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IMMOFINANZ AG: Anpassung der Wandlungsrechte aufgrund Dividendenausschüttung der BUWOG AG
DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
IMMOFINANZ AG: Anpassung der Wandlungsrechte aufgrund
Dividendenausschüttung der BUWOG AG
15.10.2014 / 19:58
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ISIN XS0592528870 - 4,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2018
1. Angepasste Wandlungsrechte hinsichtlich Aktien der BUWOG AG (ISIN
AT00BUWOG001) infolge der Abspaltung von IMMOFINANZ AG (wirksam seit 26.
April 2014)
Am 26. April 2014 wurde die Abspaltung von IMMOFINANZ AG auf BUWOG AG und
Ausgabe von Aktien der BUWOG AG an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG im
Zuteilungsverhältnis 1 : 20 (1 BUWOG-Aktie pro 20 IMMOFINANZ-Aktien)
wirksam. Mit dieser Abspaltung wurden die Wandlungsrechte aus der von
IMMOFINANZ AG emittierten 4,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2018
(ISIN XS0592528870) ("WS 2018") hinsichtlich der ausgegebenen Aktien der
BUWOG AG angepasst.
Nach der Anpassung im Zuge der Abspaltung hat der Inhaber bei Ausübung des
Wandlungsrechts für die zur Wandlung eingereichten
Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf
(i) Lieferaktien (Aktien der IMMOFINANZ AG gemäß § 9(a) der
Emissionsbedingungen) zu dem am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 11(m) der
Emissionsbedingungen) geltenden Wandlungspreis von EUR 3,56 und zusätzlich
auf
(ii) anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie
(IMMOFINANZ-Aktie), entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein
Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis (1 : 20) der
Abspaltung in Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt war.
Folglich besteht nach dieser Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro
zu liefernder Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie) ein zusätzlicher Anspruch auf
anteilige Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien.
Der Wandlungspreis von EUR 3,56 bezieht sich nunmehr als rechnerischer
Wandlungspreis auf die bei Ausübung des Wandlungsrechts zu liefernden
Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und BUWOG-Aktien.
Dieser rechnerische Wandlungspreis unterliegt hinsichtlich der zu
liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und nach dieser Anpassung zu
liefernden BUWOG-Aktien jenen Anpassungen, welche in den
Emissionsbedingungen betreffend Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und (unter
sinngemäßer Anwendung) BUWOG-Aktien vorgesehen sind.
2. Anpassung der Wandlungsrechte der WS 2018 aufgrund
Dividendenausschüttung der BUWOG AG (wirksam mit 15. Oktober 2014)
Aufgrund der in der Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014
beschlossenen Bardividende für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von EUR
0,69 pro Aktie der BUWOG AG, werden die Wandlungsrechte der von IMMOFINANZ
ISIN XS0592528870 - 4,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2018
1. Angepasste Wandlungsrechte hinsichtlich Aktien der BUWOG AG (ISIN
AT00BUWOG001) infolge der Abspaltung von IMMOFINANZ AG (wirksam seit 26.
April 2014)
Am 26. April 2014 wurde die Abspaltung von IMMOFINANZ AG auf BUWOG AG und
Ausgabe von Aktien der BUWOG AG an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG im
Zuteilungsverhältnis 1 : 20 (1 BUWOG-Aktie pro 20 IMMOFINANZ-Aktien)
wirksam. Mit dieser Abspaltung wurden die Wandlungsrechte aus der von
IMMOFINANZ AG emittierten 4,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2018
(ISIN XS0592528870) ("WS 2018") hinsichtlich der ausgegebenen Aktien der
BUWOG AG angepasst.
Nach der Anpassung im Zuge der Abspaltung hat der Inhaber bei Ausübung des
Wandlungsrechts für die zur Wandlung eingereichten
Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf
(i) Lieferaktien (Aktien der IMMOFINANZ AG gemäß § 9(a) der
Emissionsbedingungen) zu dem am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 11(m) der
Emissionsbedingungen) geltenden Wandlungspreis von EUR 3,56 und zusätzlich
auf
(ii) anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie
(IMMOFINANZ-Aktie), entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein
Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis (1 : 20) der
Abspaltung in Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt war.
Folglich besteht nach dieser Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro
zu liefernder Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie) ein zusätzlicher Anspruch auf
anteilige Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien.
Der Wandlungspreis von EUR 3,56 bezieht sich nunmehr als rechnerischer
Wandlungspreis auf die bei Ausübung des Wandlungsrechts zu liefernden
Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und BUWOG-Aktien.
Dieser rechnerische Wandlungspreis unterliegt hinsichtlich der zu
liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und nach dieser Anpassung zu
liefernden BUWOG-Aktien jenen Anpassungen, welche in den
Emissionsbedingungen betreffend Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und (unter
sinngemäßer Anwendung) BUWOG-Aktien vorgesehen sind.
2. Anpassung der Wandlungsrechte der WS 2018 aufgrund
Dividendenausschüttung der BUWOG AG (wirksam mit 15. Oktober 2014)
Aufgrund der in der Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014
beschlossenen Bardividende für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von EUR
0,69 pro Aktie der BUWOG AG, werden die Wandlungsrechte der von IMMOFINANZ