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    DGAP-Stimmrechte  640  0 Kommentare Bertrandt AG (deutsch)

    Bertrandt AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    Bertrandt AG

    19.12.2014 17:02

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen

    Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß §§ 27a Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 1

    WpHG

    Mit Schreiben vom 17. Dezember 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag,

    haben wir von der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH mit Sitz in Salzburg,

    Österreich (im nachfolgenden 'Mitteilende' genannt) unter Bezug auf deren

    Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2014, wonach deren Stimmrechtsanteil

    an der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, Deutschland (im

    nachfolgenden 'Emittentin' genannt), am 17. Dezember 2014 die

    Stimmrechtsschwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent , 20

    Prozent und 25 Prozent überschritten hat, folgende Mitteilung gemäß § 27a

    Abs. 1 WpHG erhalten:

    Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von

    Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige

    Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen

    der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

    1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

    a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

    weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

    strategischer Ziele.

    b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

    weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

    c) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Einflussnahme auf die Besetzung

    von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

    d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

    der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

    Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

    Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von

    Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden

    zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

    Ehningen, den 19. Dezember 2014

    Der Vorstand

    19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Bertrandt AG

    Birkensee 1

    71139 Ehningen

    Deutschland

    Internet: www.bertrandt.com

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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