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    Deutsche Bank - Kirch  3074  11 Kommentare Anklage gegen Deutsche Bank Co-Chef Fitschen - Wird Strafverfahren eröffnet?

    Das Strafverfahren wegen Prozessbetrugs gegen Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, sowie gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder, darunter Rolf Breuer und Josef Ackermann, dürfte sich länger hinziehen als bisher angenommen. Die im Jahr 2011 eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wurden vor Kurzem abgeschlossen. Anfang vergangener Woche war den Anwälten der Manager die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugegangen. Die Staatsanwaltschaft München bestätigte heute offiziell die Anklageerhebung in Sachen Deutsche Bank AG.

     

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    Anwälte brauchen zur Erwiderung mehr Zeit - Prozess 2015?

    Die Ex-Vorstände der Deutschen Bank Ackermann und Breuer werden verdächtigt, in dem Schadensersatzprozess des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank falsche Angaben gemacht zu haben. Damit wollten sie Schadenersatzzahlungen der Bank an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch verhindern. Deutsche Bank Co-Vorstand Fitschen, der zugleich auch Präsident des Bankenverbandes ist, wird vorgeworfen, fehlerhafte Angaben nicht verhindert oder korrigiert zu haben.

    Die Betroffenen hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ackermann hatte sich im Januar in einem Brief an die Münchner Staatsanwaltschaft gewandt: "Ich kann nur sagen: Meine Aussage war damals weder bewusst falsch noch widersprüchlich", zitierte die Nachrichtenagentur dpa-AFX aus dem Schreiben. Er begründete auch, warum es möglicherweise zu Abweichungen in seinen Aussagen kam.

    Aktuell gehen die Anwälte von Fitschen, Ackermann, Breuer und Co. nun davon aus, dass sie eine längere Frist - drei bis vier Monate - Zeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern, schreibt das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“. Damit könnte Richter Peter Noll frühestens Anfang 2015 entscheiden, ob er die Anklage zulässt. Das heißt, ein Prozess dürfte kaum vor dem Frühsommer beginnen.

     

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    Verfahren gegen die Anwälte der Deutschen Bank

    Zudem erwägen die Anwälte der Manager, Akten aus einem Parallelverfahren hinzuziehen zu lassen, so der „Spiegel“. Denn: Die Staatsanwaltschaft München ermittelt auch gegen frühere Anwälte der Bank sowie der Kanzlei Hengeler Mueller (wallstreet:online berichtete). Es werde geprüft, ob sie die Manager für falsche Aussagen präpariert haben - was die Rechtsberater bestreiten.

    Die Kanzlei Hengeler Mueller vertrat zuvor sowohl die Deutsche Bank als auch die früheren Vorstände im Kirch-Prozess. Allerdings kam es zu einer späteren inhaltlichen Distanzierung der Deutschen Bank von ihrem früheren Chef Rolf Breuer. Nach der Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft München hätte die Bank Anfang des Jahres neue Erkenntnisse gewonnen und ihre Schriftsätze für das Gericht entsprechend anpassen müssen, berichtete die „Welt“ im Februar dieses Jahres. Die Darstellung der Bank stimme nicht mehr mit allen Aussagen Breuers überein. Daher sei es nicht länger möglich, sich von denselben Anwälten vertreten zu lassen.

    Sollte es zu einem Prozess kommen, könnte es interessant werden. Denn, die Anwälte, die sie früher beraten hatten, könnten dann als Zeugen vor Gericht geladen werden.


    Deutsche Bank schließt Vergleich - Ermittlungen gehen weiter

    Der Medienunternehmer Leo Kirch sowie seine späteren Erben hatten die Deutsche Bank für den Zusammenbruch des Medienimperiums im Jahr 2002 verantwortlich gemacht und gegen das Geldhaus prozessiert. Das Oberlandesgericht (OLG) München sprach den Erben kurz vor Weihnachten 2012 Schadenersatz zu. Im Februar 2014 schließlich schlossen beide Seiten einen Vergleich über insgesamt 925 Millionen Euro (wallstreet:online berichtete). Die beiden Co-Vorstände der Deutschen Bank  Anshu Jain und Jürgen Fitschen erklärten damals: "Mit der heutigen Vereinbarung legen wir einen altbekannten und langjährigen Rechtsstreit bei. Nach unserer Einschätzung liegt dies im besten Interesse unserer Stakeholder. Wir wollen im Laufe des Jahres 2014 weitere Fortschritte in diese Richtung erzielen.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Manager liefen aber trotzdem weiter.
     

    Siehe: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft München I vom 23.09.2014 - Anklageerhebung in Sachen Deutsche Bank AG




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    Deutsche Bank - Kirch Anklage gegen Deutsche Bank Co-Chef Fitschen - Wird Strafverfahren eröffnet? Falschaussagen im Kirch-Prozess: Kommt es zum Strafverfahren wegen Prozessbetrugs gegen Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, sowie gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder, darunter Rolf Breuer und Josef Ackermann?

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    Kommentare

    Avatar
    23.09.14 14:15:30
    Das liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft München heute - am 23. September 2014 - die offizielle Bestätigung der Anklageerhebung in Sachen Deutsche Bank AG veröffentlicht hat. Das ist schwerlich zu ignorieren.
    Avatar
    23.09.14 13:41:39
    Und ich Depp falle auch noch darauf rein und rege mich tierisch auf.
    Avatar
    23.09.14 13:40:35
    Teekanne,

    Du hast Recht, das, was ich heute gelesen habe,
    habe ich kürzlich auch schon mal gelesen.
    Nichts Neues also.

    Im ersten Moment, als ich den heutigen Text noch nicht gelesen hatte, schaute ich auf den Kurs und dachte, der Richter habe die Anklage tatsächlich angenommen.
    Wenn es nichts Neues gibt, kann man ja versuchen mit Meldungen von vorgestern noch mal richtig Unruhe zu schaffen.
    Avatar
    23.09.14 13:04:03
    das ändert nichts an der tatsache, das diese ganze meldung schon vor paar tagen gemeldet wurde. einfach mal googlen. auch, das sich die verhandlung weit ins jahr 2015 hinziehen wird. aber heute wird das trotzdem wieder von allen nachrichtenseiten als brandaktuelle headline vermarktet. bin gespannt wie der db kurs heute schließt.
    Avatar
    23.09.14 12:50:09
    Wenn ich das richtig verstehe, ging es in den ersten Prozessen um die Schadenersatzforderungen Leo Kirchs, die dann machen Jahren zum Vergleich geführt haben. Jetzt geht es um die Frage der Falschaussage vor Gericht, das wäre dann strafrechtlich relevant.

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