DGAP-Adhoc
Vtion Wireless Technology AG: Einziehung von 1.084.855 eigenen Aktien zum 1. Oktober 2014
Vtion Wireless Technology AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
23.09.2014 13:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Frankfurt, 23. September 2014. Vorstand und Aufsichtsrat der Vtion Wireless
Technology AG, einer der führenden Anbieter von Mobilfunk-Datenlösungen für
die mobile Computernutzung in China, haben heute beschlossen, insgesamt
1.084.855 eigene Aktien, welche die Gesellschaft in der Zeit vom 11. April
2014 bis zum 9. Mai 2014 im Rahmen eines freiwilligen Erwerbsangebots an
alle Aktionäre erworben hatte, mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 einzuziehen
und das Grundkapital der Gesellschaft entsprechend herabzusetzen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit ab dem 1. Oktober 2014 EUR
12.213.640,00 und ist eingeteilt in 12.213.640 auf den Inhaber lautende
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von jeweils EUR 1,00.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Kirchhoff Consult AG
Andreas Friedemann
Tel.: +49 40 60 91 86 50
andreas.friedemann@kirchhoff.de
oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Vtion Wireless Technology AG ('Vtion') in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere
von Vtion wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen
in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Vtion noch ein anderer
hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin
beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
Technology AG, einer der führenden Anbieter von Mobilfunk-Datenlösungen für
die mobile Computernutzung in China, haben heute beschlossen, insgesamt
1.084.855 eigene Aktien, welche die Gesellschaft in der Zeit vom 11. April
2014 bis zum 9. Mai 2014 im Rahmen eines freiwilligen Erwerbsangebots an
alle Aktionäre erworben hatte, mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 einzuziehen
und das Grundkapital der Gesellschaft entsprechend herabzusetzen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit ab dem 1. Oktober 2014 EUR
12.213.640,00 und ist eingeteilt in 12.213.640 auf den Inhaber lautende
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von jeweils EUR 1,00.
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Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Kirchhoff Consult AG
Andreas Friedemann
Tel.: +49 40 60 91 86 50
andreas.friedemann@kirchhoff.de
oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de
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noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Vtion Wireless Technology AG ('Vtion') in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere
von Vtion wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen
in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Vtion noch ein anderer
hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin
beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
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