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    BGH-Urteil  37190  0 Kommentare Kreditgebühren - so reagieren die Banken

    Gut einen Monat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Krediten können wir ein erstes Fazit darüber ziehen, wie die Banken reagieren. Zahlreiche Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) haben uns darüber informiert.

    Beginnen wir bei den positiven Beispielen: Tatsächlich gibt es Banken, die anstandslos nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern auch die fällige Verzinsung zurückzahlen. Gleich mehrfach wurde uns hier die Peugeot Bank genannt, die das noch mit einem freundlichen Schreiben garniert und somit uneingeschränkt Pluspunkte bei den Kunden sammelt. Aber man muss ganz klar sagen: Dies ist leider die Ausnahme.

    Die meisten Banken antworten mit einem mehr oder weniger ausweichenden Schreiben, mit dem Sie zwar eine Rückzahlung vage in Aussicht stellen, diese aber weder in der Höhe noch dem Zeitpunkt nach genau beziffern. Am häufigsten wurde uns hier die Santander-Bank genannt, die schreibt, sie werde „die zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten“.

    Damit führen die Spanier ihre Kunden gleich zweifach hinters Licht. Denn erstens zahlen sie nicht aus Kulanz, sondern aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils, das uneingeschränkt auch auf die Kredite der Santander anzuwenden ist. Und zweitens geht es eben nicht nur um die Bearbeitungsgebühr, sondern auch um die darauf entfallende Verzinsung, die die Rückzahlung um bis zu 60 Prozent erhöhen kann. Wer sich auf das Schreiben der Santander verlässt, dem droht zum Jahresanfang ein böses Erwachen. Dann sind seine Zinsen nämlich verjährt und die Bank könnte sich darauf berufen, dass sie ja nur die Zahlung der Bearbeitungsgebühr zugesagt habe.

    Andere Banken treiben es allerdings noch bunter: Sie versuchen die Kunden abzuwimmeln, indem sie schlicht und einfach erklären, das BGH-Urteil sei auf ihren Kredit nicht anzuwenden. Besonders dreist ist beispielsweise die Volksbank Wolgast. Die Genossenschaftsbanker von der polnischen Grenze schreiben, das Urteil betreffe „private Ratenkredite im Konsumentenkreditgeschäft und nicht Immobilienfinanzierungen“. Das ist schlicht und einfach falsch. Richtig ist, dass alle privaten Kredite davon betroffen sind und zwar unabhängig davon, ob man mit dem Geld die neue Schrankwand im Wohnzimmer, das neue Auto oder das eigene Häuschen finanziert hat.

    Und dann ist da noch die Targobank, die argumentiert, ihre Bearbeitungsgebühren fallen ebenfalls nicht unter das BGH-Urteil, weil sie keine Bearbeitungsgebühr berechnet habe, sondern einen „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“. Das klingt nach schlechter Satire ist aber von Seiten der Bank ernst gemeint. Jedenfalls weist die Targo sämtliche Zahlungen zurück und will es hier scheinbar wirklich auf Gerichtsverfahren ankommen lassen. Die wird sie bekommen, erste Verhandlungstermine stehen noch in diesem Jahr an. Die Partneranwälte der IG Widerruf sind jedenfalls der Meinung, dass es keinen Grund für eine Extrawurst bei der Targo gibt. Auch deren Gebühren werden letztlich zurückzuzahlen sein.

    Für alle Bankkunden, die ihrer Bank eine Frist gesetzt haben, die diese hat verstreichen lassen, gilt: Sie haben die Bank „in Verzug gesetzt“ wie die Juristen sagen. Damit muss die Bank für sämtliche Anwaltskosten aufkommen. In der Regel müssen Sie damit dem Anwalt auch keinen Vorschuss zahlen, er wird seine Kosten direkt der Bank in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme sind die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dabei geht es je nach Höhe der Bearbeitungsgebühr um ca. 30 Euro, die Sie direkt an das Gericht zahlen müssen, damit dieses den Mahnbescheid erstellt. Aber auch dieses Geld wird letztlich der Bank in Rechnung gestellt.

    Die IG Widerruf und ihre Partneranwälte bieten unter www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr einen Rundum-Service, damit Sie Ihre Bearbeitungsgebühren zurückbekommen. Wir haben ein Video und eine Website erstellt, die es Ihnen sehr einfach macht, ihr Geld zurückzufordern. Unsere Anwälte unternehmen dabei die nötigen Schritte, um Ihre Ansprüche vor der Verjährung am Jahresende zu schützen. Aber ich habe eine Bitte an Sie: Warten Sie damit nicht bis zur letzten Minute. Schon jetzt deutet sich an, dass wir ab Mitte Dezember kaum noch Fälle werden annehmen können, weil die Anwälte bereits an der Kapazitätsgrenze arbeiten. Falls Sie sich mit unserer Hilfe Ihre Bearbeitungsgebühren zurückholen wollen, dann werden Sie bitte jetzt aktiv. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    BGH-Urteil Kreditgebühren - so reagieren die Banken Gut einen Monat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Krediten können wir ein erstes Fazit darüber ziehen, wie die Banken reagieren. Das Bild ist sehr gemischt: von kulant bis dreist.