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    DGAP-Adhoc  356  0 Kommentare Vtion Wireless Technology AG: Einziehung von 1.084.855 eigenen Aktien zum 1. Oktober 2014


    Vtion Wireless Technology AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    23.09.2014 13:35

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Frankfurt, 23. September 2014. Vorstand und Aufsichtsrat der Vtion Wireless
    Technology AG, einer der führenden Anbieter von Mobilfunk-Datenlösungen für
    die mobile Computernutzung in China, haben heute beschlossen, insgesamt
    1.084.855 eigene Aktien, welche die Gesellschaft in der Zeit vom 11. April
    2014 bis zum 9. Mai 2014 im Rahmen eines freiwilligen Erwerbsangebots an
    alle Aktionäre erworben hatte, mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 einzuziehen
    und das Grundkapital der Gesellschaft entsprechend herabzusetzen.

    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit ab dem 1. Oktober 2014 EUR
    12.213.640,00 und ist eingeteilt in 12.213.640 auf den Inhaber lautende
    Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des
    Grundkapitals von jeweils EUR 1,00.


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    Kirchhoff Consult AG
    Andreas Friedemann
    Tel.: +49 40 60 91 86 50
    andreas.friedemann@kirchhoff.de
    oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de

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    Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
    ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
    noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
    der Vtion Wireless Technology AG ('Vtion') in den Vereinigten Staaten von
    Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere
    von Vtion wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
    der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen
    in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
    von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act
    verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Vtion noch ein anderer
    hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin
    beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
    Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
    den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
    registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
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