Geschlossene Immobilienfonds
Bricht der starke Schweizer Franken geschlossenen Immobilienfonds das Genick?
Die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), vor Kurzem den Mindestkurs des Franken zum Euro aufzuheben, schüttelte die Märkte durch (wallstreet:online berichtete). „Einen Tag wie heute haben wir am Devisenmarkt seit über 20 Jahren nicht mehr gesehen“, betonte Keith Pilbeam, Professor für Internationale Wirtschafts- und Finanzwissenschaften an der City University London. Viele Investoren am Devisenmarkt seien kalt überrascht worden. Doch auch die Nachbeben an den Finanzmärkten haben es in sich - mit erheblichen Folgen für Forex-Händler, Besitzer von Immobilienkrediten, Inhaber von Frankenkrediten und jetzt wohl auch Anlegern von geschlossenen Immobilienfonds.
Geschlossene Immobilienfonds als Sanierungsfälle?
Ein weiteres Glied in der Kettenreaktion sollen nun auch geschlossene Immobilienfonds sein. „Nach bestimmten Analysen sollen sich knapp 60 geschlossene Immobilienfonds zumindest teilweise über Darlehen in Schweizer Franken finanziert haben. Diese Fonds, deren Darlehenslaufzeit sich in nächster Zeit dem Ende zuneigt, stehen nun vor einem Anschlussfinanzierungsproblem“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.
Das Problem: Sollte nun die jeweilige Bank verlangen, das ursprünglich in Schweizer Franken aufgenommene Darlehen in Euro zu konvertieren, entstünden durch den starken Kursanstieg des Frankens gegenüber dem Euro erhebliche Währungsverluste.
Ein weiteres Problem: Durch den starken Anstieg des Franken könnte die in den Darlehensverträgen festgelegten Beleihungsgrenzen überschritten werden. Die Bank könnte ihr Recht auf Nachbesicherung geltend machen - mit dem Resultat, dass Überschüsse nicht an die Anleger ausgezahlt, sondern an die Banken verpfändet werden könnten, betont der Kapitalanlagerechtler.
Drohen Zwangsverkäufe bei geschlossenen Immobilienfonds?
Doch so einfach ist das auch nicht: Reichen die Liquiditätsreserven für eine solche Nachbesicherung nicht aus, könnten Zwangsverkäufe zumindest von Teilen des Immobilienportfolios anstehen. In
diesen Fällen müssen die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds die entsprechenden Verluste tragen. Allerdings sei es von entscheidender Bedeutung, so der Kapitalanlagerechtler, wie die Anleger
ihre Fondsanteile an den geschlossenen Immobilienfonds erworben haben. Ging der Zeichnung von Anteilen eine Anlageberatung voraus, sollten die Anleger prüfen, ob sie in diesem Zusammenhang über das
Wechselkursrisiko aufgeklärt wurden. Wenn nicht, könnten sich daraus Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung ableiten lassen.