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    EANS-Stimmrechte  639  0 Kommentare Lenzing AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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    Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
    europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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    Name: B & C Holding Österreich GmbH
    Sitz: Wien
    Staat: Österreich

    Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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    Name: B & C Holding Österreich GmbH
    Sitz: Wien
    Staat: Österreich

    Gemäß §93 Abs2 BörseG gibt Lenzing Aktiengesellschaft bekannt, dass ihr die B&C
    Holding Österreich GmbH am 15. Januar 2015 gemäß §91 BörseG Folgendes mitgeteilt
    hat:

    * Der B & C Industrieholding GmbH (FN 215332s; im Folgenden "BCIH") sind
    folgende Stimmrechte der Lenzing Aktiengesellschaft (FN 96499k; im Folgenden
    "Lenzing") gemäß den §§ 91, 92 BörseG zuzurechnen: Der BCIH sind 2.655.000
    Stimmrechte zuzurechnen, weil BCIH selbst Eigentümerin von 2.655.000 Stück
    Aktien der Lenzing ist. Der BCIH sind darüber hinaus weitere 15.285.960
    Stimmrechte zuzurechnen, weil ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die B&C Lenzing
    Holding GmbH (FN 256666a), Eigentümerin von 13.275.001 Stück Aktien der Lenzing
    ist und die B & C Iota GmbH & Co KG (FN 353486h), deren Komplementärin die BCIH
    ist, Eigentümerin von 2.010.959 Stück Aktien der Lenzing ist. Insgesamt sind der
    BCIH daher 17.940.960 Stück Lenzing-Aktien (67,57% des stimmberechtigten
    Grundkapitals) und ebenso viele Stimmrechte der Lenzing zuzurechnen.

    * Am 14.01.2015 hat die B & C Privatstiftung (FN 203482p) mit der B & C Holding
    Österreich GmbH (FN 425450m; im Folgenden "BCHÖ") einen Einbringungsvertrag über
    die Einbringung ihres einzigen Geschäftsanteils an der BCIH in die BCHÖ
    abgeschlossen und den BCIH-Geschäftsanteil an die BCHÖ übertragen. Seit
    14.01.2015 sind der BCHÖ daher gemäß den §§ 91, 92 BörseG 17.940.960 Stimmrechte
    der Lenzing zuzurechnen. Die BCHÖ hat daher am 14.01.2015 die meldepflichtige
    Schwelle von 50% gemäß § 91 Abs 1 BörseG überschritten.

    * Da die B & C Privatstiftung Alleingesellschafterin der BCHÖ ist und diese den
    einzigen Geschäftsanteil an der BCIH hält, ist die B & C Privatstiftung über
    ihre Tochtergesellschaften unverändert mit rund 67,57% am stimmberechtigten
    Grundkapital der Lenzing beteiligt.

    Lenzing, am 16.1.2015

    Rückfragehinweis:
    Lenzing AG

    Mag. Angelika Guldt

    Tel.: +43 (0) 7672-701-2713

    Fax: +43 (0) 07672-96301

    mailto:a.guldt@lenzing.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: Lenzing AG

    A-A-4860 Lenzing
    Telefon: +43 7672-701-0
    FAX: +43 7672-96301
    Email: a.guldt@lenzing.com
    WWW: http://www.lenzing.com
    Branche: Chemie
    ISIN: AT0000644505
    Indizes: WBI, ATX, Prime Market
    Börsen: Freiverkehr: Berlin, Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch





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