checkAd

    Lebensversicherung  546  0 Kommentare Keine Offenlegung der Provisionen

    Im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes soll nicht zu einer Offenlegung von Abschlussprovisionen in Euro und Cent kommen.

    Der bisherige Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Lebensversicherungsgesetzes verpflichtete Versicherungsmakler, Abschlussprovisionen in Euro und Cent offenzulegen. Nach Angaben des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung ist dies nun nicht mehr der Fall. Vielmehr sollen nun die Effektivkosten ausgewiesen werden – nach dem Vorbild der Riesterverträge. Dieser Ausweis bleibe aber auf den Bereich der Lebensversicherungen beschränkt, für andere Versicherungssparten gelte er nicht.

    „Wir begrüßen diese beiden Änderungen sehr“, freut sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Diese Regelung dient den Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen.“ Der Starttermin des Gesetzes soll auf den 1. Januar 2015 verschoben werden. 

    (PD)





    Patrick Daum
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von 2Patrick Daum
    Lebensversicherung Keine Offenlegung der Provisionen Im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes soll nicht zu einer Offenlegung von Abschlussprovisionen in Euro und Cent kommen.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer