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    BCA  935  0 Kommentare „Haben uns an gesetzliche Vorgaben gehalten“

    Der Maklerpool wehrt sich gegen Vorwürfe, er würde Berater beschäftigen, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation verfügen.

    Die Vorwürfe haben es in sich: „Für den Finanzdienstleister BCA […]sind möglicherweise Berater tätig, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation verfügen“, heißt in einem Artikel in der aktuellen „Wirtschaftswoche“. Und weiter: „Die BfV (Bank für Vermögen, Haftungsdach der BCA; Anm. d. Red.) schafft sich offenbar ihre eigenen Regeln.“ Oder: „Wie viele schlecht ausgebildete Berater im Namen der BfV ahnungslosen Kunden Finanzprodukte andrehen, lässt sich derzeit nicht überprüfen.“ Die Autorin wirft dem Maklerpool zudem vor, Berater mit dem Versprechen unter das eigene Haftungsdach gelockt zu haben, dass sie den strengen Regeln des § 34f Gewerbeordnung (GewO) entkämen, wenn sie sich bis zum 31. Oktober 2012 der BfV angeschlossen hätten.

    200 Unternehmen mit zahlreichen Beratern sind daraufhin zur BCA gekommen. Sie alle stehen nun unter Generalverdacht, dies nur aufgrund mangelnder Qualifikation getan zu haben. Entsprechend hat der Maklerpool nun reagiert und eine Stellungnahme veröffentlicht, die FundResearch vorliegt.

    Die Behauptung, bei der BCA seien möglicherweise Berater tätig, die nicht über die vorgeschriebene Qualifikation verfügen, „ist falsch.“ „Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens des § 34f GewO  zum 1. November 2012 hat die Bank für Vermögen ihr Geschäftsmodell grundlegend umgestellt und an den neuen gesetzlichen Vorschriften der Wertpapierhandelsgesetz-Mitarbeiteranzeigeverordnung ausgerichtet“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Qualifikation der vertraglich gebundenen Vermittler und namentlich auf die Einordnung einer historisch gewachsenen Beratungstätigkeit der betreffenden Personen im Rahmen eines Sachkundenachweises gelegt.“ Die Bank habe dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Beanstandungen seitens der Aufsicht habe es nach wiederholten Prüfungen nicht gegeben.

    „Die BfV vertritt zudem die Ansicht, dass regelmäßige Weiterbildung in einem sich ständig verändernden Marktumfeld weitaus wichtiger sind als Vorerfahrung und damit auch für hochqualifizierte Berater unerlässlich ist“, führt die BCA fort. „Daher sind alle unter dem Haftungsdach der BfV tätigen Berater verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer umfassenden Haftungsdachschulung teilzunehmen.“ Darüber hinaus biete der Pool diverse Weiterbildungsmöglichkeiten über die hauseigene Akademie an.

    Auch den Vorwurf, Berater kurz vor Inkrafttreten des § 34f GewO noch unter das eigene Haftungsdach „gelockt“ zu haben, will man bei der BCA so nicht stehen lassen. Die „Wirtschaftswoche“ bezieht sich dabei auf einen Artikel des BfV-Generalbevollmächtigten Jörg Strobel, der vor zwei Jahren darin für den Anschluss an das Haftungsdach geworben habe. „Wer sich uns jetzt noch anschließt, entkommt den strengen Regeln des neuen Gesetzes“, schlussfolgert die Wirtschaftswoche-Autorin und meint damit die höheren Qualifikationsanforderungen. „Der Inhalt des Artikels (von Jörg Strobel, Anm. d. Red.) macht […] einen klar abweichenden Ansatz deutlich“, so die BCA. Strobel gehe in seinen Ausführungen unter anderem darauf ein, dass die „Qualifikation eines der Kernangebote von Haftungsdächern“ sei. „Beim Haftungsdach der BCA […] sorgen sowohl die Deutsche Makler Akademie als auch die Frankfurt School of Finance für die Aus- und ständige Weiterbildung der angeschlossenen Vermittler“, äußerte sich Strobel in seinem Artikel. „Ein solchermaßen ausgestattetes Haftungsdach ist deshalb auch nach dem 31. Oktober 2012 […] eine echte Alternative für alle Vermittler, die ihren Beruf auch künftig unabhängig und selbständig ausüben wollen.“ Dort könnten die grundsätzlichen Qualifikationsanforderungen „von der Pike auf“ erworben werden.

    (PD)




    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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