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     843  0 Kommentare Regulierung in der Kritik

    Die Finanzbranche hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Regulierungen erfahren. „Verbraucherschutz“ ist dabei der Leitgedanke. Sind die Repressionen für Vermittler und Berater dennoch unnötig?

    Alles begann im Jahr 2007. Im Mai trat damals die Versicherungsvermittlerverordnung in Kraft. Im Januar 2008 kam das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der § 34f Gewerbeordnung (GewO), MiFID II, die Versicherungsvermittlerrichtlinie 1,5 und 2 (IMD), das Lebensversicherungsreformgesetzt (LVRG) und das Honoraranlageberatungsgesetz sind die wohl prominentesten Regulierungen, die folgten. Alle diese Schritte haben als Ziel, den Verbraucher zu schützen. Und da dies für Politiker immer eine „gute“ Sache ist, müssen sich die Finanzmarktteilnehmer diesem Ziel unterordnen. Viele Marktteilnehmer zweifelten von vorn herein  am Sinn dieser Logik. So zum Beispiel die neoklassisch gebildeten Ökonomen:  „Wieso müssen ‚Verbraucher‘ vor irgendetwas geschützt werden – das können sie am besten selbst“, lautet ihr Credo. Greife der Staat irgendwo ein, gehe dies ohnehin meistens schief. 

    PIBs und Beratungsprotokolle in der Kritik

    Inzwischen verkehrt sich auch das Gutgemeinte ins Gegenteil. Zumindest ansatzweise: So regelt etwa das VVG, dass Kunden vor Abschluss des Vertrages die gesamten Versicherungsbedingungen übergeben werden müssen. „Bei Rentenversicherungspolicen können das gut 70 Seiten sein“, sagt Jörg Christian Hickmann, Vorstand der RWS Vermögensplanung AG. „Die Praxis zeigt, dass nur ein Bruchteil der Verbraucher sich die ‚Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen‘, die in einem unverständlichen Amts- und Juristendeutsch formuliert sind, durchlesen wollen.“ Hickmann hält diese vom Gesetzgeber normierte Vorgehensweise für Verbraucher eher abschreckend. Ähnlich verhalte es sich mit der gesetzlichen Pflicht zur Übergabe von Produktinformationsblättern (PIBs) an Kunden. „Fakt ist, dass die Kunden diesen Umfang an Papier gar nicht wollen und damit auch völlig überfordert sind“, meint der Jurist. Und genau dies könne dem Verbraucherschutz entgegenlaufen: „Gerade dieser Papierberg bietet unseriösen Beratern die Möglichkeit, die überhöhten Kosten ihrer Produkte zu verstecken und die eigene Haftung damit zu minimieren. Das Opfer ist der private Anleger, dem dadurch juristische Schritte erschwert werden.“

    Unterstützung erhält Hickmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Zwar nicht in Bezug auf die PIBs, aber bei den ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokollen. Diese sollen die Qualität der Beratung erhöhen. Dazu hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz im Juni 2014 eine Studie veröffentlicht. Das Ergebnis: „Bisherige Regelungen zum Beratungsprotokoll erfüllen ihren Zweck nicht“, kommentiert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es von Anfang an gravierende Defizite bei den Beratungsprotokollen gab, die sich seit ihrer Einführung nicht verbessert haben.“ Die Protokolle seien häufig mangelhaft oder würden erst gar nicht ausgehändigt. Der Gesetzgeber habe seine Spielräume nicht genutzt, um die Protokolle vernünftig auszugestalten. „Die Kontrollen der BaFin müssen ausgeweitet werden“, fordert Mohn daher. „Wer kein Protokoll führt oder eines, das seinen Zweck nicht erfüllt, muss Sanktionen fürchten.“

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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