Teak Holz International AG
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Februar 2015
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta001/25.12.2014/22:35) - TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG
mit dem Sitz in Wien, FN 271414 p ISIN: AT0TEAKHOLZ8
EINLADUNG
zu der am Mittwoch, 11. Februar 2015 um 10:00 Uhr im "Haus der Industrie", Großer Festsaal, Schwarzenbergplatz 4, A-1031 Wien, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über die erfolgte Inventur in Costa Rica und Konsequenzen. 2. Bericht des Vorstandes über den anzunehmenden Verlust über die Hälfte des Grundkapitals nach §83 AktG. 3. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung einzelner oder sämtlicher der von TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG gehaltenen Beteiligungen und/oder der über diese Beteiligungen gehaltenen Liegenschaften, jeweils zum Teil oder zur Gänze, durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG):
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 4 AktG werden spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 21.01.2015, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht:
* Beschlussvorschläge zu den obigen Tagesordnungspunkten, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG):
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich (Erfordernis der Unterschrift der antragstellenden Aktionäre) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Das Aktionärsverlangen muss in Schriftform spätestens am 19. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 23.01.2015, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Martin Steiner, zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über die erfolgte Inventur in Costa Rica und Konsequenzen. 2. Bericht des Vorstandes über den anzunehmenden Verlust über die Hälfte des Grundkapitals nach §83 AktG. 3. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung einzelner oder sämtlicher der von TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG gehaltenen Beteiligungen und/oder der über diese Beteiligungen gehaltenen Liegenschaften, jeweils zum Teil oder zur Gänze, durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG):
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 4 AktG werden spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 21.01.2015, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht:
* Beschlussvorschläge zu den obigen Tagesordnungspunkten, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG):
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich (Erfordernis der Unterschrift der antragstellenden Aktionäre) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Das Aktionärsverlangen muss in Schriftform spätestens am 19. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 23.01.2015, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Martin Steiner, zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
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