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    DGAP-Adhoc  409  0 Kommentare SENATOR Entertainment AG: BaFin erteilt Sapinda Sanierungsbefreiung gem. § 37 WpÜG (deutsch)

    SENATOR Entertainment AG: BaFin erteilt Sapinda Sanierungsbefreiung gem. § 37 WpÜG

    SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    11.09.2014 19:24

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Berlin, 11. September 2014 - Die Sapinda Entertainment Investment B.V.

    ("Sapinda") hat den Vorstand der Senator Entertainment AG am heutigen Tage

    darüber informiert, dass die Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Antrag auf Befreiung von der

    Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots stattgegeben hat. Somit sind

    Sapinda und Sapinda kontrollierende Gesellschaften im Falle der Erlangung

    der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle über Senator im Zuge der

    Restrukturierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, den Aktionären der Senator

    Entertainment AG ein Übernahmeangebot nach § 35 des Wertpapiererwerbs- und

    Übernahmegesetzes (WpÜG) zu unterbreiten ("Sanierungsbefreiung").

    Einzelheiten zur Sanierungsbefreiung werden nach Angaben von Sapinda

    demnächst veröffentlicht.

    Die Verpflichtungen von Sapinda hinsichtlich der Restrukturierung der

    Senator Entertainment AG stehen unter mehreren Bedingungen (siehe Ad

    hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2014). Mit der Erteilung der

    Sanierungsbefreiung ist nun neben der bereits erfolgten Zustimmung des

    Management Board der Sapinda Holding B.V. (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 3.

    September 2014) auch die zweite wesentliche Bedingung eingetreten.

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    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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