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    ROUNDUP  605  0 Kommentare Bundesregierung beschließt Förderung von E-Autos - Freie Busspuren

    BERLIN (dpa-AFX) - Freie Fahrt auf Busspuren, reservierte Parkplätze und Sonderkennzeichen - mit weiteren Privilegien im Straßenverkehr will die Bundesregierung Elektro-Autos zum Durchbruch verhelfen. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine weitere Anschubhilfe. Mit dem sogenannten Elektromobilitätsgesetz sollen E-Autos bevorzugt und aus ihrem bisherigen Nischendasein herausgeholt werden sollen.

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    So soll Kommunen von 2015 an das Recht eingeräumt werden, kostenlose Parkplätze für E-Autos zu reservieren und ihnen die Nutzung von Busspuren zu erlauben. Dies wird von vielen Großstädten allerdings abgelehnt oder zumindest kritisch gesehen.

    Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge künftig auf einen Blick erkennbar sein. Mit einem Kfz-Sonderkennzeichen soll auch besser überwacht werden können, dass es nicht zu Missbrauch von Privilegien kommt. Zufahrtsverbote sollen aufgehoben werden. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollen ebenfalls von den Privilegien profitieren. Sie sollen dazu eine Plakette erhalten.

    Die Bundesregierung will insgesamt deutlich mehr umweltfreundliche Elektroautos auf die Straßen bringen. Ziel ist es, dass es im Jahr 2020 eine Million E-Autos in Deutschland gibt. Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite, hohe Anschaffungskosten und eine kaum ausgebaute Infrastruktur. Die Autobranche befürchtet, dass die Sonderregeln nicht wirken wie erhofft. Kaufprämien lehnt die Bundesregierung aber ab. Sie fördert stattdessen Forschung und Entwicklung.

    Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft, dass mit den Maßnahmen sowie "einer steigenden Auswahl an E-Modellen und einer anwachsenden Zahl an E-Autos auf den Straßen" der Absatz weiter steigt. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte, mit dem Gesetz erhielten Kommunen die Möglichkeit, Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn mache. "Etwa aus Gründen der Luftreinhaltung." Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet./sl/DP/fbr





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