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    Widerrufsjoker  1557  0 Kommentare Holen Sie sich ihre Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück – ohne Kostenrisiko

    Wenn vom sogenannten Widerrufsjoker die Rede ist, dann ist meistens damit gemeint, dass Kreditnehmer aus einem laufenden teuren Kredit in ein deutlich günstigeres Darlehen umschulden und damit einige Hundert Euro pro Monat sparen. Es gibt aber noch einen anderen, genauso interessanten Aspekt: Wenn Sie in den vergangenen Jahren vorzeitig aus einem Kreditvertrag ausgestiegen sind und dabei eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, dann können Sie sich das Geld von Ihrer Bank zurückholen.

    Und das geht so: Angenommen, Sie haben 2008 eine Finanzierung für den Kauf einer eigenen Wohnung abgeschlossen. Sie haben dabei eine zehnjährige Zinsbindung abgeschlossen, wie das so üblich ist. Fünf Jahre später, also 2013, haben Sie sich entschlossen, die Immobilie zu verkaufen und den Kredit zu tilgen. Da die Zinsen in diesem Zeitraum deutlich gesunken sind, hat die Bank sie nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Diese Ablösesumme kann gut und gerne zehn bis 20 Prozent der Kreditsumme betragen. Haben Sie also 200.000 Euro aufgenommen, kann Ihnen die Bank bis zu 40.000 Euro abknöpfen.

    Doch genau dieses Geld können Sie sich jetzt zurückholen, wenn der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsklausel hat. Dann wurde die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zu Unrecht erhoben und ist zurückzuzahlen. Sie sollten also zunächst Ihren Kreditvertrag prüfen lassen, genauer gesagt dessen Widerrufsbelehrung. Bei der IG Widerruf (http://www.widerruf.info/geld-zurueck) können Sie dies kostenlos und unverbindlich tun lassen.

    Besonders gute Chance haben Sie, wenn der Kredit zwischen November 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen wurde und die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung noch nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Falls das nicht der Fall ist, kann eine Prüfung dennoch aussichtsreich sein, auch wenn sich die Chancen dann reduzieren. Siehe dazu mein Blogbeitrag: Verjährung oder Verwirkung.   

    Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, dann sollten Sie einen Anwalt mandatieren. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie nicht ernst genommen werden, solange Sie sich ohne juristische Unterstützung an die Bank wenden. In der Regel ernten Sie dann eine freundliche Absage. Nimmt sich jedoch ein fachkundiger Anwalt der Sache an und begründet den Widerruf professionell, dann sieht die Sache meist schnell anders aus. Die wenigsten Banken lassen es hier auf einen Prozess ankommen, da für Sie negative Gerichtsurteile vermeiden wollen. Nicht immer bekommen Sie dann die volle Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Aber für die Rückzahlung eines Großteils gibt es im Rahmen eines Vergleichs sehr gute Chancen.

    Für all jene, die das Kostenrisiko scheuen, bietet die IG Widerruf die Zusammenarbeit mit einem sogenannten Streitfinanzierer an. Er übernimmt die Anwaltskosten und wird im Gegenzug an der Rückzahlung beteiligt. Hier gilt also: Gelingt keine Rückzahlung, dann fallen für Sie auch keine Kosten an. Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie anhand Ihres persönlichen Risikoprofils entscheiden. Klar ist nur: Nichtstun ist die schlechteste Alternative. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker Holen Sie sich ihre Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück – ohne Kostenrisiko Wenn Sie für die Beendigung eines Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie sich dieses Geld zurückholen. Auf Wunsch auch ohne Kostenrisiko. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kreditvertrag eine fehlerhaft Widerrufsklausel aufweist. Das ist bei rund 70 Prozent aller Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 der Fall.