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    EANS-News  213  0 Kommentare RHI AG / Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1 (Aktienrückkauf)

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    Aktienrückkauf

    Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der
    Veröffentlichungsverordnung 2002

    Mit Beschluss der 35. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 9.
    Mai 2014 wurde der Vorstand der Gesellschaft zum Erwerb eigener
    Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 12.000
    Stückaktien, dies entspricht rund 0,03 % des Grundkapitals der
    Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur
    Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft
    sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
    Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der
    Fortsetzung der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" ermächtigt. Die
    Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag
    der Beschlussfassung.

    Der Vorstand hat am 5. November 2014 den Beschluss gefasst,
    entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die
    Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der
    Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der
    Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich
    eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
    Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im
    Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien"
    zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser
    "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem
    genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der
    Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.

    Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
    Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche
    Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und
    leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der
    Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Arbeitnehmer verbundener
    Gesellschaften bekannt gemacht:

    Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 wurde
    am 13. Mai 2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

    Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 20. November 2014 und
    endet spätestens mit Ablauf des 9. November 2015.

    Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende
    Stückaktien der Gesellschaft.

    Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 12.000
    (zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei
    Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.

    Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der
    Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.

    Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum
    Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
    Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
    Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
    im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".

    Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die
    Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.

    Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
    Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
    Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im
    Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.

    Rückfragehinweis:
    RHI AG

    Investor Relations

    Mag. Simon Kuchelbacher

    Tel: +43-1-50213-6676

    Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Unternehmen: RHI AG
    Wienerbergstrasse 9
    A-1100 Wien
    Telefon: +43 (0)50213-6676
    FAX: +43 (0)50213-6130
    Email: rhi@rhi-ag.com
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    Branche: Feuerfestmaterialien
    ISIN: AT0000676903
    Indizes: ATX Prime, ATX
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch






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