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    DGAP-News  251  0 Kommentare Aktienrückkaufprogramm


    DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    Aktienrückkaufprogramm

    23.01.2015 / 11:53

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    Auf der Grundlage der Ermächtigung des Verwaltungsrats der Highlight
    Communications AG (im Weiteren: "Verwaltungsrat") vom 4. Juni 2009 zur
    Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms vom 17. November 2005 haben der
    Präsident und der Vizepräsident des Verwaltungsrates am 20. Januar 2015
    folgenden Beschluss gefasst:

    Präambel

    Die Highlight Communications AG ist nach wie vor der Ansicht, dass die
    wirtschaftlichen Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien weiterhin gegeben
    sind.

    Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, auch in Zukunft einen Teil
    ihrer Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung
    von Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden.
    Das Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und kann nach den
    Schweizer Rechtsgrundlagen höchstens 10 % des Aktienkapitals betreffen.

    Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung
    einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarktrechtlichen
    Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des
    Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Verwaltungsrat als
    einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktien das nachfolgende

    Aktienrückkaufprogramm

    unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:

    Bedingungen des Aktienrückkaufs

    § 1 Laufzeit

    Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann
    zwischen Montag, dem 26. Januar 2015, sofern die Veröffentlichung dieser
    Beschlussfassung gemäß § 7 zuvor erfolgt ist, und Freitag, dem 13. März
    2015, sowie zwischen Montag, dem 30. März 2015 und Freitag, dem 8. Mai
    2015, und zwischen Mittwoch, dem 1. Juni 2015 und Freitag, dem 31. Juli
    2015 erfolgen.

    § 2 Umfang

    Highlight Communications AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab
    dem 26. Januar 2015 höchstens 1'800'000 Stück eigene Aktien erwerben.

    § 3 Erwerbszweck

    Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt zu dem Zweck, diese zur Finanzierung
    etwaiger Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu
    verwenden. Auch eine spätere Wiederveräußerung zur Gewinnung strategischer
    Investoren zum Vorteil der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Da diese
    Zwecke nicht in Art. 3 der der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission
    vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
    Europäischen Parlaments und des Rates (Ausnahmeregelungen für
    Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen) aufgeführt sind und es
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