checkAd

    DGAP-News  506  0 Kommentare SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG (deutsch)

    SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

    DGAP-News: SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1

    WpHG

    15.09.2014 / 15:51

    ---------------------------------------------------------------------

    SENATOR Entertainment AG

    Berlin

    WKN: A0BVUC

    ISIN: DE000A0BVUC6

    Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

    Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass

    der Konzernabschluss der SENATOR Entertainment AG, Berlin, zum

    Abschlussstichtag 31.12.2012 fehlerhaft ist:

    1. Anteilige Verluste eines Gemeinschaftsunternehmens (50% von 1,9 Mio.

    EUR), das nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird,

    sind im Konzernabschluss zum 31.12. 2012 nicht berücksichtigt. Das

    Gemeinschaftsunternehmen ist laut Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit 1,9

    Mio. EUR bilanziell überschuldet. Die Senator Entertainment AG weist

    nachrangige Forderungen aus Projektdarlehen über 1,9 Mio. EUR an das

    Gemeinschaftsunternehmen aus. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind

    diese nachrangigen Forderungen Bestandteil der Nettoinvestition in das

    Gemeinschaftsunternehmen.

    Die unterlassene Kürzung der nachrangigen Forderungen aus Projektdarlehen

    an das Gemeinschaftsunternehmen um dessen anteilige Verluste in Höhe von

    0,95 Mio. EUR verstößt gegen IAS 28.29.

    2. Im Konzernabschluss zum 31.12.2011 wurde i.Z.m. der Gewährung von

    Unterlizenzen an Filmrechten ein Umsatz aus der Veräußerung von Filmrechten

    von 2,7 Mio. EUR mit einem positiven Ergebnisbeitrag von 1,5 Mio. EUR

    gezeigt, obwohl im Rahmen der Transaktion die maßgeblichen Risiken und

    Chancen aus den Filmrechten nicht auf einen Dritten übertragen wurden, da

    es sich bei dem Erwerber der Unterlizenzen um eine zu konsolidierende

    Zweckgesellschaft gehandelt hat.

    Die unterlassene Konsolidierung der Zweckgesellschaft in den

    Geschäftsjahren 2011 und 2012 verstößt gegen IAS 27.13 i.V.m. SIC 12.8 und

    hat zum 31.12.2012 dazu geführt, dass die Vermögenswerte um 1,4 Mio. EUR

    und die Verbindlichkeiten um 0,2 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen sind.

    3. Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf ein im Jahr 2008

    erworbenes Filmrecht sind im Geschäftsjahr 2012 um rund 0,5 Mio. EUR zu

    hoch ausgewiesen, da bereits zum 31.12.2011 eine entsprechende

    Wertberichtigung auf dieses Filmrecht zu erfassen gewesen wäre.

    Die im Geschäftsjahr 2012 unterlassene rückwirkende Korrektur des

    Konzernabschlusses zum 31.12.2011 hinsichtlich der erforderlichen

    Wertberichtigung eines Filmrechtes verstößt gegen IAS 8.41 i.V.m. IAS

    36.59.

    4. Im Konzernanhang wird darauf hingewiesen, dass eine nahestehende

    Rechtsanwaltsgesellschaft für Konzerngesellschaften bei der Verfolgung von

    Urheberrechtsverletzungen tätig war. Die Höhe der im Geschäftsjahr 2012

    abgerechneten Honorare - TEUR 893 - wird nicht offengelegt.

    Die unterlassene Offenlegung der Höhe der von einem nahestehenden

    Unternehmen in Rechnung gestellten Rechts- und Beratungshonorare verstößt

    gegen IAS 24.18 a).

    5. Die Konzernsteuerquote von 8,9% für das Jahr 2012 wird in der

    Steuerüberleitungsrechnung gemäß IAS 12.81(c) im Konzernanhang im

    Wesentlichen auf einen Vorteil aus dem Nichtansatz steuerlicher Verluste

    zurückgeführt. Tatsächlich ist diese Konzernsteuerquote mit einem

    Steuervorteil von 2,0 Mio. EUR auf niedrigere Steuersätze im Ausland und

    mit einem Vorteil von 1,4 Mio. EUR auf die Nutzung steuerlicher

    Verlustvorträge im Ausland, die in Vorjahren nicht latent abgegrenzt

    wurden, zurückzuführen. Der Nichtansatz latenter Steuern auf steuerliche

    Verluste im Jahr 2012 im Inland wirkt sich gegenläufig aus. Die fehlende

    Angabe der Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands aufgrund der

    Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste verstößt gegen

    IAS 12.80 (e).

    Berlin, im September 2014

    SENATOR Entertainment AG

    Der Vorstand

    ---------------------------------------------------------------------

    15.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: SENATOR Entertainment AG

    Schönhauser Allee 53

    10437 Berlin

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)30 88-091-770

    Fax: +49 (0)30 88-091-774

    E-Mail: investor@senator.de

    Internet: www.senator.de

    ISIN: DE000A0BVUC6

    WKN: A0BVUC

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------

    287083 15.09.2014




    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    DGAP-News SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG (deutsch) SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG DGAP-News: SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG 15.09.2014 / 15:51 - SENATOR …