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    Ministerium  599  0 Kommentare Überwachung sozialer Netzwerke kein Grundrechtseingriff

    BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesinnenministerium hat die von Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr geplante Überwachung sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook als grundrechtskonform verteidigt. "Es liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter eingrenzbaren Personenkreis richten", schrieb Innenstaatssekretär Ole Schröder am 22. Juli an den Linke-Politiker Andrej Hunko. Es finde daher kein Eingriff in das vom Grundgesetz in Artikel 10 geschützte Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis statt.

    Bei "Spiegel Online" warnte Hunko vor der Datensammlung. "Wenn eine Verfolgungsbehörde Daten über eine bestimmte Person zusammenträgt, braucht es dazu eigentlich einen richterlichen Beschluss", zitiert das Internetportal den Bundestagsabgeordneten. Werde dies von Geheimdiensten und Militärs nach Gutdünken praktiziert, gehe "das Vertrauen in die Privat sphäre der digitalen Kommunikation vollends verloren". Linke und Grüne lehnen die Überwachung sozialer Netzwerke ab. Die Linkspartei ist für die Abschaffung der Nachrichtendienste./bk/DP/stw







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