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    DGAP-Adhoc  571  0 Kommentare ARBB AG: Halbjahresverlust und ausserordentliche Generalversammlung


    ARBB AG / Schlagwort(e): Zwischenbericht/Delisting

    31.08.2014 17:22

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR
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    Die ARBB AG erlitt zum 30. Juni 2014 einen Halbjahresverlust von CHF
    154'000. Dadurch reduzierte sich das verbliebene Eigenkapital auf nur noch
    CHF 376'294, umgerechnet CHF 0.49 je Aktie. Im Aktienbestand sind stille
    Reserven enthalten, da die Beteiligung an der Plethora Holdings PLC
    gegenwärtig an der Börse zum Fünffachen des Einstandskurses gehandelt wird.
    Die stillen Reserven in dieser Beteiligung betragen aktuell CHF 330'000.

    Die Gesellschaft hatte die Aufnahme eines neuen Investors geplant, um ein
    neues Geschäftsfeld aufzubauen und um das Eigenkapital wieder über die von
    der Berner Börse gesetzte Mindestschwelle von CHF 2 Mio. zu erhöhen. Hierzu
    hatte die ordentliche Generalversammlung im Mai 2014 eine
    Kapitalherabsetzung mit anschliessender Kapitalerhöhung auf den
    ursprünglichen Betrag beschlossen.

    Im Juli 2014 sagte der Investor seine Teilnahme an den Kapitalmassnahmen
    ohne Vorwarnung und nach eineinhalbjährigen Vorbereitungen ab. Dies wurde
    von der Gesellschaft per adhoc-Meldung mitgeteilt.

    Diese Entwicklung ist bedauerlich und lässt dem Verwaltungsrat nunmehr nur
    noch die Entscheidung, die Gesellschaft zu dekotieren, da der
    Kotierungsausschuss der Berner Börse zu keinem weiteren Aufschub bereit
    war. Einhergehend mit der Dekotierung soll nunmehr die Liquidation
    beschlossen werden.

    Mit der vorgeschlagenen Liquidation der Gesellschaft, über die am 26.
    September 2014 eine ausserordentliche Generalversammlung entscheiden wird,
    steht voraussichtlich ein Verkauf der beiden noch vorhandenen Beteiligungen
    sowie eine Ausschüttung des verbliebenen Eigenkapitals an die Aktionäre
    bevor. Die nach dem entsprechenden GV-Beschluss zu bestellenden
    Liquidatoren werden diese Beteiligungen umgehend verwerten.

    Für die Durchführung der Liquidation ist ein möglichst kurzer Zeitrahmen
    angestrebt, für den jedoch gemäss Obligationenrecht gewisse Fristen
    einzuhalten sind.



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    Zusatzmaterial zur Meldung:
    Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=EIDLBBLMAA
    Dokumenttitel: HJ Bericht 2014


    31.08.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.
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