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    DGAP-News  877  0 Kommentare RENA LANGE Holding GmbH i.I.: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014 (deutsch)

    RENA LANGE Holding GmbH i.I.: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014

    RENA LANGE Holding GmbH i.I. / Schlagwort(e): Anleihe

    20.10.2014 18:10

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service

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    der EQS Group AG.

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    Rena Lange Holding GmbH: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht

    beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014

    Auf der heutigen Versammlung der Anleihegläubiger der Rena Lange Holding

    GmbH konnte die für eine Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 3 S. 1

    Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) erforderliche Präsenz von 50 Prozent der

    ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die Gesellschaft

    wird in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung zur Wahl eines

    gemeinsamen Vertreters laden. Für die Beschlussfähigkeit der zweiten

    Gläubigerversammlung ist nach § 15 Abs. 3 S. 3 HS 1 SchVG kein Quorum

    erforderlich, so dass die Gläubigerversammlung unabhängig von der

    wertmäßigen Präsenz der ausstehenden Schuldverschreibungen beschlussfähig

    ist. Die zweite Gläubigerversammlung wird am 17. November 2014 stattfinden.

    Die Anleihegläubiger können an dieser zweiten Gläubigerversammlung entweder

    persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen. Die erforderlichen

    Anmelde- und Vollmachtsformulare werden auf der Internetseite der

    Gesellschaft www.renalange.com unter der Rubrik "Anleihe" zur Verfügung

    gestellt.

    Kontakt:

    Dr. Siegmund Rudigier

    Geschäftsführer

    Rena Lange Holding GmbH

    Hauptstraße 24

    5071 Wals bei Salzburg

    Tel: +49.89.41866.0

    20.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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