checkAd

     560  0 Kommentare Klage gegen Zinsberechnung von Lebensversicherungen gescheitert

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Rentners gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung abgewiesen. Die Revision werde zurückgewiesen, teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn der Versicherungsvertrag abgelaufen ist (Az.: Iv ZR 213/14).

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Allianz SE!
    Long
    248,47€
    Basispreis
    1,82
    Ask
    × 14,66
    Hebel
    Short
    284,09€
    Basispreis
    1,87
    Ask
    × 14,27
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Der 71-Jährige hatte den Allianz-Konzern verklagt. Er ist der Auffassung, das Unternehmen habe ihm aus einer 2008 ausgelaufenen kapitalbildenden Lebensversicherung rund 650 Euro zu wenig an Zinsen ausbezahlt. Die Allianz habe die Bewertungs- oder stillen Reserven unzulässigerweise mit anderen Überschüssen verrechnet.

    Ein weiterer Zahlungsanspruch stehe dem Kläger aber nicht zu, entschied der BGH nun. Die Versicherung habe ihn korrekt an den stillen Reserven beteiligt. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

    Seit 2008 müssen Versicherte an den stillen Reserven beteiligt werden. Dabei handelt es sich um Kursgewinne der Versicherer aus Anlagen auf dem Kapitalmarkt./din/DP/stb




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Klage gegen Zinsberechnung von Lebensversicherungen gescheitert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Rentners gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung abgewiesen. Die Revision werde zurückgewiesen, teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit. In dem Verfahren ging es um die …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer