Mindestlohn
Deutscher Mindestlohn gilt auch für ausländische Matrosen und Flugzeugbesatzungen
Philippinische Seeleute, deren Schiff im Hamburger Hafen liegt, haben Anspruch auf den deutschen Mindestlohn. Auch stehe Stewardessen und Piloten in ausländischen Flugzeugen, die den deutschen Luftraum durchqueren, die Bezahlung nach deutschem Mindestlohn-Gesetz zu. Das berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“ unter Berufung auf das Bundesarbeitsministerium.
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„Der Mindestlohn gilt bei jeder Beschäftigung im Inland“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der Zeitung. Und ergänzte: „Im Inland beschäftigt werden grundsätzlich auch Seeleute im
deutschen Küstenmeer sowie Flugzeugbesatzungen im deutschen Luftraum.“
Dagegen geht der Verband Deutscher Reeder bisher davon aus, auf Schiffen im internationalen Verkehr müsse der hiesige Mindestlohn nicht angewendet werden, auch wenn sie in Deutschland vor Anker
lägen. Die Reeder berufen sich dabei auf eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums.