checkAd

    DGAP-News  378  0 Kommentare adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 / Erwerb eigener Aktien (deutsch)

    adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 / Erwerb eigener Aktien

    DGAP-News: adidas AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu adidas AG!
    Long
    212,82€
    Basispreis
    1,56
    Ask
    × 14,87
    Hebel
    Short
    241,66€
    Basispreis
    1,61
    Ask
    × 14,68
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    2273/2003 / Erwerb eigener Aktien

    06.11.2014 / 09:40

    ---------------------------------------------------------------------

    Das von der adidas AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014

    angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 7. November 2014. Im

    Zeitraum bis längstens zum 30. Januar 2015 sollen im Rahmen einer ersten

    Tranche eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt

    bis zu 300 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), jedoch höchstens 6.000.000

    Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden. Der Rückerwerb

    dient der Einziehung und Kapitalherabsetzung sowie wahlweise der Verwendung

    zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungen aus der von der Gesellschaft

    begebenen Wandelanleihe in Höhe von 500 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum

    14. Juni 2019. Die adidas AG macht damit von der durch die ordentliche

    Hauptversammlung am 8. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener

    Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Gemäß dieser Ermächtigung

    dürfen Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft bis

    zum 7. Mai 2019 u. a. über die Börse zurückerworben werden.

    Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über

    den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der

    Gesellschaft trifft. Das Recht der adidas AG, das Mandat der Bank vorzeitig

    zu beenden und/oder den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen bleibt

    unberührt.

    Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel

    der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.

    Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den

    durchschnittlichen Börsenkurs der adidas AG Aktie während der

    Eröffnungsauktion im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter

    Wertpapierbörse am Tag der Verpflichtung zum Rückerwerb um nicht mehr als

    10% über- oder unterschreiten.

    Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des

    Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.

    Dezember 2003 (EG-VO) zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein

    Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängigen Abschlusses

    bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs

    liegt und zwar jeweils an der Börse, an der der Kauf stattfindet.

    Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO dürfen

    an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen

    Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt,

    erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem

    durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem

    konkreten Kauftermin.

    Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen

    Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

    Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO

    entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren

    Ausführung bekannt gegeben.

    Zudem wird die adidas AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter

    www.adidas-Group.de regelmäßig informieren.

    Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit

    der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in

    Zukunft fortzusetzen.

    Herzogenaurach, 6. November 2014

    adidas AG

    Der Vorstand

    ---------------------------------------------------------------------

    06.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: adidas AG

    Adi-Dassler-Straße 1

    91074 Herzogenaurach

    Deutschland

    Telefon: +49 9132 84 0

    Fax: +49 9132 84 2241

    Internet: www.adidas-group.com

    ISIN: DE000A1EWWW0, US00687A1079, US00687P1049

    WKN: A1EWWW, A0MNCC , 909676

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------

    295472 06.11.2014




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    DGAP-News adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 / Erwerb eigener Aktien (deutsch) adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 / Erwerb eigener Aktien DGAP-News: adidas AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 / Erwerb …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer