verantwortung, uns gemäß Rule 28.1(a)(i) des Codes ein

    Urteil darüber zu bilden, ob die Erklärung ordnungsgemäß und im Einklang

    mit den darin genannten Grundlagen erstellt wurde.

    Soweit gesetzlich zulässig schließen wir jede Verantwortung und Haftung für

    Verluste aus, die infolge von, durch oder in Verbindung mit diesem nach

    Rule 28.1(a)(i) des Code vorgeschriebenen Bericht und unserer Feststellung

    (der bzw. die ausschließlich der Befolgung dieser Vorschrift dient)

    entstanden sind, und stimmen der Übernahme des Berichts und der

    Feststellung in die Ankündigung zu. Dieser Ausschluss der Verantwortung

    gilt weder gegenüber Personen, an die dieser Bericht ausdrücklich gerichtet

    ist, noch gegenüber Anteilsinhabern von TUI Travel, denen wir

    möglicherweise aus der Übernahme dieses Berichts in die Ankündigung

    verantwortlich sind. Ferner gilt der Ausschluss nicht für eine

    Verantwortung nach Rule 28.1(a)(i) des Code gegenüber anderen Personen

    sofern und soweit diese ausdrücklich darin geregelt ist.

    Grundlage für das Prüfungsergebnis

    Wir haben unsere Tätigkeit in Übereinstimmung mit den vom Auditing

    Practices Board in Großbritannien herausgegebenen Standards for Investment

    Reporting ausgeführt. Die Erklärung und die zugrunde liegenden, relevanten

    Grundlagen (einschließlich der Informationsquellen und Annahmen) haben wir

    mit den unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel und

    dem Vorstand von Altas sowie mit den Finanzberatern erörtert. Eine

    unabhängige Prüfung von Finanz- oder sonstigen Informationen, die der

    Erklärung zugrunde liegen, gehörte nicht zu unseren Aufgaben.

    Da die Erklärung und die Annahmen, auf denen erstere basiert, in die

    Zukunft gerichtet sind und daher von unvorhergesehenen Ereignissen

    beeinflusst werden können, können wir nicht dazu Stellung nehmen, ob die

    tatsächlich erreichten Synergien den in der Erklärung genannten erwarteten

    Synergien entsprechen. Es können sich erhebliche Abweichungen ergeben.

    Wir haben unsere Tätigkeit nicht auf der Grundlage von Prüfungs- oder

    anderen Standards und Grundsätzen ausgeführt, die in den USA oder in

    anderen Rechtsordnungen allgemein anerkannt sind. Entsprechend ist es nicht

    möglich, sich auf die Erklärung in dem Sinne zu berufen, als wären sie auf

    der Grundlage solcher Standards und Verfahrensweisen erstellt worden.

    Beurteilung

    Aufgrund des oben Genannten sind wir zu dem Urteil gekommen, dass die

    Erklärung ordnungsgemäß im Einklang mit den darin genannten Grundlagen

    erstellt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    PricewaterhouseCoopers LLP

    PricewaterhouseCoopers LLP ist eine in England eingetragene

    Personengesellschaft mit beschränkter Haftung, Registernummer OC303525. Der

    Sitz von PricewaterhouseCoopers LLP befindet sich in 1 Embankment Place,

    London WC2N 6RH. PricewaterhouseCoopers LLP wird überwacht und reguliert

    von der Financial Conduct Authority for designated investment business.

    TEIL C:

    Bericht von Deutsche Bank und Greenhill

    Dem Vorstand

    Im Auftrag der der TUI AG

    Karl-Wiechert-Allee 4

    30625 Hannover

    Deutschland

    27. Juni 2014

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Möglicher Zusammenschluss von TUI Travel PLC ("TUI Travel") und TUI AG

    ("TUI AG") in Form eines all-share nil-premium mergers

    Wir beziehen uns auf die Erklärung der zu quantifizierenden finanziellen

    Vorteile und, der ihnen zugrunde liegenden Annahmen und Anmerkungen

    (zusammen die "Erklärung"), die in Teil A des Anhangs I dieser Ankündigung

    dargelegt sind und für die die unabhängigen Direktoren (independent

    directors) von TUI Travel (die "Direktoren von TUI Travel") und der

    Vorstand der TUI AG (der "TUI AG-Vorstand") nach Rule 28 des City Code on

    Takeovers and Mergers (der "Code") gemeinsam verantwortlich sind.

    Wir haben die Erklärung (einschließlich der Annahmen und

    Informationsquellen, auf die darin Bezug genommen wird) sowohl mit dem TUI

    AG-Vorstand erörtert als auch mit leitenden Angestellten und Mitarbeitern

    der TUI AG, die die zugrunde liegenden Pläne entwickelt haben. Die

    vorliegende Erklärung birgt, wie in dieser Ankündigung beschrieben,

    Unsicherheiten, und mit unserer Arbeit ist keine unabhängige Beurteilung

    von Finanz- oder sonstigen Informationen, die der Erklärung zugrunde

    liegen, verbunden.

    Wir haben uns auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller uns von der TUI

    AG mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellten Finanz- und sonstigen

    Informationen verlassen und haben auf Basis dieser Annahme dieses Schreiben

    erstellt.

    Wir geben kein Urteil darüber ab, ob der TUI AG-Vorstand die

    quantifizierten finanziellen Vorteile erreichen kann.

    Ferner haben wir die Tätigkeit von PricewaterhouseCoopers LLP geprüft und

    gemeinsam mit PricewaterhouseCoopers LLP den Prüfungsvermerk in Teil B des

    Anhangs I zu dieser Ankündigung erörtert, der in dieser Angelegenheit an

    Sie und an uns gerichtet ist.

    Dieses Schreiben ist ausschließlich in Zusammenhang mit Rule 28.1(a)(i) des

    City Code on Takeovers and Mergers an Sie gerichtet. Er dient keinem

    anderen Zweck. Auf den Inhalt dieses Schreibens darf sich ausschließlich

    der TUI AG-Vorstand stützen. Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir in

    Verbindung mit diesem Schreiben und allen im Zusammenhang damit

    vorgenommenen Tätigkeiten jegliche Haftung gegenüber anderen Personen aus.

    Dies gilt auch für jegliche Schlüsse, die aus diesem Schreiben in

    schriftlicher oder mündlicher Form gezogen werden können.

    Aufgrund des oben Genannten sind wir der Ansicht, dass die Erklärung, für

    die Sie als TUI AG-Vorstand gemeinsam mit den Direktoren von TUI Travel

    verantwortlich sind, mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit

    erstellt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen

    Deutsche Bank AG, Zweigniederlassung London Greenhill & Co. Europe LLP

    Teil D

    Bericht von Lazard & Co., Limited

    Die unabhängigen Direktoren

    TUI Travel PLC

    TUI Travel House

    Crawley Business Quarter

    Fleming Way

    Crawley

    West Sussex

    RH10 9QL

    Freitag, 27. Juni 2014

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Möglicher Zusammenschluss von TUI Travel PLC ("TUI Travel") und TUI AG

    ("TUI AG") in Form eines all-share nil-premium mergers

    Wir beziehen uns auf die Erklärung zu quantifizierten finanziellen

    Vorteilen, deren Grundannahmen und die Anmerkungen dazu (zusammen die

    "Erklärung)", die in Teil A des Anhangs I dieser Ankündigung dargelegt sind

    und für die die unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI

    Travel (die "unabhängigen Direktoren von TUI Travel") und der Vorstand der

    TUI AG (der "TUI AG-Vorstand") nach Rule 28 des City Code on Takeovers and

    Mergers (der "Code") individuell verantwortlich sind.

    Wir haben die Erklärung (einschließlich der Annahmen und

    Informationsquellen, auf die darin Bezug genommen wird) sowohl mit den

    unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel erörtert als

    auch mit den leitenden Angestellten und Mitarbeitern von TUI Travel, die

    die zugrunde liegenden Pläne entwickelt haben. Die Erklärung birgt, wie in

    dieser Ankündigung beschrieben, Unsicherheiten, und mit unserer Arbeit ist

    keine unabhängige Beurteilung von Finanz- oder sonstigen Informationen, die

    der Erklärung zugrunde liegen, verbunden.

    Wir haben uns darauf verlassen, dass alle Finanz- und sonstigen

    Informationen, die uns von TUI Travel zur Verfügung gestellt wurden oder

    die mit uns besprochen wurden, richtig und vollständig sind, und haben

    diese Richtigkeit und Vollständigkeit bei der Erstellung dieses Schreibens

    als Annahme zugrunde gelegt.

    Wir geben kein Urteil darüber ab, ob die unabhängigen Direktoren

    (independent directors) von TUI Travel die quantifizierten finanziellen

    Vorteile erreichen können.

    Ferner haben wir die Tätigkeit von PricewaterhouseCoopers LLP geprüft und

    gemeinsam mit PricewaterhouseCoopers LLP den Prüfungsvermerk in Teil B des

    Anhangs I zu dieser Ankündigung erörtert, der in dieser Angelegenheit an

    Sie und an uns gerichtet ist.

    Dieses Schreiben ist ausschließlich in Zusammenhang mit Rule 28.1(a)(i) des

    Code an Sie gerichtet. Es dient keinem anderen Zweck. Soweit wir nicht den

    unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel im

    Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Schreibens verantwortlich sind,

    übernehmen wir keinerlei Verantwortung gegenüber TUI Travel oder seinen

    Anteilseignern oder anderen Personen; auf den Inhalt dieses Schreibens

    dürfen sich ausschließlich die unabhängigen Direktoren von TUI Travel

    stützen. Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir in Verbindung mit diesem

    Schreiben und allen im Zusammenhang damit vorgenommenen Tätigkeiten

    jegliche Haftung gegenüber anderen Personen aus.

    Aufgrund des oben Genannten sind wir der Ansicht, dass die Erklärung, für

    die Sie als unabhängige Direktoren (independent directors) von TUI Travel

    genauso wie der TUI AG-Vorstand individuell verantwortlich sind, von den

    unabhängigen Direktoren (independent directors) von TUI Travel mit der

    erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erstellt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lazard & Co., Limited

    Kontakt:

    Investor Relations:

    Björn Beroleit, Telefon +49 (0) 511 566 1310

    Nicola Gehrt, Telefon +49 (0) 511 566 1435

    Presse:

    Michael Röll, Telefon +49 (0) 511 566 6020

    Kuzey Alexander Esener, Telefon +49 (0) 511 566 6024

    27.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: TUI AG

    Karl-Wiechert-Allee 4

    30625 Hannover

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)511 566-00

    Fax: +49 (0)511 566-1901

    E-Mail: Investor.Relations@tui.com

    Internet: www.tui-group.com

    ISIN: DE000TUAG000, DE000TUAG059,, DE000TUAG117,, DE000TUAG158

    WKN: TUAG00 , TUAG05,, TUAG11,, TUAG15

    Indizes: M-DAX

    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

    Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

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