Fracking in Deutschland
Aufweichung des Fracking-Gesetzes? - "Ein Skandal"
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie der Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch erneut über Details des geplanten Fracking-Gesetzes beraten und dabei offenbar einige der vorgesehenen Vorschriften wieder aufgeweicht. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf ein gemeinsames Papier des Bundeswirtschaftsminsteriums und des Umweltministeriums. Aus diesem gingen erweiterte Auflagen hervor, unter denen die umstrittene Technologie zur Gewinnung von Gas und Öl aus Gesteinsschichten in Deutschland erlaubt werden könnte.
Ein Eckpunkte-Papier zum Thema Fracking hatten Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendriks (SPD) im Juli vorgelegt. Doch weiche das jetzt bekanntgewordene Papier in wesentlichen Punkten vom Vorentwurf ab:
- Fracking wird in sogenannten Natura 2000 Gebieten nicht mehr vollständig ausgeschlossen. In jenen von der Europäischen Union ausgewiesenen Schutzgebieten soll die Fördertechnologie allenfalls in Schiefer- und Kohleflözgestein verboten seien.
- Auch der Einsatz „allenfalls leicht wassergefährdender Frackflüssigkeiten“ werde erlaubt.
Geplante Regeln für Fracking aufgeweicht
Das bedeutet, dass Fracking sowie die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser auch in der Nähe von öffentlichen Wasserentnahmestellen und von Produktionsstandorten von Lebensmitteln unter Auflagen erlaubt sein soll, kritisiert die Organisation Power Shift in der „Frankfurter Rundschau“.
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Ann-Kathrin Schneider, beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) für internationale Klimapolitik zuständig, kritisiert den neuen Entwurf scharf: „Es ist ein Rückschritt gegenüber dem ersten Eckpunkte-Papier. Dass Fracking in Natura 2000-Gebieten nicht mehr komplett ausgeschlossen ist, ist ein Skandal.“
Auch bleibe die Frage, wie mit dem Lagerstättenwasser umgegangen werden soll, weiterhin ungeklärt, so Schneider gegenüber der „Frankfurter Rundschau“. Beim Fracking gelangt sogenanntes Formationswasser aus den Gesteinsschichten an die Oberfläche, das, je nach geologischer Zusammensetzung, mit krebserregenden Kohlenwasserstoffen oder radioaktiven Substanzen vermischt sein kann. Bislang kann dieses Lagerstättenwasser nur in den Untergrund verpresst werden, wo es eine Gefahr für Untergrund und Grundwasser darstellen kann.