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    ROUNDUP  943  1 Kommentar Ökonomen warnen vor Mietpreisbremse - Mieterbund widerspricht

    KÖLN/BERLIN (dpa-AFX) - Die geplante Mietpreisbremse wird nach Ansicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) die Wohnungsknappheit in einigen Großstädten noch verschärfen. Es sei zu erwarten, dass Mietwohnungen künftig zunehmend an Selbstnutzer verkauft werden, sagte der IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer am Donnerstag in Köln: "Der Mietmarkt wird kleiner."

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    Der Deutsche Mieterbund widersprach: Allenfalls ein Fünftel der neuen Mietverträge dürfte auf Städte und Gemeinden entfallen, für die die Preisbremse gelten wird, wenn die Bundesländer sie als Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf ausweisen.

    Die Mietpreisbremse soll im Januar vom Bundestag beschlossen werden und im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen die Mieten bei der Neubelegung einer Wohnung dann höchstens zehn Prozent über vergleichbaren ortsüblichen Mieten liegen. Erstvermietungen in Neubauten und Mieten nach einer umfassenden Modernisierung sollen ausgenommen sein. Die Bundesländer sollen festlegen, in welchen Lagen die Preisbremse gilt.

    Für eine Studie wertete das IW knapp 80 000 Wohnungsanzeigen der Internet-Plattform Immobilienscout 24 aus dem ersten Halbjahr 2014 aus. Demnach würden in Berlin 60 Prozent der inserierten Wohnungen unter die Mietpreisbremse fallen, in Köln wären es 43 Prozent.

    Der Mieterbund rechnet dagegen nicht mit solch hohen Anteilen. Denn die geplanten Regeln sähen eine Reihe von Ausnahmen vor, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten in Berlin.

    So erlaube eine Bestandsschutz-Regelung Vermietern, auch künftig überhöhte Mieten zu fordern, wenn sie dies schon im bisherigen Vertrag getan hätten. Nach Modernisierungen gebe es ebenso die Möglichkeit, Mieten jenseits der Zehn-Prozent-Grenze zu verlangen.

    Anders als das unternehmernahe IW erwartet der Mieterbund auch nicht, dass Vermieter und Investoren abgeschreckt werden. "Die Mietpreisbremse soll überhaupt nur fünf Jahre gelten, der Wohnungsneubau ist von der Neuregelung ausgenommen, Investoren sind also gar nicht betroffen", stellte Siebenkotten fest./brd/DP/enl





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