Lebensversicherung
Keine Offenlegung der Provisionen
Im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes soll nicht zu einer Offenlegung von Abschlussprovisionen in Euro und Cent kommen.
Der bisherige Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Lebensversicherungsgesetzes verpflichtete Versicherungsmakler, Abschlussprovisionen in Euro und Cent offenzulegen. Nach Angaben des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung ist dies nun nicht mehr der Fall. Vielmehr sollen nun die Effektivkosten ausgewiesen werden – nach dem Vorbild der Riesterverträge. Dieser Ausweis bleibe aber auf den Bereich der Lebensversicherungen beschränkt, für andere Versicherungssparten gelte er nicht.
„Wir begrüßen diese beiden Änderungen sehr“, freut sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Diese Regelung dient den Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen.“ Der Starttermin des Gesetzes soll auf den 1. Januar 2015 verschoben werden.
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(PD)