DGAP Zwischenmitteilung
IVG Core 0173 AG (deutsch)
IVG Core 0173 AG: IVG Immobilien Management REIT-AG (heute: IVG 0173 Core AG): Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2013/2014 (01.07.2013 - 30.09.2013)
IVG Core 0173 AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
28.07.2014 09:28
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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IVG Immobilien Management REIT-AG (heute: IVG 0173 Core AG):
Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2013/2014 (01.07.2013 - 30.09.2013)
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG
Am 01. August 2013 teilte die Gesellschaft (ISIN: DE000A0TGPS5) mit, dass
die IVG Immobilien AG (ISIN: DE0006205701) aufgrund der Ausübung von
Put-Optionen durch mehrere ausstehende Aktionäre am 1. August 2013 mittel-
und unmittelbar insgesamt über 94% der Aktien der Gesellschaft hielt.
Aufgrund der geringen Aktionärszahl sowie Stückzahl im Streubesitz
verbliebener Aktien, kommunizierte die Gesellschaft, dass ein Widerruf der
Zulassung der Aktien der IVG Immobilien Management REIT-AG zum Handel an
der Börse München daher seit diesem Zeitpunkt nicht auszuschließen war.
Nachdem die IVG Immobilien AG aufgrund der Ausübung von weiteren
Put-Optionen durch die letzten ausstehenden Aktionäre mittel- und
unmittelbar über sämtliche Aktien der Gesellschaft verfügte, gab die Börse
München am 21. Februar 2014 bekannt, dass die Zulassung der IVG Immobilien
Management REIT-AG im Regulierten Markt mit Wirksamwerden zum 21. März 2014
widerrufen wird und an diesem Tag die Preisfeststellung eingestellt wird.
Mit der Beendigung der Börsennotierung erlischt der REIT-Status. Die
Gesellschaft unterliegt damit rückwirkend ab Beginn des Wirtschaftsjahres
der Körperschaft- und Gewerbesteuer und profitiert nicht mehr von den
steuerlichen Privilegien des REIT-Gesetzes.
Die Geschäftsentwicklung der IVG Immobilien Management REIT-AG wurde im 1.
Quartal 2013/2014 insbesondere durch die Eröffnung des
Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO der IVG Immobilien AG (ISIN:
DE0006205701) als wesentliches Ereignis beeinflusst. Aufgrund von
Verflechtungen mit der IVG Immobilien AG bestehen erhebliche Abhängigkeiten
der IVG Immobilien Management REIT-AG, welche im Falle einer Regelinsolvenz
der IVG Immobilien AG zu existentiellen Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IVG
Immobilien Management REIT-AG führen können. Neben der IVG Immobilien AG
ist die Gesellschaft weitere Kreditnehmerin der SynLoan I Tranche B in Höhe
von EUR 82 Mio., wofür die IVG Immobilien AG als Garantin mithaftet. Diese
Verbindlichkeit der Gesellschaft ist entsprechend Teil des Insolvenzplans
der IVG Immobilien AG.
Mit den finanzierenden Konsortialbanken des sogenannten Core Portfolios der
IVG Immobilien Management REIT-AG wurde mit Schreiben vom 30.09.2013 eine
Stillhaltevereinbarung vereinbart, dass unter anderem die vertraglich von
der IVG Immobilien AG zu finanzierende Tilgung von 5,0 Mio. EUR pro Quartal
für die Stichtage 30.09.2013 und 31.12.2013 nicht ernsthaft eingefordert
werden. Die Stillhalteperiode wurde mehrmals verlängert und läuft derzeit
bis zum 30.09.2014. Im Rahmen der Verlängerungen wurden zwei der vier
offenen Regeltilgungen im Zeitraum 30.09.2013 bis 30.06.2013 nachgeholt.
Aufgrund der Einflussnahme der IVG Immobilien AG auch auf die Finanz-,
Vermögens- und/oder Ertragslage der Gesellschaft im 1. Quartal 2013/2014
folgt eine kurze Erläuterung der Restrukturierungsmaßnahmen der IVG
Immobilien AG:
Nachdem wesentliche die IVG Immobilien AG finanzierende Banken ihre
Kreditforderungen im 2. Quartal 2013 an internationale Finanzinvestoren
verkauft hatten, versuchte die IVG Immobilien AG die große Zahl der
Gläubiger für ein ganzheitliches Refinanzierungskonzept zu gewinnen. Da
sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten der IVG
Immobilien AG (SynLoan I / LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe,
Hybrid) auch nach mehreren, intensiven Verhandlungsrunden nicht auf ein
gemeinsames, umfassendes Refinanzierungskonzept für die IVG Immobilien AG
sowie die zur Liquiditätsdeckung der bei Umsetzung eines
Restrukturierungskonzepts erforderliche Brückenfinanzierung verständigen
konnten, konnte nach eingehender Prüfung - und ausweislich der Ad
hoc-Mitteilung vom 20.08.2013 - die positive Fortbestehensprognose der IVG
Immobilien AG nicht weiter aufrechterhalten werden. Der in der Folge
errechnete Überschuldungsstatus zu insolvenzrechtlichen Liquidationswerten
ergab für die IVG Immobilien AG eine Unterdeckung von 0,9 Mrd. Euro, so
dass keine Erwartung bestand, die Verbindlichkeiten aus den
Liquidationserlösen befriedigen zu können. Entsprechend stellte die IVG
Immobilien AG aufgrund gescheiterter Refinanzierungsverhandlungen einen
Insolvenzantrag wegen Überschuldung.
Dem entsprechenden Antrag des Vorstands der IVG Immobilien AG auf Eröffnung
des Schutzschirmverfahrens mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in
Eigenverwaltung nach § 270b InsO vom 20.08.2013 wurde am 21.08.2013 seitens
des Amtsgerichts Bonn stattgegeben. Zum Sachwalter wurde der Düsseldorfer
Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt. Der Antrag betraf ausschließlich
die Muttergesellschaft des IVG Konzerns, die IVG Immobilien AG mit Sitz in
Bonn. Die operativen Tochtergesellschaften der IVG Immobilien AG waren von
dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Die Durchführung des
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde am 01.11.2013 gerichtlich
bestätigt.
Seit Eröffnung des Schutzschirmverfahrens konzentrierte sich die IVG
Immobilien AG insbesondere auf die Erstellung eines Insolvenzplans, um die
IVG Immobilien AG im Rahmen eines Planverfahrens finanziell zu
restrukturieren und die Verschuldung auf eine marktübliche
Verschuldungsquote zurückzuführen. Kern der finanziellen Restrukturierung
im Rahmen des Insolvenzverfahrens bildet der Tausch von Forderungen gegen
die IVG Immobilien AG in Anteile an der IVG Immobilien AG im Rahmen einer
Sachkapitalerhöhung ('Debt-Equity Swap'). Dem Insolvenzplan ist am
20.03.2014 von Gläubigern und Aktionären zugestimmt worden.
Mit Ad hoc-Mitteilungen vom 10. und 12.08.2013 gab der Vorstand der IVG
Immobilien AG bekannt, dass die - in den Ad hoc-Mitteilungen der IVG
Immobilien AG vom 12. und 19.07.2013 angekündigte - strategische
Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze zum
30.06.2013 einen signifikanten Abschreibungsbedarf in dreistelliger
Millionenhöhe ergeben hatte, wobei dieser Betrag auf Abschreibungen in
verschiedenen Bereichen beruhte; zu nennen waren insbesondere
Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im Kavernengeschäft sowie im
Bereich von Beteiligungen und Forderungen. Auf die IVG Immobilien
Management REIT-AG entfiel hiervon ein zweistelliger Millionenbetrag.
Darüber hinaus verlief die operative Entwicklung der IVG Immobilien
Management REIT-AG im Berichtszeitraum stabil.
Die gesamtwirtschaftliche Lage und insbesondere das Umfeld für
Büroimmobilien zeigte eine stabile Entwicklung im 1. Quartal 2013/2014
(01.07.2013 - 30.09.2013). Das Transaktionsvolumen in deutschen
Gewerbeimmobilien zeigte sich mit rund 6 Mrd. Euro unverändert zum
Vorquartal.
Bonn, 28.07.2014
Der Vorstand
28.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Core 0173 AG
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Deutschland
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