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    Kredit-Gebühren  7941  0 Kommentare BGH-Urteil: Bei KfW-Krediten schauen Sie in die Röhre

    So erfreulich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren auch ist: Nicht alle privaten Kreditnehmer profitieren davon gleichermaßen.

    Denn während bei normalen privaten Krediten, einschließlich Immobilienkrediten, die Gebühren verzinslich zurückgezahlt werden müssen, sind Förderkredite nicht durch das BGH-Urteil erfasst. Wer also derzeit seine Bank anschreibt und die Rückzahlung der Gebühren aus einem KfW-Kredit bzw. aus anderen Förderprogrammen fordert, der wird eine Absage erhalten. Und das (leider) völlig zurecht. Das heißt nicht zwangsläufig, dass diese Gebühren rechtmäßig erhoben worden. Es heißt nur, dass es bislang für die sogenannten Förderkredite kein Urteil gibt, das die Banken zur Rückzahlung verpflichtet.

    Ähnlich sieht es übrigens auch bei den sogenannten Abschlussgebühren bei Bausparverträgen aus. Auch dazu erreichen uns bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) immer wieder Anfragen, ob hier eine Rückforderung möglich ist. Aber hier gilt: Die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrags hat der BGH im Jahr 2010 für rechtmäßig erklärt.

    Während also Bausparer und KfW-Kreditnehmer beim Thema Bearbeitungsgebühr in die Röhre schauen, sollten sich „normale“ Kreditkunden nicht von ihren Banken ins Bockshorn jagen lassen. Die versuchen nämlich teilweise richtig schmutzige Tricks, um die Gebühren nicht zurückzahlen zu müssen. Neulich schickte uns ein Nutzer der IG Widerruf ein Schreiben einer ostdeutschen Volksbank, in dem diese doch tatsächlich behauptet: „Die (BGH-) Urteile betreffen private Ratenkredite im Konsumentenkreditgeschäft und nicht Immobilienfinanzierungen.“

    Das ist natürlich kompletter Unsinn. Es stellt sich eigentlich nur die Frage, ob die Bank ihren Kunden bewusst hinters Licht führt und oder ob sie es nicht besser weiß. Natürlich sind Immobilienfinanzierungen auch vom BGH-Urteil betroffen – es sei denn, Sie sind Bauträger oder betreiben den Immobilienhandel gewerblich. Gerade bei Baufinanzierungen geht es aufgrund der hohen Kreditsummen häufig um mehrere Tausend Euro an Gebühren. Vermutlich setzen die Banken darauf, dass die Kunden nicht vor Jahresende aktiv werden – denn zum 1. Januar 2015 verjähren alle Bearbeitungsgebühren, die zwischen 2004 und 2011 bezahlt wurden.

    Deswegen sollten Sie Ihr gutes Recht jetzt schnell durchsetzen. Wie Sie dabei vorgehen erfahren Sie auf unserer Website www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr. Mit der richtigen Strategie, die ich Ihnen dort beschreibe, vermeiden Sie auch die Anwaltskosten. Der Anwalt arbeitet natürlich nicht umsonst, aber er stellt sein Honorar der Bank in Rechnung. Sie müssen auch keinen Vorschuss bezahlen. Nutzen Sie also die letzten Wochen des Jahres, um ihre Kreditgebühren zurückzuholen und lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren!


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Kredit-Gebühren BGH-Urteil: Bei KfW-Krediten schauen Sie in die Röhre So erfreulich das BGH-Urteil zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren auch ist: auf Bausparer und auf Nutzer von KfW-Krediten trifft es leider nicht zu. Alle anderen sollten sich beeilen.