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    Ferber  948  0 Kommentare Provisionsverbot durch die Hintertür

    Der EU-Abgeordnete befürchtet ein „de-facto Provisionsverbot“, wenn Provisionen nachweislich dem Wohl der Kunden dienen müssen.

    Es war alles so schön: Im April haben sich das Europäische Parlament, die Kommission und die Mitgliedstaaten im Streit um Provisionen im Vertrieb von Finanzprodukten geeinigt. Das war der schwierigste Teil in den Verhandlungen zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II. „Letztlich haben wir meines Erachtens gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Kommission eine sehr gute Lösung erarbeitet und das Europäische Parlament hat diese mit großer Mehrheit im April verabschiedet“, blickt Markus Ferber (CSU), EU-Abgeordneter und MiFID-II-Berichterstatter zurück. In den Verhandlungen gab es Forderungen nach einem vollständigen Provisionsverbot. Der Kompromiss sieht vor, dass es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ob sie es umsetzen wollen. 

    Doch mit der Idylle scheint es nun vorbei zu sein: „Die einschlägigen Kompromissregelungen, die derzeit von der Europäischen Wertpapierbehörde (ESMA) technisch ausgearbeitet werden, laufen dem politisch verabschiedeten Kompromiss zuwider“, schlägt Ferber Alarm. „Die ESMA legt die Regelung definitiv zu streng aus.“ Geht es nach der Behörde, sollen Provisionen nur noch dann erlaubt sein, wenn sie nachweislich dem Wohl des Kunden dienen und nicht zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Finanzhäuser eingesetzt werden. „Das würde ein de-facto Provisionsverbot bedeuten und stünde im Widerspruch zum Kompromiss zwischen Parlament und Mitgliedstaaten“, kritisiert der CSU-Mann. „Es kann nicht sein, dass Gesetze durch die Hintertür anders ausgelegt werden, als sie vom Gesetzgeber in harten Verhandlungen ausgearbeitet wurden.“

    Den zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier fordert Ferber daher auf, sicherzustellen, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzes durch die ESMA „sowohl der Wortlaut als auch der Geist der vom Gesetzgeber beschlossenen Regeln zu Provisionen vollständig beachtet wird.“ Ferber droht damit, dass er als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) und als zuständiger MiFID-II-Berichterstatter dem Wirtschaftsausschuss des Parlaments empfehlen wird, die entsprechenden Rechtsakte zurückzuweisen. „Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir als Parlament bei solchen Fragen sehr sensibel reagiert und nicht gezögert, Regelungen auch zurückzuweisen.“

    (PD)





    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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